Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Diskutiere Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Genehmigung/VS-Haltung Hi, also ich habe beim örtlichen Grünflächen- u. Naturschutzamt, welches jeweils regional zuständig ist, vor einiger Zeit...
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #21
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Betro

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Genehmigung/VS-Haltung

Hi,
also ich habe beim örtlichen Grünflächen- u. Naturschutzamt, welches jeweils regional zuständig ist, vor einiger Zeit meine VS (div. Brachyp.-Arten) anmelden wollen. Dort bekamich die Auskunft, dass die Bestimmungen zum Washingtoner Artenschutzabkommen und CITES seit 1998 nicht mehr für Wirbellose gelten und ich somit meine VS auch nicht mehr anmelden muss. Soweit ich das verstanden habe, gilt das für Gesamtdeutschland. Man sagte mir, dass ich die Papiere der Spinnen für Verkauf / Zucht benötigen könnte, aber dass die Ordungs- (Naturschutzämter) damit nichts mehr zu tun hätten.

Gruss,
Betro
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #22
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Dort bekamich die Auskunft, dass die Bestimmungen zum Washingtoner Artenschutzabkommen und CITES seit 1998 nicht mehr für Wirbellose gelten und ich somit meine VS auch nicht mehr anmelden muss. Soweit ich das verstanden habe, gilt das für Gesamtdeutschland.

Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.
Die Anmeldung wegen WA ist weggefallen. Für Zucht und Verkauf wären die entsprechenden Papiere durchaus von Vorteil.
Die Anmeldung nach den jeweiligen Gefahrtierverordnungen (oder wie sie in den jeweiligen Ländern auch immer heissen mag) existiert. Danach muss man seine Tiere eben bei den Ordnungsämtern melden (oder nach Peter aus Köln eben nicht).
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #23
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ophanim

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi Peter aus Köln,

es gibt meines Wissens bislang kein Bundesgerichtsurteil, welches belegt, dass Vogelspinnen nicht gefährlich sind.
Die Einordnung, ob eine Vogelspinne gefährlich ist oder nicht bestimmt jeweils die Gefahrtierverordnung des jeweiligen Bundeslandes, da die Bundesländer hierfür zuständig sind.

Gleichzeitig heißt das auch, dass das Urteil eines Bayerischen Verwaltungsgericht keinerlei Gültigkeit in einem anderen Bundesland hat.
Da dieses Gericht nur die Regelungen für das Bundesland Bayern bearbeitet.


Und noch mal was zu Anmeldung bei den Naturschutzbehörden.
Sicherlich ist es so, dass die Vogelspinnen als Wirbellose nicht mehr unter die Anmeldepflicht fallen. Jedoch sind die betreffenden Arten
(z.B. Brachypelma) immer noch geschützt.
Es ist deshalb notwendig, dass der betreffende VS-Halter einen Nachweis besitzen muss, woher die VS stammt. (Herkunftsnachweis)
Es kann nämlich durchaus passieren, dass der Halter einmal von der Behörde gefragt wird, woher er die VS bezogen hat.
Und die Nachweispflicht über die Herkunft der VS obliegt allein dem Halter.


Mfg Sebastian

PS. @ Betro: Die Pflicht zur Anmeldung einer VS bei der Naturschutzbehörde, beruhte früher auf ein Bundesgesetz, deshalb gilt diese Regelung auch gesamt Deutschland.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #24
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Mühe

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Tja, mir ist da noch eingefallen, dass ich für meine P. imperator (stammen vom berühmt berüchtigten Herrn Vinmann), die ja WA II-geschützt sind, auch keinen Herkunftsnachweis hab, aber wenn mir die beschlagnahmt würden, würd ich eh keinen Unterschied merken... :)
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #25
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weisi

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #26
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hi weisi,

die Quelle scheint eben nicht auf dem Laufenden zu sein:

Gen. Megaphobema Pocock, 1901


mf mesomelas (O. P.-Cambridge, 1892)....................Costa Rica
Eurypelma m. O. P.-Cambridge, 1892b: 90, pl. 11, f. 8 (Dm).
Eurypelma m. F. O. P.-Cambridge, 1897a: 27, pl. 1, f. 14 (m).
Brachypelma m. Valerio, 1980a: 272, f. 29-32, 36 (Tmf from Eurypelma=Avicularia).
Brachypelma m. Smith, 1986b: 50, f. 29h (m).
Brachypelma m. Smith, 1987d: 50, f. 29h (m).
Brachypelma m. Hancock & Hancock, 1989: 45, f. 40 (f).

Megaphobema m. Schmidt, 1991b: 11, f. 2 (Tmf from Euathlus).
E. m. Smith, 1991a: 19 (rejected T).
E. m. Smith, 1991b: 18, f. 1-14 (mf).
M. m. Schmidt, 1992b: 11 (Tmf from Euathlus).
M. m. Schmidt, 1993d: 91, f. 245-246 (f).
M. m. Schmidt, 1997g, 1998h: 19, f. 204 (f).
M. m. Peters, 2000b: 50, f. 126-127 (mf).
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #27
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Mühe

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Und wenns keinen Vorbesitzer gibt...?

Hm, wie schauts nun eigentlich aus, wenn ich selber geschützte Arten züchten will? Woher krieg ich in dem Fall den Herkunftsnachweis und wer kontrolliert das, wenn das ganze schon so ernst genommen wird, dass Exemplare beschlagnahmt werden, wenn der Herkunftsnachweis fehlt?
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #28
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Inkognito

Gast

AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Re: Und wenns keinen Vorbesitzer gibt...?

Hallo erstmal,
Hm, wie schauts nun eigentlich aus, wenn ich selber geschützte Arten züchten will? Woher krieg ich in dem Fall den Herkunftsnachweis und wer kontrolliert das...
Also ich persönlich versteh ja auch net also so viel von Gesetzt hin oder her.
Aber diese frage die du jetzt stellst ist doch nicht erst gemeint wenn ich sie jetzt richtig Interpretiere oder?!
Also ich versteh das so du willst ne geschütze art züchten und wilst dann für die jungen nen nachweiss oder die ältern?!
Also wenn du einen für die Jungen brauchst dann tust du mir leid, weil den must du selber schreiben wenn du sie verkaufst...
Gruss Sven
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #29
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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Es geht ja noch nicht mal ums Verkaufen, sondern bereits ums Besitzen, z.B. wenn die Kontrolleure vom Sachgebiet Naturschutz mal vorbeischauen.
Aber wenn man sich den Nachweis ja selber schreiben kann...? :)
Dann braucht man also auch keinen Händler/Züchter bitten, dass er einen Nachweis ausstellt, bzw. es macht nichts, wenn man das mal vergessen hat, weil man sich den auch ganz einfach selber schreiben kann? Dann hat man die geschützten Tiere eben selber gezüchtet und den Rest abgegeben, oder?
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #30
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Inkognito

Gast

AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Hy,
Nein siehst du,du hast dich meiner meinung nach falscha ausgedrückt!
ch habs nähmlich anders verstanden...
Aber das mit dem selber screiben und dann sagen eigende Nachzucht und die Mutter und so verkauft kannst du eigendlich auch machen... obs dir jemand glaubt ist ne andere sache.
Naja mach das beste draus.
Gruss Sven

Ps. Wie ist das in NRW bzw Essen darf ich hier vogelspinnen halten und muss ich die hier melden oder net? :D
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #31
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Naja,

es geht ja darum, dass man die Tiere die geschützt sind bis auf das ursprünglich mal eingeführte Tier zurückverfolgen kann.

Wenn also irgendwann mal die Behörden nachfragen (tun sie normal nicht) dann bringt dir für dein adultes Zuchtweib von B.smithi eine selbstgeschriebene Bescheinigung nichts.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #32
TheUnforgiven81

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Da diese Diskussion ja erst ganz frisch ist, möchte ich auch gerne noch etwas fragen...
Ich habe nun seit einem halben Jahr eine Smithi - auf einer Börse gekauft und ich DÄMEL habe in meiner Freude nicht drauf geachtet, mir irgendwelche Papiere mitgeben zu lassen. Nun möchte ich mir gerne ein weiteres Tier zulegen und es dieses Mal besser machen - Was genau sollte ich mir nun für eine Pulchra oder aber für eine Albopilosum mitgeben lassen? Die CITES-Bescheinigung oder braucht man die gar nicht mehr? Bin mittlerweile wirklich sehr verwirrt. Vielleicht kann mir einer von Euch noch Aufschluss geben. Ich habe noch eine andere Frage, die ich gleich ins Forum "Haltung allgemein" posten werde, sie passt hier net hin, vielleicht könnte ich darauf auch Antwort bekommen =).

Danke im Voraus,

Der Unforgiven.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #33
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Wenn es sich um einen Wildfang handelt brauchst du eine "CITES-Bescheinigung", handelt es sich um ein Nachzuchttier, dann reicht eine Kaufbestätigung des Händlers.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #34
TheUnforgiven81

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Man kann einem Tier ja nicht ansehen, ob es Wildfang oder Nachzucht ist, abgesehen vom Verhalten, was man erst im Laufe der Zeit mitbekommt - oder? Also wenn mir gesagt wird, dass es ein Tier aus Nachzucht *sein soll*, reicht es dann, wenn ich von einer einen Kaufnachweis bekomme? Es handelt sich bei den Besitzern beide Tieren um Privatpersonen, keine Händler!
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #35
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Ja, sobald du vom Verkäufern nen Nachweis bekommen hast bist du aus der Sache raus.
Dann muss der Verkäufer nachweisen wo er das Tier herhat.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #36
TheUnforgiven81

TheUnforgiven81

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Und das ist auch bei der Smithi so, die ja, soweit ich weiß, unter dieses Artenschutzabkommen fällt (*wunder*)? Hättest Du vielleicht *zufällig* eine offizielle Quelle dafür?
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #37
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Kai Gebhardt

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  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #38
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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Naja,

es geht ja darum, dass man die Tiere die geschützt sind bis auf das ursprünglich mal eingeführte Tier zurückverfolgen kann.

Wenn also irgendwann mal die Behörden nachfragen (tun sie normal nicht) dann bringt dir für dein adultes Zuchtweib von B.smithi eine selbstgeschriebene Bescheinigung nichts.

Also lässt man sich vom Stammtischkollegen, der auch ein paar Pandinus und den nötigen Herkunftsnachweis hat, bescheinigen, dass er einem welche aus seiner NZ abgegeben hat.
 
  • Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf Beitrag #39
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Kai Gebhardt

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AW: Genehmigung für Haltung, Zucht und Verkauf

Wenn der das macht ja.....
 
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