Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Diskutiere Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hallo, gibt es eine Seite, wo man sich über die erforderlichen Genehmigungen/Nachweise für Haltung, Zucht und Verkauf von VS infomieren kann...
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #1
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Mühe

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Hallo,

gibt es eine Seite, wo man sich über die erforderlichen Genehmigungen/Nachweise für Haltung, Zucht und Verkauf von VS infomieren kann?

Scheinbar ist das ja alles schon auf kommunaler Ebene geregelt. In meinem Kreis braucht man für die Haltung z.B. keine Kenntnisnachweise, Anmeldung der gehaltenen Arten genügt und auch das wird nicht sonderlich genau genommen.
Übern Chat hab ich neulich erfahren, dass man in der Stadt in Oberfranken, wo die Chatterin her ist, z.B. bereits für die Haltung eine Genehmigung braucht und dass die auch recht teuer sein soll.
Also da hör ich immer wieder Neues und bin jedesmal überrascht.
Wie schauts mit Zucht und Verkauf aus? Kann ich denn ohne Weiteres VS züchten und auf offiziellen Börsen bzw. in Web-Börsen verkaufen? Braucht man in irgendeinem Fall Kenntnis-Nachweise?

Ciao!
Michi
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #2
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Peter Grabowitz

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

zum Glück bei uns im Kreis braucht man nur für wenige Tätigkeiten eine Gehenhmigung, und zwar:
- um Kühe draussen in stehend zu melken,
- wenn man die Blindenhunde für gehörlose Rollstuhlfahrer ausbilden will,
- und um Internetforen betretten zu dürfen

wenn ich da richtig sehe - die anderen haben es viel schwieriger.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #3
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf


Hi ;)

gibt es eine Seite, wo man sich über die erforderlichen Genehmigungen/Nachweise für Haltung, Zucht und Verkauf von VS infomieren kann?

Leider nein. Da ist man zur Zeit völlig auf sich allein gestellt - liegt aber meines Erachtens auch daran, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Ich hoffe, dass sich da in absehbarer Zeit mal was ändert.

Scheinbar ist das ja alles schon auf kommunaler Ebene geregelt.

Jupp, so sieht es im Moment aus. Das Bundesland gibt die Regel/Vorschrift vor, der Kreis legt dies dann aus.

In meinem Kreis braucht man für die Haltung z.B. keine Kenntnisnachweise, Anmeldung der gehaltenen Arten genügt und auch das wird nicht sonderlich genau genommen.

Sieht bei mir ähnlich aus. Ich musste meine Tiere nur beim Ordnungsamt anmelden. Kenntnisnachweise (wie beispielsweise die Sachkundenachweise bei Echsen und Fischen) brauchten nicht erbracht zu werden. Allerdings haben die glaube ich schon mitgekriegt, dass ich nicht nur ein verwahrloster Spinner bin, sonder mich ernsthafter mit der Materie beschäftige.

Übern Chat hab ich neulich erfahren, dass man in der Stadt in Oberfranken, wo die Chatterin her ist, z.B. bereits für die Haltung eine Genehmigung braucht und dass die auch recht teuer sein soll.

Ist ja eigentlich nichts anderes als bei dir, oder?
Ausser vllt dass du nichts zahlen brauchst. Ich musste für meine Genehmigung 57 Euro bezahlen.
Laut dem Ordnungsamtmitarbeiter hätte er auch bis 2000 Euro hochgehen können.

Also da hör ich immer wieder Neues und bin jedesmal überrascht.
Wie schauts mit Zucht und Verkauf aus? Kann ich denn ohne Weiteres VS züchten und auf offiziellen Börsen bzw. in Web-Börsen verkaufen? Braucht man in irgendeinem Fall Kenntnis-Nachweise?

Also wenn du deine Tiere beim Ordnungsamt angemeldet hast wirst du mit den Tieren auch züchten dürfen.
Bei Brachypelma spec und 2 Aphonopelma-arten solltest du aber für die Elterntiere entweder Kaufbescheinigungen oder die CITES-Papiere haben.
Desweiteren musst du dann für diese Tiere beim Verkauf auch eine Kaufbescheinigung ausstellen.
Ansonsten wirst du handeln können wie du willst.
Dies alles gilt aber nur für den "legalen" Verkauf. Natürlich kannst du auch so deine Tiere verkaufen. Ich glaube auch nicht, dass jemals ein Ordnungsamt bei jemandem vorbeischaut. Dann allerdings kann es teuer werden (bis zu 5000 Euro Strafgeld meine ich).
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #4
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Darth_Mueller1

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Und leider kocht nicht nur jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, sondern auch jeder Regierungsbezirk.
Ich würde dir raten mal in deinem zuständigen Amt anzurufen, denn im Zweifelsfall gilt, was die dir erzählen.
Bei mir haben sie z.B. gesagt, dass in meinem Landkreis keine Meldepflicht für Wirbellose die im WA aufgelistet sind besteht,so eine Regelunggibts öfters, vielleicht weils den Leuten einfach zuviel Arbeit macht :D
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #5
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Mühe

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi Kai, :)

Ich hoffe, dass sich da in absehbarer Zeit mal was ändert.

Hoffentlich nicht so, wie in Italien. Aber ich denk, dass sich für solche Themen außer die anfangs leicht verunsicherten VS-Besitzer hierzulande momentan niemand interessieren dürfte, zumal man mit den paar Besitzern (zum Glück, mal ganz egoistisch gedacht :) ) eh nicht die Kasse aufbessern kann. Also wirds wohl mal so bleiben, wie es ist.

Bei Brachypelma spec und 2 Aphonopelma-arten solltest du aber für die Elterntiere entweder Kaufbescheinigungen oder die CITES-Papiere haben.

Gehört dazu auch die A. bicoloratum?

Ciao!
Michi
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #6
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Vorsicht Thomas,

wir reden jetzt hier von zwei unterschiedlichen Dingen:

1) Der Meldepflicht nach der Gefahrtierverordnung

2) Der Meldepflicht von WA II-gelisteten Tieren (Brachypelma + 2 Aphonopelma-Arten)

Zu eins hab ich ja oben schon meinen Senf dazu abgegeben.
Zu zwei kann man wohl sagen, dass die Tiere keiner Meldepflicht mehr unterliegen, man sollte aber die Kaufbescheinigungen oder CITES-Papiere zu Hause haben.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #7
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi Kai, :)

Bei Brachypelma spec und 2 Aphonopelma-arten solltest du aber für die Elterntiere entweder Kaufbescheinigungen oder die CITES-Papiere haben.

Gehört dazu auch die A. bicoloratum?

Ciao!
Michi

Hi Michi,

kurz mal gegoogelt

3. The following 17 taxa are considered to be covered by the inclusion of Brachypelma spp. in Appendix II.

Aphonopelma albiceps (Pocock, 1903)
Aphonopelma pallidum (Pickard-Cambridge, 1897)
Brachypelma albopilosum Valerio, 1980
Brachypelma angustum Valerio, 1980
Brachypelma auratum Schmidt, 1992
Brachypelma aureoceps (Chamberlin, 1917)
Brachypelma baumgarteni Smith, 1993
Brachypelma boehmei Schmidt & Klaas, 1994
Brachypelma embrithes (Chamberlin & Ivie, 1936)
Brachypelma emilia (White, 1856)
Brachypelma epicureanum (Chamberlin, 1925)
Brachypelma fossorium Valerio, 1980
Brachypelma mesomelas (Pickard-Cambridge, 1892)
Brachypelma sabulosum (Pickard-Cambridge, 1897)
Brachypelma smithi (Pickard-Cambridge, 1897) (includes the synonyms Brachypelma annitha and Brachypelma harmorii)
Brachypelma vagans (Ausserer, 1875)
Brachypelmides klaasi Schmidt & Krause, 1994

Quelle: http://www.cites.org/eng/notifs/2000/046.shtml
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #8
B

Benutzername

Gast

AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi
Ich plan gar nichts mehr :( .
Habe selber auch :
0,1,0 Brachypelma auratum
0,1,0 B. boehmi
0,1,0 B. emilia
1,1,0 B. smithi
0,1,0 B vagans
0,1,0 Brachipelmides klaasi
0,0,2 B. ruhnaui

Was muss ich mit denen machen? Ich habe beim Kauf noch nicht mal eine Herkunftsbescheinigung bekommen :? .

Thomas
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #9
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi Benutzername,

offiziell bist du damit gearscht :twisted:

Im schlimmsten Fall könnten deine Tiere beschlagnahmt werden.

Aber ich denke, wenn man damit nicht so in die Öffentlichkeit geht und keine Aufmerksamkeit erregt, dann ist es egal.
Beim Verkauf ist es natürlich schlecht für dich, wenn jemand auf die Kaufbescheinigung besteht (ich z.B.). Dann kann man dich ja ausfindig machen (wird wohl eher nicht passieren - kann aber).
Wenn du schon länger dabei bist (evtl noch ein eigenes Haus hast oder bei deinen Eltern im Haus wohnst) und bislang noch keine Probs da waren, dann denke ich, dass weiterhin auch nichts passieren wird. Ich habe mir eine Haltungsgenehmigung nur wegen dem Vermieter hier geholt.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #10
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ophanim

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi Mühe und die anderen Bayern.

Lest euch mal folgende Links durch.

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/06SZ0021K_2.pdf

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/02a03107b.pdf

Laut diesem Gerichtsurteil fallen Vogelspinnen nicht unter die gefährlichen Tiere einer freilebenden Art (gem. Art. 37 LStvG).

Somit fällt die Vogelspinne nicht unter die meldepflichtigen (Ordnungsamt)
Tiere.

@Mühe. Wenn du die Möglichkeit hast, die Dateien auszudrucken, dann mach das und nimm sie mal mit zu deinem Ordnungsamt.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #11
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi Sebastian,

danke für die Links. Kannte bisher nur das Ansbacher Gerichtsurteil (das dem ganzen ja zugrunde liegt).
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #12
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Peter Grabowitz

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

________________________________________

DAMIT HIER KEIN FALSCHES BILD ENTSTEHT:

Vogelspinnen gehören NICHT zu den gefählichen Tieren laut Gefahrtierverordnung (laut ein rechtskräftiges Gerichtsurteil)

Lediglich das Land NIEDERSACHSEN kassiert von den ÜBEREIFRIGEN Streber kräftige Gebühren fürs Rausstellen unnötiger Genehmigungen (wobei ich persönlich hätte die Gebühren noch höcher angesetzt um schwachsinnige Bürgeranfragen zu drosseln). Es ist vergleichber eben mit einem Antrag auf Erlaubnis fürs Musizieren mit einem Blas-Kamm auf eigenem Acker, Montags zwischen 15:00 und 16:00 Uhr. Die Antwort einer Behörde lautete "es ist nicht notwendig.... blablabla..." und "Es wird eine Gebühr von soundsoviel Euro gesetzt"
___________________________________________________________


by the way ... Was ist eigentlich mit Br. ruhnaui (zu welcher Gattung auch immer sie gehören mag) bzw. Br. andrewi oder Br. schroederi (welche GAttung auch immer sie angehören mag) ?
Sind sie nun CITES pflichtig oder nicht ?

____________________________________________________________
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #13
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ophanim

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi Kai,

Das Ansbacher Urteil dürfte was anderes sein, glaube aber, dass das Gutachten verwendet wurde.

Mfg Sebastian
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #14
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Mühe

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Also kurz und bündig: Ich brauch in Bayern meine Vogelspinnen nicht anzumelden, außer sie fallen unter WA II. Richtig?
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #15
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Vogelspinnen gehören NICHT zu den gefählichen Tieren laut Gefahrtierverordnung (laut ein rechtskräftiges Gerichtsurteil)

Hierfür hätte ich bitte einen Link oder sogar das Urteil.

Gilt dieses Urteil (wenn es beispielsweise von einem nordrhein-westfälischem Gericht gefällt wurde) nun auch in Niedersachsen - sprich hat es Gültigkeit für DEUTSCHLAND ?

Wenn also die Niedersächsische Gefahrtierverordnung erstmal pauschal alle tropischen Spinnen und giftigen Skorpione verbietet, dann ist es Auslegungssache der örtlichen Ordnungsämter ob die VS unter die tropischen Spinnen fallen oder nicht.

Aber Peter, du kennst dich ja scheinbar hier in Niedersachsen recht gut aus ... :|
Du wirst mir ja sicher eine gültige Auflistung der Tiere nennen können, die hier in Niedersachsen definitiv erlaubt sind und welche definitiv verboten sind.....
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #16
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

by the way ... Was ist eigentlich mit Br. ruhnaui (zu welcher Gattung auch immer sie gehören mag) bzw. Br. andrewi oder Br. schroederi (welche GAttung auch immer sie angehören mag) ?

Br.rhunaui fällt wohl unter die "CITES-Pflicht" (wobei die Tiere ja nicht mehr CITES-pflichtig sind - deswegen in Anführungszeichen)
Br.andrewi wird laut dem Link als Synonym von Euathlus truncatus.
Dies ist laut dem Platnick aber auch nicht mehr richtig, deswegen fällt auch diese darunter.
4. Brachypelma andrewi is a synonym of Euathlus truncatus, a species not subject to the provisions of the Convention.
Br.schroederi ist ja bislang noch nichts halbes und nichts ganzes.
Ich bin zwar nicht ganz auf dem aktuellen Stand der Dinge, aber wenn der Name fortbesteht, dann wird auch sie darunter fallen.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #17
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Peter Grabowitz

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

"gilt dieses Urteil ... nun auch in Niedersachsen - sprich hat es Gültigkeit für DEUTSCHLAND ? ...."


ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gilt natürlich für ganz Deutschland...
ein halbrechtskräftiges Gerichtsurteil gilt nur für eine hälfte und ein telkräftiges Gerichtsurteil nur für die Teile Deutschlands.



" ... wirst mir ja sicher eine gültige Auflistung der Tiere nennen können, die hier in Niedersachsen definitiv erlaubt sind und welche definitiv verboten sind....."


ja natürlich kann ich Dir sagen. Also definitiv erlaubt sind ALLE nicht TROPISCHEN Gift-Spinnen (es dürfen schon einige Tausendarten sein die nicht aus dem Tropen kommen) desweiteren mehrere Arten der nicht tropischen Skorpione.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #18
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

"gilt dieses Urteil ... nun auch in Niedersachsen - sprich hat es Gültigkeit für DEUTSCHLAND ? ...."


ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gilt natürlich für ganz Deutschland...
ein halbrechtskräftiges Gerichtsurteil gilt nur für eine hälfte und ein telkräftiges Gerichtsurteil nur für die Teile Deutschlands.


Kannst du mir bitte einen Link zu dem Urteil geben? Will ja nicht dumm sterben.


" ... wirst mir ja sicher eine gültige Auflistung der Tiere nennen können, die hier in Niedersachsen definitiv erlaubt sind und welche definitiv verboten sind....."


ja natürlich kann ich Dir sagen. Also definitiv erlaubt sind ALLE nicht TROPISCHEN Gift-Spinnen (es dürfen schon einige Tausendarten sein die nicht aus dem Tropen kommen) desweiteren mehrere Arten der nicht tropischen Skorpione.

Hmm, also wenn ich mir jetzt eine nicht-tropische Latrodectus hole, dann kann ich mich bei Problemen seitens des Ordnungsamtes an dich wenden, ja?
Was mache ich denn dann mit meinen tropischen giftigen Vogelspinnen?
....
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #19
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Peter Grabowitz

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

"...Hmm, also wenn ich mir jetzt eine nicht-tropische Latrodectus hole, dann kann ich mich bei Problemen seitens des Ordnungsamtes an dich wenden, ja....."


Warum willst Du Dich an mich wenden ?
BIN ICH DENN DER GESETZGEBER ?


P.S. lese richtig die anderen Postings. dann wirst Du auch mehr als nur ein LINK auf den Gerichtsurteil finden.

P.S.2 Was Du mit deinen GIFTIGEN Vogelspinnen machst , ist mir so ziemlich egal. Ich würde aber Dir abraten vom Rohverzehr, gegrillt oder leicht angebraten sind sie nicht mehr giftig.


(hat der Gesetzgeber giftig = tödlich (oder gefährlich) gemeint ?
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #20
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

"...Hmm, also wenn ich mir jetzt eine nicht-tropische Latrodectus hole, dann kann ich mich bei Problemen seitens des Ordnungsamtes an dich wenden, ja....."


Warum willst Du Dich an mich wenden ?
BIN ICH DENN DER GESETZGEBER ?

Nein, aber du erzählst hier was von wegen "auch in Niedersachsen sind Vogelspinnen nicht anmeldepflichtig" und es würde sich hier nur um "giftige tropische Spinnen" handeln.
DAS finde ich wenig mutig deinerseits. Aber dir kann es ja egal sein - du kommst ja nicht aus Niedersachsen.....

P.S. lese richtig die anderen Postings. dann wirst Du auch mehr als nur ein LINK auf den Gerichtsurteil finden.

Hmm, relevant sind denke ich nur Bundesgerichtshofurteile oder gar die des Verfassungsgericht. Aber hier in diesem Thread lese ich davon nichts. Des weiteren bist du immer noch nicht mit einem Link zu dem Urteil rausgerückt...
Warum denn nicht? Oder haben eventuell diese Urteile nur Signalcharakter aber keinerlei Verbindlichkeit?
Ich weiss das ja nicht.

P.S.2 Was Du mit deinen GIFTIGEN Vogelspinnen machst , ist mir so ziemlich egal. Ich würde aber Dir abraten vom Rohverzehr, gegrillt oder leicht angebraten sind sie nicht mehr giftig.


Quelle: http://abc.net.au/news/indepth/featureitems/s664704.htm

hat der Gesetzgeber giftig = tödlich (oder gefährlich) gemeint ?

Ich wage zu behaupten, dass der Gesetzgeber hier gar nichts gemeint hat.
Vielmehr wird er sich gedacht haben:
Wir verbieten es erstmal:

§ 1

(1) Es ist verboten, nicht gewerblich Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropische Giftspinnen und giftige Skorpione zu halten.

Danach wälzen wir alles auf die Kommunen ab. Sollen die doch entscheiden ob einer darf oder nicht:

2) Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt kann Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 genehmigen, wenn
durch die Haltung des gefährlichen Tieres im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und
gewährleistet ist, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter von dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgelegte Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen bereithält.

§ 2

Die nicht gewerbliche Haltung eines in der Anlage aufgeführten Tieres bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn durch die Tierhaltung im Einzelfall die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.

Quelle: http://www.recht-niedersachsen.de/2101110/geftvo.htm

Deswegen nun davon zu sprechen, dass es in Niedersachsen aufgrund eines Urteils trotzdem erlaubt ist...

Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne belehren :wink:
 
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