Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Diskutiere Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hallo, wollte mal fragen ob es nur bei uns im Landkreis Altötting so ist oder ihr auch schon Erfahrungen gemacht habt. War gerade bei meinem...

Findet ihr so was in Ordnung?


  • Umfrageteilnehmer
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  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #1
meierhofer82

meierhofer82

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Hallo,
wollte mal fragen ob es nur bei uns im Landkreis Altötting so ist oder ihr auch schon Erfahrungen gemacht habt. War gerade bei meinem Händler um mir eine neue Spinne beim Fachhändler zu holen und er meinte er kann sie mir nicht mehr verkaufen da bei uns seit heute eine Bestätigung der Gemeinde über die Haltung der Vogelspinne gebraucht würde, da ich aber schon 12 habe müsse ich über jede Spinne eine Bestätigung bei der Gemeinde holen und sie dann beim Händler abgeben damit ich mir eine neue kaufen kann, diese Bestätigung kostet je 25€!!! Was haltet ihr von dem? Ist doch nur ein schlechter Witz von unserem LK oder?
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #2
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mx30d

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Hallo,
bei dem was momentan in Deutschland abgeht würde es mich nicht wundern.
Ich warte noch auf den Tag wo wir ein "Exotensteuer" zahlen müssen.
Gruß
Michael
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #3
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Tschasto

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

So ein Schmarrn

In Bayern braucht man keine Erlaubnis, um Vogelspinnen zu halten!

Da gibts dieses Urteil vom Verwaltungsgericht Ansbach, feststellt, daß Vogelspinnen nicht gefährlich sind ==> daher keine Erlaubnis erforderlich

Guckst Du hier: http://www.vgh.bayern.de/ansbach/pr682.htm

Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung und kein Grundsatzurteil, die Begründung stellt aber fest, daß Vogelspinnen "nicht gefährlich" sind.

Das Urteil erging zugunsten eines Spinnenhalters aus dem Landkreis Fürth.
Das Urteil stellt nicht nur fest, daß die Gemeinde die Spinnenhaltung nicht verbieten darf, sondern es sagt aus, dass keine Erlaubnis, Anmeldung etc. erforderlich ist

Besonders schön finde ich den Verweis auf die Verfassungmässigen Rechte:

Quote:
Nach alledem hat die Beklagte die Haltung der Vogelspinnen des Klägers zu Unrecht als genehmigungspflichtig im Sinne von Art. 37 Abs. 1 LStVG eingestuft und ihm auf seinen Antrag bzw. seine Anfrage hin eine Genehmigung versagt, anstelle ihm mitzuteilen, daß er eine solche gar nicht benötigt. Dadurch ist der Kläger in seinem Recht auf Handlungsfreiheit (Art. 101 Bayerische Verfassung, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) verletzt, sodaß der Verwaltungsakt aufzuheben ist.

Ich schlage vor, Du rufst (gegebenenfalls unter falschem Namen) mal beim Landratsamt oder der Gemeinde an, und fragst auf Grund von welchem Gesetz oder Verordnung die Haltung von Vogelspinnen genehmigungspflichtig sein sollte. Das Gesetz über gefährliche Tiere (§37LStVG) weist die Zuständigkeit über die Kontrolle der Gemeinde (Sachgebiet "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" zu)

Wenn die Dir dort nicht glauben, druckst Du Dir das Urteil aus, und zeigst es denen, die können ja schließlich auch nicht alles wissen.

Sollte sich an der Rechtslage irgendwas geändert haben, poste doch bitte deren Antwort bzw. Stellungnahme
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #4
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Tarantulla

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

@mx30d

Ich wär ja eher für eine Idiotensteuer. Da würde bestimmt richtig Geld in die Kasse kommen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß Sabine
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #5
rakeer

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

@mx30d

Ich wär ja eher für eine Idiotensteuer. Da würde bestimmt richtig Geld in die Kasse kommen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß Sabine

hey und Tarantula wäre immer pleite :wink:


gruss
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #6
Ferdinand1

Ferdinand1

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

endlich mal etwas, wo wir hier in Österreich ein wenig "fortschrittlicher" sind - mit der neuen Tierhalteverordnung bzw. -gesetz sind ALLE Wirbellosen weder genehmigung- noch meldepflichtig (!) - und das EINHEITLICH in ganz Österreich !!!

LG, Ferdinand
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #7
rakeer

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

hi,

also ich finde es gibt einige giftige wirbellose, die nicht in die hände privater besitzer gehören, wie z.B. kammspinnen.
Man schützt durch gesetze ja nicht nur den potentiellen halter, sondern auch menschen, die mit dem tier in kontakt kommmen können, wenn es z. b. ausgebrochen ist.

Daher finde ich persönlich das gesetz nicht so sehr fortschrittlich.



gruss Jan
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #8
Ferdinand1

Ferdinand1

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

@Jan
Gifttiere sind natürlich sowieso generell von der Haltung ausgenommen, also nur für ungefährliche Wirbellose gibt's keinerlei Meldepflicht wobei als gefährlich jene Tiere eingestuft sind, die für den Menschen wirklich eine Gefahr darstellen - wie potent giftige Skorpione etc. :wink:

LG, Ferdinand
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #9
Nightshade3

Nightshade3

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

@ Michael :

Warst du beim Gräber in Altötting oder beim Dehner in Neuötting ?
Ich kenne beide Läden und von keinem wäre mir etwas bekannt wg. Genehmigung.
Ich habe mir in Neuötting beim Dehner meine Smithi geholt und die haben brav den Herkunftsnachweis erbracht und das wars.

Vielleicht gilt das nur für VS- Besitzer im LK Altötting ?
Als Pilgerstadt sind die natürlich immer etwas spießiger als der Rest Bayerns.

Grüße,

Alex
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #10
Bob-der-Baer

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

hallo alle zusammen!

also ich sehe da erstmal folgendes proargument fuer eine anmeldung der spinnen:
es gibt schon einige leute die "cool" sein wollen und so ein "wildes" tier zu hause haben wollen udn sich eine vogelspinne zulegen. ob die haltungsbedingungen da immer gut sind bezweifel ich mal, da man in foren ja immer wieder mal hoert, dass irgendwo arme tiere gerettet worden sind oder verendet vorgefunden wurden. jedoch werden solche halter sich entweder nicht informieren, ob eine spinne angemeldet werden muss (wenn sie nicht darauf beim kauf hingewiesen werden) oder sie besorgen sich das tier irgendwie und melden es nicht an. somit ist diese (angebliche) schutzmassnahme wohl leider nicht wirkungsvoll.

somit ist dieses gesetz in meinen augen nicht wirklich wirkungsvoll zum schutz der tiere, vermehrt buerokratische arbeit (die anderswo bestimmt besser genutzt werden kann) und ermoeglicht es in zukunft zweifelhafte forderungen an spinnenhalter stellen zu koennen (steuer auf bedingt gefaehrliche tiere, etc.)

somit sollten die komunen solche regelungen am besten gleich vergessen.

viele gruesse
torben
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #11
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Laud

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Sehr richtig, was der Torben da sagt!

Zum einen kostet dieser Bürokratie-Akt den Staat bzw. die Kommunen unnötig Geld und jemandem der ca 100 Tiere für je 25€ anmelden will... 8O

Was den Schutz-Effekt solcher Maßnahmen betrifft hat er auch völlig recht!

Reine Schikane ohne erkennbaren Nutzen. Kann mein Tier doch dort anmelden und es trotzdem falsch halten etc. (bei den Hunden derzeit ja ähnlich).

Bloß wenn das Budget-Säckel wieder mal leer ist, wird halt so mancher Politiker ungewohnt kreativ! :wink:
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #12
Spinnifex1

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

also ich finde es gibt einige giftige wirbellose, die nicht in die hände privater besitzer gehören, wie z.B. kammspinnen.

... nicht alle Vertreter der Familie Ctenidae (Kammspinnen) sind gefährlich für Menschen. Cupiennius spp. z.B. werden als mindergiftig eingestuft. Diese Kammspinnen halte ich auch. Phoneutria spp. wären Kandidaten für den Giftschrank, nur nix für mich ;)

Aber mal ehrlich, wann werden denn die Unternehmen wieder zur Kasse gebeten? Immer trifft es die Arbeitnehmer und Privatpersonen / Verbraucher. Was bringt denn eine Anmeldungsgebühr für den Tierschutz? Weniger WF? Bessere Zollkontrollen an der Grenze wegen Exotenschmuggels? Striktere Gesetze und Kontrolle von deren Einhaltung bezüglich Wildtiereinfuhr in Industrieländern? Niedrigere Todesraten beim Transport? Weniger Lebensraumzerstörung? Oder nur mehr Steuern, mit denen Konzerne subventioniert werden (Stichwort: Hermesbürgschaft!), die mit EU- und Bundes- oder Landesmitteln dann higehen und Regenwälder für Holzwirtschaft und Erdölabbau / -transport abholzen? An dieser Stelle sei zuerst die West LB genannt! :evil:

Ein paar Spinnen durchzufüttern ist kein Problem, das kostet ca. 10,- € monatlich bei 30-40 Tieren. Also kann von Luxus schon mal gar keine Rede sein (betreffs Luxussteuer). Wenn man sich Schaben hält, wird es noch billiger. Eine Katze ist teurer im Unterhalt, da kenn' ich mich aus! Auch die Spinnenpreise liegen zumeist deutlich unter denen für Standard-Säugetiere wie Hunde, Katzen oder Kleinnager.

Insgesamt verspreche ich mir zur Verbesserung der Haltung dieser Tiere wesentlich mehr von den neuen Fachbüchern, die jetzt von Boris STRIFFLER und Volker VON WIRTH auf den Markt gebracht werden. Fundierte Sachkunde kann man sich dann endlich auch in der Literatur anlesen, die für kleines Geld im Zoohandel erhältlich ist. Des weiteren sollte der Zoohandel und auch die vermalledeiten Baumärkte mit Zooabteilung (guckt euch doch nur mal deren Aquarien an! Zum Kotzen!) strenger kontrolliert werden, was die Tierhaltung im Geschäft angeht. Ein Sachkundenachweis für kommerzielle Anbieter, veterinärmedizinische Kontrollen (turnusmässig) und die Auslage von Stammtisch-Werbung in Terraristikläden bringt m.E. mit Sicherheit für viele Tiere ein besseres Leben. Der Staat muss nicht an allem verdienen. Kompetenz schaffen heisst die Devise, wenn man mich fragt. Immerhin ahmen viele Käufer die Haltung im Zooladen einfach zu Hause nach (Quelle: VON WIRTH, mündl. Mittlg. [er hat im Zoohandel seinen Beruf gelernt]). Daran kann eine Meldegebühr oder Luxussteuer nichts ändern.

Greetz, Claudia
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #13
meierhofer82

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

So, jetzt war ich beim Landratsamt, es gilt bis jetzt nur für Altötting und für die anderen Städte im LK wird noch was gemacht, die 25€ sind eine einmalige Gebühr und dann kann man so viele VS kaufen wie mann will, die Genehmigung zum dient angeblich zum Schutz der Tiere was ich aber nicht verstehe, da ich weder angeben muss welche Spinne es ist, wie sie gehalten wird usw. Also nur reine Geldmacherei!!! Ach ja, meine neue hab ich jetzt endlich auch bekommen, die haben meine Adresse und Tel. Nr. aufschreiben müssen und dann bekomm ich einen Brief von der Gemeinde und muss die 25€ abgeben.... Na ja... Ach ja, das war beim Gräber, da kauf ich eigentlich alle meine Spinnen und Schlangen, beim Dehner würde ich nie eine kaufen da ich finde das dort das Fachwissen fehlt und die Tiere nur irgend welche Ware ist!!!
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #14
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mx30d

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Ihr wißt doch was unsere Regierung immer sagt:"Wir sollen aufhören zu jammern!" :lol:
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #15
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Laud

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Claudias Vorschläge zum Schutz der Tiere klingen mal allesamt super!!

Da hab ich mir in DEM Umfang noch nie Gedanken drüber gemacht!


Nur so etwas umzustzen ist dann wieder der große Haken!
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #16
Spinnifex1

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Claudias Vorschläge zum Schutz der Tiere klingen mal allesamt super!!

... danke für die Blumen! Der Einfall, den Zoohandel mit Sachkundenachweisen und veterinärmed. Untersuchungen zu kontrollieren, stammt allerdings nicht von mir, sondern von Volker VON WIRTH und anderen DeArGe Leuten. An der Umsetzung wird m.W. gearbeitet.

Greetz, Claudia
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #17
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Tschasto

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Rechtslage für Vogelspinnen in Bayern

Wie oben bereits erwähnt, hat das Verwaltungsgericht in Ansbach ein Urteil gefällt, daß Vogelspinnen keine "gefährlichen Tiere" im Sinne des Gesetzes sind und daher keiner Genehmigung durch die jeweilige Gemeinde bedürfen.

siehe diesen Link: http://www.vgh.bayern.de/ansbach/pr682.htm

Das Urteil erging zugunsten eines Vogelspinnenhalters aus dem Landkreis Fürth.
In der Sache stützt sich dieses Urteil auf ein Gutachten des Biologen Dr. Mägdefrau vom Tiergarten Nürnberg.
Kennt jemand diesen Vogelspinnenhalter bzw. kann jemand einen Kontakt zu diesem vermitteln?
Liegt irgendjemandem dieses Gutachten vor, bzw. weiß jemand, welche Arten in diesem Gutachten als nicht gefährlich eingestuft wurden?

Hintergrund:
In einem Reptilienforum wurde berichtet, daß das Innenministerium plant, für Bayern eine aktualisierte Liste von gefährlichen Tieren herauszugeben, für die die Auflagen des LStVG gelten. Einem Hinweis zufolge sollen alle Terrarien-Tiere, die auf dieser Börse lt. Behördenauflage nicht gehandelt werden dürfen, in dieser Liste (bzw. deren Entwurfsfassung) enthalten sein.

siehe diesen Link: http://www.sulcatas.de/BAY_REPT_BORSE/bay_rept_borse.html

Folgende Gattungen von Vogelspinnen finden sich zu meinem Entsetzen auf dieser Liste:
Poecilotheria
Selenocosmia
Pterinocheilus (richtig wäre: Pterinochilus)
Stromatopelma

Ich hoffe ich habe keine Gattung übersehen.

Eine Zuordnung als "gefährliche Tierart" kommt quasi einem Verbot gleich, da der Halter ein "berechtigtes Interesse" nachweisen muß. (z.B. darf ein Zirkus Tiger halten, ich aber nicht; ein Kampfhund, der z.B. ein Firmengelände bewacht, ist erlaubt, als "Kuscheltier" ist ein Bullterrier aber verboten)
Liebhaberei gilt ausdrücklich nicht als berechtigtes Interesse.

Sollte jemand in dieser Angelegenheit schon Kontakt mit Behördenvertretern gehabt haben, soll er doch bitte darauf hinwirken, daß alle Vogelspinnen von dieser Liste da verschwinden.
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #18
K

Kai Gebhardt

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Re: Rechtslage für Vogelspinnen in Bayern

Folgende Gattungen von Vogelspinnen finden sich zu meinem Entsetzen auf dieser Liste:
Poecilotheria
Selenocosmia
Pterinocheilus (richtig wäre: Pterinochilus)
Stromatopelma

Ich hoffe ich habe keine Gattung übersehen.

"Vergessen":
Harpactirella
 
  • Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss Beitrag #19
H

höllensklave1

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AW: Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

Hallo zusammen,

dann möchte ich einen IMHO auch sehr praktischen Link für die Seite des
"Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz"
= WISIA posten. <<klick mich>>

Einerseits bietet es etwas Hintergrundinfos, vor allem aber eine sehr umfangreiche Datenbank international geschützter Tiere und Pflanzen.

HTH
Pascal
 
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Haltung in Bayern nur mit Erlaubniss

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