Kai hat folgendes geschrieben:
Laut der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung (gibt für die anderen Bundesländer andere (mitunter vergleichbare) Regelungen) musst du alle "tropischen Giftspinnen und giftige Skorpione" anmelden.
@ Kai:
Weißt du, wie es mit diesem Gesetz in BY steht? Mir haben die Typies vom Landratsamt gesagt, daß ich wie geschrieben nur WA-Vogelspinnen bei ihnen melden muß und besonders gefährliche Tiere (Spinne) bei der Gemeinde.
Deswegen wollte ich ja wissen, woran man "gefährlich" festmacht und ob es solche VS gibt. Wenn ja welche?
Ich habe meine VS gemeldet, weil ich neben meinem Apartment und um mich spießige, konservative Nachbarn habe und der Hausmeister mir unter Umständen auch nix anhaben kann. In der Hausordnung steht ja kein Verbot von "exotischen" Tieren :wink:
Hi Alex,
du wirbelst hier zwei Sache durcheinander (wie immer bei dieser Diskussion).
a) Meldung der geschützten Arten (das hast du gemacht)
b) Meldung nach Gefahrtierverordnung der Länder (das hast du nicht gemacht).
Das du deine geschützten Tiere nun angemeldet hast wegen deinen Nachbarn wird dir nichts bringen. Da wäre die andere Anmeldung (beim Ordnungsamt nachfragen) sinniger.
Gefährlich ist hier Auslegungssache der Ämter/Behörden.
Sind sie nett werden sie dir zwar sagen, dass deine Vogelspinnen gefährlich sind, aber du darfst sie halten (gibt dann halt ne Genehmigung).
Sind sie supernett sagen sie dir, dass die Anmeldung in deinem Ort nicht notwendig ist - herzlichen Glückwunsch.
Sind es etwas verbohrtere Beamte die keinen Bock auf dich haben verbieten sie dir die Haltung mit der Auflage innerhalb von 2 Wochen (beliebig abänderbar) deine ganzen Tiere mit Nachweis eines neuen Halters loszuwerden - na dann Prost Mahlzeit.
Wie das in euren jeweiligen Ländern/Gemeinden ausschaut kann ich euch nicht sagen - macht euch da bitte selber kundig.
Einfach mal anfragen ohne den eigenen Namen zu nennen - vielleicht kann man dann schon was rauskriegen