Halternachweis bei Vogelspinnen

Diskutiere Halternachweis bei Vogelspinnen im Haltung Forum im Bereich Spinnen; mich auch 8O
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #21
Karma1

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

mich auch 8O
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #22
chillout

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

Hä?

Vogelspinnen gelten nach deutschem Recht nicht als gefährliche Tiere. Dafür gibt es auch Gerichtsurteile.

Psalmopoeus Cambridgei ist auch keine besonders geschützte Art. Im Washingtoner Artenschutz-Abkommen, Anlage II sind lediglich sämtliche Brachypelmen und ich glaube drei Aphonopelma-Arten erfasst (genau weiß ich es nur von Aph. pallidum und Aph. albiceps).

Hatte mich letztens etwas genauer befragt, in Bezug auf Einfuhr aus dem Ausland.

Also, in Bezug auf diese spezielle Art würde ich mir keine Gedanken machen, das kann man höflich, aber bestimmt mit einem Telefonat klären.
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #23
Micha1

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

Re: Hä?

Vogelspinnen gelten nach deutschem Recht nicht als gefährliche Tiere. Dafür gibt es auch Gerichtsurteile.
Leider mit der Einschränkung, dass diese Urteile NUR auf Landesebene gelten und nicht Bundesweit repräsentativ sind.
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #24
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Kai Gebhardt

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

Re: Hä?

Vogelspinnen gelten nach deutschem Recht nicht als gefährliche Tiere. Dafür gibt es auch Gerichtsurteile.
Leider mit der Einschränkung, dass diese Urteile NUR auf Landesebene gelten und nicht Bundesweit repräsentativ sind.

Und soweit ich weiss sind selbst diese nicht "bindend" - sprich es muss jeder Einzelfall geprüft werden.

Also ist hier kein deutsches Recht gefragt sondern die Gefahrtierverordnung der Länder.

Wenn diese nunmal besagt, dass Vogelspinnen giftige Tiere sind... :?
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #25
Micha1

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

Re: Hä?

....die Gefahrtierverordnung der Länder...
Wenn diese nunmal besagt, dass Vogelspinnen giftige Tiere sind...

Glücklicherweise besagt sie das aber nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht an die Nennung von Vogelspinnen in den jeweiligen Gesetzespassagen erinnern ;)
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #26
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Kai Gebhardt

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

Re: Hä?

....die Gefahrtierverordnung der Länder...
Wenn diese nunmal besagt, dass Vogelspinnen giftige Tiere sind...

Glücklicherweise besagt sie das aber nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht an die Nennung von Vogelspinnen in den jeweiligen Gesetzespassagen erinnern ;)

Okay, da hast du natürlich Recht - aber leider legen die Ordnungsämter/Umweltämter/wer-auch-immer-zuständig-ist es häufig so aus, dass eben die Vogelspinnen als "tropische Giftspinnen" zu sehen sind.

Hoffentlich wird sich da bald was ändern...
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #27
chillout

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

Verordnung über gefährliche Tiere...

... ist ohnehin ein Witz.

Die Gefährlichkeit muß auch nachgewiesen werden.
Ich glaube, daß einige Bundesländer mit irren Regelungen hier mächtige Probleme bekommen, wenn es denn mal jemand drauf ankommen läßt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat z.B. festgestellt, daß die Gefährlichkeit eines Hund nicht aufgrund seiner Rasse festgemacht werden kann und hat somit die niedersächsische Kampfhundeverordnung gekippt, und andere Bundesländer werden sicher folgen, zur Freude sämtlicher Hundehalter mit sogenannten Kampfhunden.

Und vergleicht man jetzt einen Pitbull mit einer Brachypelma Smithi oder von mir aus auch einer Psalmopoeus Cambridgei, dann hat sich der Begriff "Gefährlich" im Sinne des Gesetzes wohl oder übel erledigt.

Außerdem kann man sich auf Gerichtsurteile anderer Gerichte berufen, auch wenn diese aus anderen Bundesländern stammen.
Ist zumindest ein gängiges Druckmittel, da Gerichte doch dazu neigen eine bundeseinheitliche Regelung in speziellen Fragen zu vertreten.

Und in Grundsatzfragen machen das unsere Bundesgerichte. Ich gehe aber ganz sicher davon aus, daß es bei einer Vogelspinne nicht so weit kommen wird.
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #28
chillout

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

und jetzt...

...ein passendes Urteil dazu:

Das bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat unter dem Aktenzeichen AN 5 K 97.00682 zugunsten eines Vogelspinnenzüchters entschieden, dass die Haltung von Vogelspinnen von der Gemeinde zu Unrecht als genehmigungspflichtig eingestuft war.
Der Vogelspinnenzüchter hatte bei seiner Gemeinde eine Haltergenehmigung beantragt, die ihm aber versagt wurde.
Ein Widerspruch seinerseits wurde vom Landratsamt Fürth zurückgewiesen.
Der Züchter erhob Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach. Dieses forderte ein Gutachten über die Gefährlichkeit der vom Kläger gehaltenen Spinnen an.
Der Gutachter, Dr. Mägdefrau stellte fest, dass Theraphosiden für den Menschen als harmlos einzustufen sind, da evtl. Vergiftungserscheinungen nicht schlimmer sind als nach Stichen von Wespen und Bienen.
Somit fallen die vom Kläger gehaltenen Spinnen nicht unter "gefährliche Tiere" im Sinne von § 37 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz).
Da die Spinnen in Terrarien gehalten werden, ist ein Kontakt zu Dritten ausgeschlossen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Ansbach rechtfertigen die geringen Auswirkungen des Spinnengiftes keine Genehmigungspflicht.
Das Urteil ist seit 17. Juli 1998 rechtskräftig. Es scheint das erste Urteil in Deutschland zu sein, das feststellt, dass Vogelspinnen keine gefährlichen Tiere sind und deshalb ihre Haltung keiner behördlichen Genehmigung bedarf.
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #29
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Kai Gebhardt

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

Hi Guido,

das Ansbacher Urteil ist wohl jedem bekannt, der sich nur rudimentär mit der Problematik beschäftigt hat.

Leider ist dies Urteil nicht zwingend bindend und kann höchstens ein "Wegweiser" für andere Gerichte sein.

Das die Gefahrtierverordnung an sich ein Witz ist (im Bezug auf VS) stimme ich zu. Viel zu unausgereift...völlige Willkür der Behörden (sind zwar ungiftig müssen dennoch angemeldet werden/werden erst gar nicht erlaubt/...)... :roll:
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #30
chillout

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen

Das ist doch allgemein bekannt...

...daß nur Grundsatz-Urteile von Bundesgerichten bindend sind.

Aber sehen wir es doch mal positiv. Die Mindergiftigkeit ist bereits festgestellt worden. Worauf sollte irgendein Gericht auf diesem Planeten die "Gefährlichkeit" begründen wollen.
Ich bin mir fast sicher, daß selbst auf die Heranziehung eines Gutachters in diesen Fällen verzichtet wird und auf das Urteil Arnsbach zurück gegriffen wird. Ausnahme dafür wäre ein anhängiges Verfahren bei einem Bundesgericht, aber das wird wohl nie passieren.

Prinzipiell sind die Behörden im Zugzwang, gegen Bescheide etc. kann man generell Widerspruch einlegen, man muß halt nur die Widerspruchsfristen einhalten und dann beschäftigen sich Gerichte mit der Sache. Man hat doch dabei nichts zu verlieren.

Und komme ich noch mal zu dem Thema Kampfhunde als Beispiel (weil es hier mehr Urteile gibt): Brandenburg zum Beispiel hat seine Kampfhundverordnung lieber gleich selbst gekippt, in Sachsen-Anhalt hat auch das Verwaltungsgericht in Magdeburg getan...

Lassen wir uns doch von einpaar hyperaktiven Bürokraten nicht die gute Laune verderben...

Dies mal zur Aufheiterung all denjenigen, die sich immer gleich ne Waffel machen, wenn sie mal einen Bescheid von einer Behörde bekommen. Immer erst das Kleingedruckte lesen!!! Und Widerspruch einlegen. Manche Dinge erledigen sich wie von Geisterhand.

Hast Du auch Probleme mit Behörden diesbezüglich, Kai?

Ich weiß nicht, ich wurde kurz nach der "Wende" dumm angeschaut, wo ich für meine Brachypelmen die Cites-Bescheinigung wollte und sie wurde eigentlich nur wider Willen ausgestellt. Seit dem hat sich die Sache für mich erledigt.
 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #31
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Martin H.

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AW: Halternachweis bei Vogelspinnen


 
  • Halternachweis bei Vogelspinnen Beitrag #32
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Aha,

@ Martin H.

schön zu wissen, nun hab ich zwei Stunden gegoogelt, um näheres zu erfahren, aber nichts genaues weiß ich nicht.
 
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