Spinnen in der Mietwohnung

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  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #41
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Terri06

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Tiere jeder Art, auch Haustiere wie Hunde jeder Art - ausgenommen Blindenhunde -, Katzen, Vögel (z. B. Hühner, Tauben, Papageien), Kanninchen, Fische, des weiteren Ratten, Schlangen Insekten usw. dürfen nicht und auch nicht vorübergehend gehalten werden; das gilt unabhängig von Anzahl und Größe."

...

"Dagegen ist die Haltung von Kleintieren erlaubt, von denen ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen nicht ausgehen können.

In Betracht kommen, wenige Goldhamster, Zwergkanninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, kleine Vögel wie Kanarienvögel und Wellensittiche (nicht: Papageien); ferner ähnliche andere Kleintiere in Terrarien oder Zierfische in Kleinaquarien."

Kleintiere sind im normalfall erlaubt . Zudem führt der zweite Absatz den ersten doch fast ad absurdum.
Ich beziehe jetzt auch eine neue Wohnung und habe meinen Vermieter darauf hin angesprochen. Aussage: mir egal machen, keinen Dreck und sind ruhig.
Sprich deinen Vermieter einfach darauf an und überzeuge ihn von der harmlosigkeit deiner Tiere.[/b]
 
  • Spinnen in der Mietwohnung

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  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #42
Sleepwalkah

Sleepwalkah

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hey,

das klingt ja ganz gut hier! Hab mir schon ziemliche Sorgen gemacht, da ich gerade auf Wohnungssuche bin...

Nur: soll ich dem potenziellen Vermieter schon bei der Wohnungsbesichtigung damit konfrontieren? :wink:

Greetz
Joscha
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #43
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till-o

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Ich habe auch schon in mehreren Wohnungen zur Miete gewohnt, und ich kann euch bzgl. der Tiere nur raten, verlasst euch nicht auf irgendwelche irgendwann mal gesprochenen Urteile die ihr heranziehen könnt.
Im Mietvertrag stand bei mir bis jetzt immer ein § zur Tierhaltung.
Und genau der sollte Grundlage für euer Entscheiden sein, und keine dubiosen Internetquellen (am besten noch ohne Quellenangabe)
Wenn der § kompliziert zu verstehen ist, ruft beim Mieterschutzbund eurer Stadt an, fragt einen befreundeten Juristen, etc.
Und nichts desto trotz würde ich den Vermieter persönlich drauf ansprechen, da Spinnen meistens nicht extra erwähnt werden. (Ok,das hab ich in den Studentenwohnheimen auch nicht gemacht :p) Standardklausen umfassen oft dieses schon genannte "Insekten, u.ä.". Klar fallen Spinnen hier auf den ersten Blick nicht in diese Kategorie, aber spätestens wenn dich der Mieter daraufhin rechtlich belangen will, deine Rechtsschutzversicherung mitmischt, wird die ganze Sache doch, ehrlich gesagt, nervig und unangenehm für beide Seiten. Wer will schon in einer Wohnung wohnen wo der Vermieter dich nicht leiden kann, weil er sich nicht traut dich aus der Wohnung rauszuschmeißen, sich aber eigentlich im Recht wähnt.
LG,
Till
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #44
Dana5

Dana5

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo an Alle!

Auszug aus meinem Mietvertrag :

1. Kleintiere (z.B. Ziervögel und Zierfische u.a.) darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten...[...]

Die Tierhaltung muß artgerecht und unter Beachtung deseinschlägigen Tierschutzgesetzes erfolgen.

Ich denke, dass es Jeder selbst wissen sollte ob er seinem vermieter von den Tieren erzählt oder nicht! Man sollte aber auf jeden Fall mit den Nachbarn reden und sie nach ihrem Einverständnis fragen. Ist auch einfach für's Miteinander besser...

Liebe Grüße,
Dana
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #45
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sirius6

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

mann o mann was ihr euch ins höschen pisst.......

Spinnen sind rein rechtlich keine tiere und dürfen uneingeschränkt gehalten werden, es sei denn eure Futtertiere machen sich in der kompletten Burg breit, nerven mit Ihrem Gezirpe den Nachbarn, die Spinnen hauen ab und beissen Leute oder aus der Wohnung stinkts wie auf der Mülldeponie....
Raus kriegt er euch nicht wenn Ihr normal im Kopf seit, alles schon selbst durchgemacht.
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #46
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Aracattack

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo Doreen!

Nicht gleich unterkriegen lassen hab so ein ähnliches Problem allerdings mit meiner Katze. Du hast den Mietvertrag unterschrieben und da gab es keine Hinweise auf Tierhaltung also ist es dir erlaubt. Und auch wenn er das nachträglich ändern will kann er dir garnix er kann zwar das neue anschaffen von Tieren verbieten, vorhandene Tiere allerdings haben Bestandsschutz da kann er dir garnichts!

Gruß
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #47
A

Aracattack

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Sorry das stimmt nicht ganz

das gilt für Wohnungseigentum:
Eine Eigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluß die Tierhaltung einschränken oder das Halten von Hunden und Katzen untersagen. Dies geschieht z.B. in Hochhäusern aufgrund der besonderen Wohnsituation. Allerdings haben vorhandene Tiere in diesen Fällen "Bestandsschutz". Gegen einen solchen Mehrheitsbeschluß kann ein Miteigentümer binnen Monatsfrist Klage einreichen. Beim Kauf einer Wohnung ist deshalb nach dem Vorhandensein derartiger Vereinbarungen zu fragen.

Zum Mietrecht allerdings wäre das jetzt für Katzen:
Grundsätzlich gilt: Das Halten von Kleintieren wie Hamster und Wellensittich sowie das Betreiben von Aquarien oder Terrarien kann grundsätzlich nicht verboten werden. Voraussetzung ist natürlich, daß der Umfang der Tierhaltung im üblichen Rahmen bleibt. Das Verhältnis zwischen Wohnungsgröße und Anzahl der Tiere ist jedoch nicht fest definiert. Im allgemeinen gelten zwei oder drei Katzen als zulässig. Darüber hinaus wird´s kritisch. Dann kann eine Form des "vertragswidrigen Gebrauchs" vorliegen. Siehe Urteile des Landgerichts Freiburg Az. 3 S 240/93 und Amtsgericht Lichtenberg Az. 8 C 185/96.
Die Anzahl dürfte dir mehr zu schaffen machen als das grundsätzliche Halten von VS!

Gruß
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #48
H

hexathelidae

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo ich kenne das Proplem!
Habe zur zeit meine Rechtsanwältin wegen einer privaten Sache eingeschaltet, sie ist Fachanwältin für Mietrecht! Ich habe sie mal über die Haltung von Spinnentieren bzgl. Vogelspinnen in Mietwohnungen gefragt.
Zitat: Wenn mann diese Tiere halten möchte, und zb im Mietvertrag steht nichts das allgemein Haustiere verboten sind, muss der Vermieter vorher um erlaubnis gefragt werden, wenn mann Vogelspinnen halten möchte!
Schmuggelt mann heimlich diese Tiere rein ist das ein Abmahnungsgrund.
Ich persönlich finde das Blödsinn ok wenn sich jemand von spinnen ekelt, Nachvollziehbar war auch mal so :? wenn es um die Haltung von zb.Phoneutria ,,nigriventer,, geht dann kann ich es verstehen

Grüsse Chris





Ich hab mal 'ne Frage und vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen. Ich habe gerade meinen neuen Mietvertrag unterschrieben und dabei ist mir der Paragraph zur Tierhaltung aufgefallen. Da steht:

"Tiere jeder Art, auch Haustiere wie Hunde jeder Art - ausgenommen Blindenhunde -, Katzen, Vögel (z. B. Hühner, Tauben, Papageien), Kanninchen, Fische, des weiteren Ratten, Schlangen Insekten usw. dürfen nicht und auch nicht vorübergehend gehalten werden; das gilt unabhängig von Anzahl und Größe."

...

"Dagegen ist die Haltung von Kleintieren erlaubt, von denen ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen nicht ausgehen können.

In Betracht kommen, wenige Goldhamster, Zwergkanninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, kleine Vögel wie Kanarienvögel und Wellensittiche (nicht: Papageien); ferner ähnliche andere Kleintiere in Terrarien oder Zierfische in Kleinaquarien."

Soo, genug zitiert. Kennt einer von euch solche Klauseln und weiß jemand, wie ernst ich die nehmen muss?
Ich habe zwar nicht vor, meinen Vermieter über mein Hobby zu informieren und er wird es auch sicher, genau wie mein jetztiger, nie rausfinden, aber für den Fall, das es doch passiert, würde ich schon gerne bescheid wissen. Und so eine ausführliche Klausel lese ich zum ersten mal.

Gruß

Lieber.Gott[/quote]
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #49
J

Jensbroeder

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Zitat: Wenn mann diese Tiere halten möchte, und zb im Mietvertrag steht nichts das allgemein Haustiere verboten sind, muss der Vermieter vorher um erlaubnis gefragt werden, wenn mann Vogelspinnen halten möchte!

Herr Seidel,

ich würde ihnen raten den Rechtsanwalt zu wechseln, das ist totaler Unfug was die Dame erzählt!
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #50
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Aracattack

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Also ich hab das so verstanden diese Absätze das Tiere nicht gehalten werden dürfen usw. sind rechtlich unzulässig auch wenn es da steht.
Das macht der Vermieter meißt nur um den Leuten Angst zu machen.
Und wenn garnichts vermerkt ist hast du doch sogar noch bessere Karten!
Den Gerichten geht es nur darum das keine Nachteile für andere Mieter oder den Vermieter entstehen. Wenn die Tierhaltung im vernünftigen Rahmen bleibt und keine Gerruchs- oder Lärmbelästigung vorliegen kann das nicht einfach so verboten werden auch Ekel z.b. vor einer Spinne oder Schlange ist kein ausreichender Grund!
Ich weiß jetzt nur nicht ob VS unter Kleintieren laufen oder ob es für den Gesetzgeber "gefährliche Tiere" sind !?

Hab hier noch ein Urteil:
Mietrecht: Schlangen sind wie Hund und Katze
Ein Vermieter darf die Haltung von Schlangen in einer Wohnung nicht von vorn herein verbieten, weil sich andere Mitmieter vor dem Tier ekeln. Er muss wie bei "normalen" Haustieren (beispielsweise bei Hunden oder Katzen) prüfen, ob besondere Gefahren von dem Tier ausgehen oder ob die Wohnung stärker als üblich abgenutzt wird. (Amtsgericht Bückeburg, 73 C 353/99)

Ich denke auch das du dir nen anderen Anwalt suchen solltest, schließlich soll er ja DICH vertreten und nicht deinen Vermieter!

Gruß
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #51
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xiang

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo

!! GUTE NARICHTEN FÜR ALLE !!

Komme gerade vom Gericht.

""""Räumungsklage wegen Vogelspinnen"""""""

Der Richter hatte nur eines zum Anwalt zusagen.
Es gibt ein Urteil in Bayern da hält jemand 75 Vogelspinnen.
Das war es auch.

Es lohnt sich auf jeden Fall zu Kämpfen !!!!

gruss
xiang
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #52
Veith

Veith

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

hi,

Komme gerade vom Gericht.
""""Räumungsklage wegen Vogelspinnen"""""""
Der Richter hatte nur eines zum Anwalt zusagen.
Es gibt ein Urteil in Bayern da hält jemand 75 Vogelspinnen.
Das war es auch.
Es lohnt sich auf jeden Fall zu Kämpfen !!!!

HÄ?

gruß karsten
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #53
U

Utenheimer

Gast

AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo

!! GUTE NARICHTEN FÜR ALLE !!

Komme gerade vom Gericht.

""""Räumungsklage wegen Vogelspinnen"""""""
war die Räumungsklage gegen dich?

Der Richter hatte nur eines zum Anwalt zusagen.
Es gibt ein Urteil in Bayern da hält jemand 75 Vogelspinnen.
Das war es auch.
verstehe ich nicht? Wo bitte ist das Urteil!?

Gruß
Ute
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #54
X

xiang

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hi

Ja die Klage war gegen mich.
Das Urteil bekomme ich per Post.
Wollte damit nur zeigen das wenn der Vermieter "blöd" wird
und falsche Dinge behauptet im Bezug auf die Haltung von Vogelspinnen,
das man sich dagegen wehren kann.

gruss
xiang
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #55
tigelente

tigelente

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

und wie hast du argumentiert? würde mich mal interessieren. und wie kam das ganze? ich geh erstmal meinen mietvertrag lesen bevor ich mir weitere spinnies anschaffe*; )
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #56
D

darkstorm

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

VS in Mietwohnung

Hallo,

zumindest kann dir laut Gesetz keiner die Kleintierhaltung (also auch VS) in einer Mietwohnung verbieten.

Falls der Vermieter dir Stress machen solltest geh zum Mieterschutzbund.
Die können dir die genauen Paragraphen etc geben.

Naja den Nachbarn würd ichs nicht unter die Nase reiben weil die dann auf blöd Panik schieben oder sonst welchen Stress machen

Meinen Vermieter stört es au nich im geringsten was bei mir kreucht und fleucht

lg Patrick
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #57
S

Spinnenfreund456

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hallo,

anscheinend sind sich hier die meisten darüber einig geworden nach diversen Quellen Vogelspinnen als Kleintiere einzustufen. Ich mag diese Tiere sehr gerne, halte aber selbst keine. Unser Nachbar hält welche. Nun ist er nachdem wir das Grundstück erworben haben allerdings unser Mieter und ich würde gerne wissen, ob ich als Vermieter in der Pflicht stehe, anderen Mietern gegenüber und auch Nachbarn zumindest meinen Nachbarn/Mieter darum zu bitten, die Spinnenzucht einzustellen oder sie professioneller zu betreiben. Der Grund, warum mich das Thema wurmt ist, dass ich mir angeguckt habe in diversen Videos, wie andere Züchter das machen. Das sie den Konkon aus dem Terra holen und öffnen und die Spiderlinge in kleine Dosen z.B. Filmdöschen setzen und so dafür sorgen, dass normal keine Tiere abhauen und woanders in einem warmen Eckchen groß werden können. Das genau ist nämlich die Sorge der Nachbarn, die von den Spinnen wissen, das ggf. in Spiderlinge in Keller- oder Wohnräume gelangen könnten und dort überleben und sie sich plötzlich mit einer (nicht erwachsen, sondern als Spiderling ausgebüchsten) ausgewachsenen Spinne konfrontiert sehen. Mir wäre das fast egal, wenn mir das passieren würde in unserem Haus, da ich sie einfach einfangen würde. :) Ggf. sogar behalten würde (auch wenn mein Mann das nicht so toll fände). Aber als Vermieterin mache ich mir nun einfach Gedanken darüber, ob wir als Vermieter ggf. Ärger mit anderen Mietern und Nachbarn bekommen könnten. Meine Mutter hat eine Arachnophobie und meinte, sie würde sofort ausziehen und dem Vermieter die Rechnung für eine Ersatzwohnung bzw. Hotelzimmer zuschicken und versuchen das zu erklagen. Mieter sind ja in D generell sehr gut geschützt, eine der Mieterinnen im Haus ist ebenfalls sehr ängstlich was Spinnen angeht, sie lüftet nicht nur, wenn sie das Fenster im Auge behält, vor lauter Angst eine Winkelspinne könnte in ihre Wohnung krabbeln. Vor allem um sie mache ich mir sorgen, wenn sie erfährt, dass eine Wohnung weiter jemand unfachmännisch diese Tiere auch noch züchtet und die kleinen Spiderlinge abhauen und ggf. in ihre Wohnung krabbeln könnten, wären wir sie wohl schnell los. Wie sollte ich mich verhalten? Ich möchte keinem vor den Kopf stoßen. Zwickmühle. (Anstonsten sorry, für das ausgraben eines 6 (!) Jahre alten Threads, aber er war unter den Top 5 Google Hits zum Thema Spinnen und Mietwohnung). :)
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #58
Achidna

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hi,

was verstehst du denn unter Unfachmännisch? Hast du Gründe warum du davon ausgehst, dass dein Mieter hier sehr fahrlässig handelt?

Verbieten kannst du es ihm nicht soweit ich weis. Die Haltung von VS ist eben nicht verboten und sie fallen wohl wirklich in die Kleintier/ Käfigtier Schublade.
Solltest du das Gefühl haben das die Spinnen im allgemeinen schlecht gehalten werden wäre das Veterinäramt eine Anlaufstelle, aber ob das gleich die beste Wahl ist.

Als erstes würde ich einfach mal höflich fragen ob du dir aus reinem intresse mal die Spinnen und ihre Terrarien anschauen dürftest.
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #59
Schlafsofa

Schlafsofa

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Morgen,

hast Du selbst Erfahrung mit der Zucht von Vogelspinnen? Oder woher nimmst Du das Wissen, Deinen Mieter als unprofessionel einzustufen?
Alles in allem halte ich die Vorstellung, dass das Haus von VS bevölkert wird, etwas übertrieben. Rein rechtlich gesehen wirst Du nicht viel machen können,
wenn die Kleintierhaltung nicht explizit verboten wurde.

Grüße
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #60
Slaughtercult

Slaughtercult

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

wenn die Kleintierhaltung nicht explizit verboten wurde.

Grüße

Die kleintierhaltung lässt sich nichtmal explizit verbieten. Nur der amtsvet kann das, und das auch nur in extremen Fällen.
 
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