Spinnen in der Mietwohnung

Diskutiere Spinnen in der Mietwohnung im Haltung Forum im Bereich Spinnen; außerdem:
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #21
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Markus Frank

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

@xiang:
Aber bei ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange bedarf es der Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Tierhaltung generell im Mietvertrag erlaubt ist.

vielleicht solltest du texte die du verlinkst auch durchlesen. demnach sind aussergewöhnliche tiere zustimmungspflichtig.
und ich bin mir relativ sicher, dass spinnen dazu auch zählen.....


SCHLANGE -> grosses Tier !
SPINNEN laufen als Kleintiere !!!

dann gilt wenn im Mietvertrag steht """"kleintiere durch deren Haltung keine Beschädigung, Belästigung* oder Gefährdung enstehen""" brauch KEINE Zustimmung des Vermieters. So ist es bei mir.

*: z.B. durch: Papagei, Hundgebelle, gestank durch Affen usw usw.

g. xiang

außerdem:

Das Halten von Schlangen ist in der Wohnung erlaubt, solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Auch wer sich weigert, die Schlangen abzuschaffen, riskiert keine Kündigung, denn der Vermieter muss trifftige Gründe nennen, etwa einen Ausbruch der Schlangen. Ängstliche Nachbarn, reichen nicht. AG Bückeburg. (AZ: 73 C 353/99 - 9/00)
 
  • Spinnen in der Mietwohnung

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  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #22
Flo/Hessen

Flo/Hessen

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tierhaltung in einer Mietwohnung,1005.htm

Hier wird die Vogelspinne grundsätzlich zu den "gefährlichen Tieren" gezählt und deren Haltung kann verboten werden!

Bei gefährlichen Tieren (Bullterrier und andere Kampfhunde, Giftschlangen, Vogelspinnen) kann grundsätzlich die Erlaubnis versagt werden.


P.S.:

Gerade hab ich noch etwas gefunden:
Lassen Sie sich jedoch kein X für ein U vormachen: Vogelspinnen und Skorpione sind und bleiben giftig!

http://www.hausverwalter-abc.de/tierhaltung.html

So ein gequirlter Mist - das ist doch genau das gleiche, wie wenn ich behaupten würde, dass alle Amerikaner Vollidioten sind, nur weil die Hälfte Bush gewählt hat.... :evil:
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #23
Krusty1

Krusty1

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo,

aha, die Haltung von Vogelspinnen kann untersagt werden, aber

Unter Kleintieren versteht man Tiere, von denen ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen Dritter unter keinen Umständen ausgehen können, also z. B. Zierfische (AG WuM 1992, 240); Hamster, Kleinvögel, Eidechsen, ungefährliche Schlangen in Terrarien (AG Köln, NJW-RR 1991, 10), Zwergkaninchen (AG Aachen, WuM 1989, 263), etc.

Kann man davon ausgehen, dass ich jetzt einen ausgewachsenen Tigerpython oder ähnliches halten darf, aber keine Vogelspinnen? Frag mich, was da gefährlicher sein könnte.....

Gruß

Ingo
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #24
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Markus Frank

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo,

aha, die Haltung von Vogelspinnen kann untersagt werden, aber

Unter Kleintieren versteht man Tiere, von denen ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen Dritter unter keinen Umständen ausgehen können, also z. B. Zierfische (AG WuM 1992, 240); Hamster, Kleinvögel, Eidechsen, ungefährliche Schlangen in Terrarien (AG Köln, NJW-RR 1991, 10), Zwergkaninchen (AG Aachen, WuM 1989, 263), etc.

Kann man davon ausgehen, dass ich jetzt einen ausgewachsenen Tigerpython oder ähnliches halten darf, aber keine Vogelspinnen? Frag mich, was da gefährlicher sein könnte.....

Gruß

Ingo

naja ein ausgewachsener tigerpython ist kein kleintier mehr, zumindest meines erachtens nach
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #25
deus_ex

deus_ex

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hi,

das Problem ist doch ganz einfach: Wenn man bei der Wohnungssuche mit offenen Karten spielt wird es sicherlich Vermieter geben die das ablehnen. Wenn nicht und der Vermieter entdeckt die Tiere spaeter (Heizungsablesen etc) und ist dagegen, kann man zwar versuchen seine rechtlichen Mittel auszuschoepfen - allerdings wird wohl der weitere Umgang mit dem Vermieter nicht gerade rosig ablaufen und der naechste Kuendigungsgrund abgewartet werden.

Es kommt ja auch immer darauf an wie man es dem Vermieter beibringt bzw. welche Art Wohnung es ist.

Wir hatten auch schon Vermieter die bei der Erwaehnung von einem Kaninchen die Augen verdreht haben....("Ja, also, naja, eigetnlich wollen wir keine Tiere....") - ist ja schoen und gut dass ich darauf bestehen kann das Recht zu haben das Tier zu halten - nuetzt aber nix wenn Vermieter im gleichen Haus wohnt und dann das Leben zur Hoelle macht.

Lieber laenger suchen und dann wenigstens vernuenftige Rahmenbedingungen finden.

Gruss,
deus_ex
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #26
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xiang

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tierhaltung in einer Mietwohnung,1005.htm

Hier wird die Vogelspinne grundsätzlich zu den "gefährlichen Tieren" gezählt und deren Haltung kann verboten werden!

Bei gefährlichen Tieren (Bullterrier und andere Kampfhunde, Giftschlangen, Vogelspinnen) kann grundsätzlich die Erlaubnis versagt werden.


P.S.:

Gerade hab ich noch etwas gefunden:
Lassen Sie sich jedoch kein X für ein U vormachen: Vogelspinnen und Skorpione sind und bleiben giftig!

http://www.hausverwalter-abc.de/tierhaltung.html

So ein gequirlter Mist - das ist doch genau das gleiche, wie wenn ich behaupten würde, dass alle Amerikaner Vollidioten sind, nur weil die Hälfte Bush gewählt hat.... :evil:


Vogelspinnen und Skorpionen können zu den Gefährlichen Tieren zählen,
ändert aber nichts daran das von den Spinnen keine Gefahr im Sinne von Lebensbedrohung für Mensch ausgeht.
Also kann kein Vermieter den Grund bringen das die Tiere Giftig sind und diese abzuschaffen sein. Kann ja auch keiner Wespe oder Hornisse klar machen das SIE hier in der Wohung nicht rein fliegen darf. Jeder Dipl. Biologe eines Naturkunde Museum oder des gleichen kann dies Bestätigen.
das Vogelspinnen nicht im o.a. Sinn giftig sind.
Um so eine Bestätigung habe ich mal bei einem Naturkundem. gebeten. Habe eine erhalten. Von der jetzt eine Kopie beim Anwalt meines Vermieters ist und ich schon lange nichts mehr von Anwalt gehört habe. Habe mir die Bestätigung machen lassen falls doch irgendwie mal was durchsickern sollte. z.B durch blöde Nachbarn usw.

abgesehen davon hier ein ausschnitt aus einem bekannten URTEIL :

""""""""""Als gefährliche Tiere in diesem Sinne gelten nach allgemeiner Ansicht diejenigen Tiere, bei deren Umgang es aufgrund der eigentümlichen Veranlagungen und Verhaltensweisen der Tiere zu Verletzungen und Schäden in Bezug auf Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen kommen kann, ohne dass es dabei auf die Eigenschaften des einzelnen Tieres wie etwa Gezähmtheit, Gutmütigkeit, Alter oder Größe ankommt (vgl. Bengl/Berner/Emmerig, Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz, Anmerkung 2 zu Art. 37). Dabei kann jedoch nicht jede, möglicherweise von einem Tier ausgehende Auswirkung, bzw. jede (noch so geringe) Verletzungsgefahr die Einstufung dieses Tieres als gefährlich im Sinne von Art. 37 Abs. 1 LStVG rechtfertigen, da ansonsten nahezu jede Haltung von Tieren einer wildlebenden Art sicherheitsrechtlich verboten bzw. genehmigungspflichtig wäre. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch von nahezu jedem Haustier eine gewisse Gefährdung ausgeht, können nur solche Tiere als gefährlich im Sinne von Art. 37 Abs. 1 LStVG angesehen werden, die Verletzungen bzw. Auswirkungen einer gewissen Intensität oder Dauerhaftigkeit oder sonstige weiterreichende Folgen, die nicht allgemein als hinnehmbar gelten, zu verursachen vermögen. Wie sich aus der zu Art. 37 LStVG ergangenen Vollzugsbekanntmachung ergibt (vgl. insbesondere Nr. 37.1, wo als Beispiele für im Sinne von Art. 37 LStVG gefährliche Tiere Löwen, Tiger und Bären genannt werden), zielt Art. 37 LStVG in erster Linie auf Tiere ab, von denen schon aufgrund ihrer körperlichen Größe und Kraft im Zusammenhang mit einer gewissen der Tierart eigenen Aggressivität eine Gefahr insbesondere auf den Menschen ausgeht (Gefahr durch Hiebe, Bisse und ähnliche "physikalisch" wirkende Übergriffe, insbesondere durch Raubtiere). Neben der Gefährdung, die sich aus der Stärke und Größe eines Tieres ergeben kann, kann die von einem Tier ausgehende Gefahr auch von den von einem Tier in Gang gesetzten biochemischen Vorgängen ausgehen, insbesondere durch die Abgabe von Giften, die zu Verletzungen und Gesundheitsgefährdungen bei Menschen oder anderen Lebewesen führen können.""""""""""""


einige gifltschlangen, einige Skorpione, Kampfhunde,
aber KEINE Vogelpinnen!


Wie schon öfters gelesen : Einfach machen :p
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #27
Flo/Hessen

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

@xiang:

Wo hast du das her? Kann man irgendwo den gesamten Text nachlesen? Danke!
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #28
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Daniela b

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

auf die steine fertig los... ich sage jetzt MEINE meinung:

ich finde es mehr als verantwortungslos sich einfach tiere anzuschaffen ohne mit dem vermieter darüber zu reden.
nehmen wir mal an der vermieter bekommt es raus und sagt : entweder sind die tiere mit ner frist von 14 tagen draussen oder ich kündige fristlos das mieterverhältnis!
und nun mal ehrlich was würdet ihr tun? lieber auf der strasse stehen oder dann doch die tiere weggeben?
ich wette der einfachheitshalber würden viele die tiere weggeben, und das ist verantwortungslos dem tier gegenüber.
ich rede hier jetzt nicht nur von spinnen sondern tieren im allgemeinen!
so nun könnt ihr die steine werfen :wink:
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #29
Psytron

Psytron

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo!

ich pers. wohne auch in einer Mietwohnung.Zwar Privat aber wurscht.

Ich hab lange gesucht und immer wieder Absagen bekommen wegn der Tiere.Teilweise waren auch die Platzbedingungen da ich ja ein eines Tierzimmer brauche aber im Grossen und Ganzen waren es die Tiere die mir einige schöne Wohnungen "vermiesst" hatten.

Ich pers. kann diese Aussage von Deus_ex nur mehr als unterschreiben.

Lieber laenger suchen und dann wenigstens vernuenftige Rahmenbedingungen finden.


Ich hab jetz die Perfekte Wohnung und darf/kann nach Absprache vor dem Einzug mit meiner Vermieterin meine Tiere offiziell und uneingeschränkt halten.
Früher musste ich meine Terrarien oder Tiere unter einer Jacke o.ä. verdeckt ins haus tragen damit ich keine Klagen von andren Mietern abbekomm und meine Tiere abgeben oder gar ausziehn muss....


Lg Jürgen
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #30
P

Piercing-Huber

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Wo wir da grad dabei sind.....

Es gibt hier bei uns in der Region die "Sperrmüll-Zeitung", da werden allerhand Sachen, und auch Tiere drüber angeboten!
Seit ein paar Wochen lese ich immer wieder bei den Schlangenverkäufen folgenden Satz:

"Nur an Halter mit einer Erlaubnis zum halten gefährlicher Tiere"

Was hat es damit jetzt schon wieder auf sich? Ist da irgendein neues Gesetz auf den Markt gekommen, und ich hab das verpasst?

Dieser Satz steht auch nur bei verkäufen von Boas und Phytons, nicht aber bei Kornnattern!

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen!

Ach so... diese Zeitung erscheint in Teilen von Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Würtemberg!
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #31
tigelente

tigelente

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

also ich habe meine vermieter über mein vorhaben vogelspinnen zu halten informiert. zuerst hatte ich auch etwas "schiss" da anzurufen, aber im nachhinein bin ich wirklich froh ehrlich zu sein. allerdings soll ich die spinnies nicht frei herumlaufen lassen und die terris gut sichern damit auch keine abhauen und zu den nachbarn krabbeln kann*; )

ich würde diesen "ehrlichen" weg immer wieder gehen, ich meine man kann sich ja auch auf einen kompromiss einigen z.b. abschliessbare terris. das der vermieter garnichts von den tierchen wissen soll finde ich nicht gut und kann unheimlich blöde ausgehen....
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #32
X

xiang

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

denke mal denn meisten Vermietern ist es eh egal.
Hauptsache Pünktlich und Regelmregelmäßig fliest die Miete.
Wegen ein paar Spinnen macht sich doch kein Vermieter die Mühe einen neuen Mieter zu finden. Das Risiko ein gleichen normalen Mieter zu finden,
evt. könnte die Wohung auch längere Zeit leer stehen usw usw.

gruss xiang.


P.S. HAbe auch eine tolle Wohung nicht erhalten weil ich im Formular bei Tiere: Vögel + Vogelspinnen angegeben habe.
So viel zum "Erlich" sein.
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #33
L

Lupa2

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Ich will ja nicht einen alten Thread aus der Vesenkung holen :roll:

Aber mit dem Thema Mietrecht kenne ich mich ein bischen aus, beruflich bedingt.


Ich würde mal sagen, das sich ein Vermieter 2mal überlegt ob er jemand wegen einer VS kündigt.

Erstmal muss man den Mieter auffordern das Tier zu entfernen, danach auf Unterlassung Klagen und dann kündigen. Denn ob eine VS einen groben Verstoss gegen den Mietvertrag darstellt....ist immer die Frage. Und nur bei einem groben Vertragsverstoss darf fristlos gekündigt werden.

Wenn der Mieter dann noch Rechtsschutz hat, dann geht es rund.....es geht lange und wird teuer. Und ob die Kündigung dann nacher vor Gericht rechtskräftig wird ist ungewiss, da das deutsche Mietrecht oft Auslegungssache ist und kommt dann auf die Situation an.

Aber wegen einem Tier kündigen ist denke ich nicht so einfach....und das wissen sicherlich auch viele Vermieter.

Wenn man halt einen ganzen Zoo zuhause hat :lol: kann sich die Sachlage evtl. auch wieder ändern, ist aber jetzt nur eine Vermutung von mir.

Es hat jemand hier in diesem Thread das Wohnungseigentumsgesetz angesprochen.....das ist hier nicht anzuwenden, da es sich wie ich verstanden habe um ein Mietverhältnis handelt. Also wäre hier Mietrecht und das BGB zuständig.

Das ist jetzt meine persönliche Einschätzung zu diesem Thema.

Wenn Interesse besteht kann ich mal schauen ob ich was genauers darüber finde?!

Gruß Ronnie
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #34
steinie76

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Tach!

Also,hier ein Auszug eines Vogelspinnenbuches:

....Werden VS zu den Exoten gestellt,bedarf es einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters,um sie in einer Mietwohnung halten zu können.Werden sie zu den Kleintieren gestellt,entfällt die Erlaubnispflicht durch den Vermieters.

............

.....Zum Glück liegt auch zu diesem Thema ein Grundsatzurteil vor,an das sich die Gerichte in der Regel auch halten.Demnach werden VS zu den Kleintieren gezählt und dürfen somit ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter in einer Mietwohnung gehalten werden.

Gruss
Thorsten
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #35
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doreen6

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo!

Jetzt muss ich auch mal nachfragen:Wir sind vor etwa 3 Monaten in unsere neue wohung gezogen. Da im Mietvertrag nichts über Tierhaltung stand(also weder Kleintiere noch Katzen oder sonstwas) haben wir uns 2 kleine Katzen geholt.
Jetzt hat mich der Vermieter vor kurzem angesprochen,das er das zwar jetzt dulden würde,weil es seine schuld war das er nichts wegen tieren in den mietvertrag geschrieben hat aber das er es nicht so sonderlich gerne sieht.
Das ich hier in der Wohnung noch etwa 70 Vogelspinnen sitzen habe hab ich ihm nicht gesagt,habs mir nicht mehr getraut. Jetzt hab ich keine Ahnung was ich machen soll...

Gruß Doreen
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #36
meierhofer82

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

@doreen

Würd einfach still sein, wie soll er es auch rausbekommen? Machst ja keine Schauveranstaltungen oder? Laut Gesetz muss der Mieter wenn er Tiere wie in deinem Fall duldet es dir von Anfang an schriftlich geben das sie nicht erlaubt sind, es gibt sogar Urteile, musst mal googeln, find es gerade nicht wo Spinnenhalter recht kriegten da Vogelspinnen zu Kleintiere zählen wie Fische und Vogel und nicht vom Vermieter verboten werden können! Wenn du einen Hund z.B. heimlich hast und ihn 12 Monate verschweigst muss der Vermieter es dann auch dulden selbst wenn im Mietvertrag was anderes steht da nach so langer Zeit das Tier zur Familie zählt und es dem Hund nicht zumutbar ist ihm davon zu trennen (Ausnahme sind Kampfhunde ect.)
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #37
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doreen6

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Ich hatte halt so gedacht,wenn garnix im vertrag steht,dann kann ers dann auch nicht verbieten.
Das blöde ist,das mein freund meinte,das er zu ihm mal gesagt hat,das er eventuell einmal im jahr den zustand aller fenster im haus kontrolliert. Darf er sowas überhaupt? Vielleicht hat sich mein Freund aber auch bloß verhört oder so...

Werd auf jeden Fall später mal schauen was man bei google noch so alles findet.



Gruß Doreen
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #38
Arachnid

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo,

Wenn du einen Hund z.B. heimlich hast und ihn 12 Monate verschweigst muss der Vermieter es dann auch dulden selbst wenn im Mietvertrag was anderes steht da nach so langer Zeit das Tier zur Familie zählt und es dem Hund nicht zumutbar ist ihm davon zu trennen (Ausnahme sind Kampfhunde ect.)

gibt es dazu rechtskräftige Urteile ?
Würde doch etwas darüber staunen, das etwas Vertragswidriges rechtens wird wenn man es nur lang genug zu verheimlichen schafft...
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #39
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xiang

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #40
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doreen6

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Na,das liest sich doch schonmal echt super!!!!
Ich hab beschlossen die Tage mal bei meinem Anwalt nachzufragen,einfach interessehalber. Danke schonmal für die Antworten...
Habt mir echt weitergeholfen!

Lg Doreen
 
Thema:

Spinnen in der Mietwohnung

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