Spinnen in der Mietwohnung

Diskutiere Spinnen in der Mietwohnung im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hallo Ihr! Ich hab mal 'ne Frage und vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen. Ich habe gerade meinen neuen Mietvertrag unterschrieben...
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #1
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Lieber.Gott

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Hallo Ihr!

Ich hab mal 'ne Frage und vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen. Ich habe gerade meinen neuen Mietvertrag unterschrieben und dabei ist mir der Paragraph zur Tierhaltung aufgefallen. Da steht:

"Tiere jeder Art, auch Haustiere wie Hunde jeder Art - ausgenommen Blindenhunde -, Katzen, Vögel (z. B. Hühner, Tauben, Papageien), Kanninchen, Fische, des weiteren Ratten, Schlangen Insekten usw. dürfen nicht und auch nicht vorübergehend gehalten werden; das gilt unabhängig von Anzahl und Größe."

...

"Dagegen ist die Haltung von Kleintieren erlaubt, von denen ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen nicht ausgehen können.

In Betracht kommen, wenige Goldhamster, Zwergkanninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, kleine Vögel wie Kanarienvögel und Wellensittiche (nicht: Papageien); ferner ähnliche andere Kleintiere in Terrarien oder Zierfische in Kleinaquarien."

Soo, genug zitiert. Kennt einer von euch solche Klauseln und weiß jemand, wie ernst ich die nehmen muss?
Ich habe zwar nicht vor, meinen Vermieter über mein Hobby zu informieren und er wird es auch sicher, genau wie mein jetztiger, nie rausfinden, aber für den Fall, das es doch passiert, würde ich schon gerne bescheid wissen. Und so eine ausführliche Klausel lese ich zum ersten mal.

Gruß

Lieber.Gott
 
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  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #2
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hazienda

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hi Na,

darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht..aber ich würde nix dazu sagen..spinnen gibt es bestimmt auch noch andere im haus(in anderen ländern halt auch etwas grösser die ma im haus auftauchen) und du hälst sie halt im terri.. :wink:

würd versuchen das terri unauffällig rein zu bekommen---so werde ich es wenn es ma ansteht machen..

lg Hazienda
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #3
Todoo

Todoo

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

"Tiere jeder Art, auch Haustiere wie Hunde jeder Art - ausgenommen Blindenhunde -, Katzen, Vögel (z. B. Hühner, Tauben, Papageien), Kanninchen, Fische, des weiteren Ratten, Schlangen Insekten usw. dürfen nicht und auch nicht vorübergehend gehalten werden; das gilt unabhängig von Anzahl und Größe."

"Dagegen ist die Haltung von Kleintieren erlaubt, von denen ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen nicht ausgehen können.

In Betracht kommen, wenige Goldhamster, Zwergkanninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, kleine Vögel wie Kanarienvögel und Wellensittiche (nicht: Papageien); ferner ähnliche andere Kleintiere in Terrarien oder Zierfische in Kleinaquarien."

Dann schlag die Klauseln mit deren Lücken!

"Insekten usw. " - Etwas zu ungenau, oder?

"ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen nicht ausgehen können." - Machen Spinnen lärm? Oder sind sie frei in der Wohnung?

"Kleintiere in Terrarien" - Auch etwas zu ungenau um Spinnen auszuschließen.

So, allerdings bin kein "Mietrechtsfachmann", daher alle angaben ohne Gewähr. :D

Liebe Grüße, Stefan
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #4
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Thrawn2

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Moin,

korrigiert mich bitte wenn ich mich irre, aber sind Insekten (6 Beine) und Spinnentiere (Bekanntlich 8 Beine) nicht zwei paar Schuhe?

Also wenn man's ganz genau nimmt, darst du Spinnen in deiner Wohnung halten - Es sind ja keine Insekten ;)

Weiterhin spricht für dich die Haltung von den Kleintieren in Terrarien, die ja niemanden stören usw.

Also ich würd's machen, ohne jegliches schlechtes Gewissen... ;)

MfG,
Thrawn
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #5
Todoo

Todoo

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Moin,

korrigiert mich bitte wenn ich mich irre, aber sind Insekten (6 Beine) und Spinnentiere (Bekanntlich 8 Beine) nicht zwei paar Schuhe?

Korrekt.
Nur, das "usw.." dannach ist etwas Problematisch.
Allerdings ist ein "usw.." zu ungenau und kann daher "ausgenutzt" werden.

Liebe Grüße, Stefan
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #6
J

janinep

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

.....

Hey
Hatte das Thema letzes Jahr mit meinem Vermieter.
Meine nachbarn haben rausbekommen hatten das ich ca. 200 Vogelspinnen, Skorpione und noch ein paar Reptilien hatte.
Bekam erst mein Vermieter danach ich Post...
Mhh das ende vom Lied war das er mir die Riesenschlangen hätte verbieten können aber nicht die Vogelspinnen und Skorpione.
Weil es Wirbellose sind, ihm war es aber ziemlich egal was ich in der Wohnung halte solange ich nichts kaputt mach oder verunreinige.
(Zählt zumindest in Niedersachsen)
Gruß Janine
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #7
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Fenriswolf

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Soweit ich das sagen kann ist es so:

Der Vermieter hat das recht darüber zu entscheiden was du in der Wohnung halten darfst und was nicht. Daher würde ich auf den Vermieter zugehen und ihn fragen ob er damit einverstanden ist, dass du die Spinne(n) in der Wohnung hast. Weil, wenn er das rauskriegt und nicht einverstanden ist, ist er dazu berechtigt dich raus zu schmeissen. Dazu kommt Wohlverhaltensklausel §15 Wohnungseigentumsgesetz.

Ebenfalls ratsam ist es, die Nachbarn zu informieren, dann wenn die rebellieren kann es schon sein dass der Vermieter da auf touren kommt.
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #8
Veith

Veith

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

hi,

soweit ich weiß kann die kleintierhaltung nicht verboten werden.

gewissheit wirst du aber wohl nur durch den mieterschutzbund bekommen.
wie du hier siehst 5 leute 5 meinungen und keiner hats studiert. :wink:

gruß karsten
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #9
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Pampho

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

hi, ich wohne auch in einer Mietwohnung


und kann dir auch nur raten, nichts von den Spinnen zu sagen, man weiss nie wie Nachbarn oder der Vermieter selbst auf die Tatsache reagieren das ein Mieter Spinnen als Haustiere hält.

in meinem Mietvertrag steht das die Kleintierhaltung an sich nicht verboten ist, nur ein Hund oder eine Katze wäre mit dem Vermieter abzusprechen.

Trotzdem habe ich bei Einzug offiziell keine Haustiere angegeben und denke das das auch das allerbeste war.

Ich halte ja nicht nur Vogelspinnen, sondern auch noch sehr viele hochgiftige Skorpione ( Buthiden), Skolopender und Schwarze Witwen.


Viele grüsse
markus
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #10
MrFallenStar

MrFallenStar

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

hi!

also wenn keine gefahr besteht das der vermieter gelegentlich die wohnung inspiziert, würde ich davon einfach nichts erzählen und auch dafür sorge tragen, daß das häusliche umfeld davon möglichst wenig mitbekommt.
je weniger leute davon wind bekommen desto beßer, und wer sollte es dann herausfinden?

oder wenn jemand nur wenige terris hat, diese vielleicht so platzieren, das man z.b die schranktür zumachen kann, in die schränke darf ein vermieter ja nicht reinschauen und normalerweise werden solche besuche ja angekündigt, wenn überhaupt welche gemacht werden.

"was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß" :wink:

wenn der vermieter es erst nach langer zeit herausfindet kann man ja sagen: "habe die tiere schon seit ich hier wohne, und gab es irgendwelche schwierigkeiten damit, nein?!"
sicher, wenn er die tiere dennoch raus haben will, sitzt er im endeffekt am längeren hebel (und wenn er einen selbst raushaben will schafft er das auch irgendwie normalerweise...), dh wie die paragraphen jeweils ausgelegt werden wird im ernstfall wohl jeweils das jeweilige amtsgericht entscheiden.

greez marco
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #11
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Easy74

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Moin Moin

Ich würde an deiner Stelle folgendes tun:

Weder dem Vermieter noch den anderen Mietern ggü etwas sagen, oder was auffallendes tun, wie z.B. Futtertiere offen stehen lassen.

Zum Mieterschutzbund gehen und mich dort erkundigen. Nicht mit bloßen Worten oder Vermutungen abspeisen lassen, sondern Gesetzestext mit Kommentar besorgen. Zur Not Gesetz mit Paragraphen sagen lassen und danach googeln. Am Besten wäre es, wenn du ein Gerichtsurteil mit Aktenzeichen bekommen würdest. Dieses sollte sich auf dein Bundesland, besser noch auf deine Stadt beziehen.

Wenn das alles nicht möglich ist, versuchst du es auszusitzen, immer schön die Füße still halten, nach ein paar Jahren (wieviele genau weiß ich nicht, aber steht im BGB) hast du Gewohnheitsrecht, dagegen hilft kaum ein Gerichtsurteil oder ein Mietvertrag.

Marc
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #12
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WorldEater

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Erwähne die Spinnen einfach gar nicht. Später wird sowieso niemand rausfinden,dass du Spinnen hälst.
Hätte ich die Spinnen erwähnt hätte ich nie ne Wohnung gekriegt
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #13
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Lieber.Gott

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Danke erst einmal für alle Antworten.

Also, ich habe definitiv nicht vor, meinen Vermieter etwas zu sagen. Meine Menschenkenntnis sagt mir, dass das eine Information ist, die er nicht haben will :lol: . Oder ich wäre dann ein Mieter, den er nicht haben will.
Ich denke, was viele von euch auch schon geschrieben haben; er wird es sicher nie rausfinden. Man muss die Terris ja nicht gerade in den Flur stellen. Ich erwarte alledings auch keine Wohnungsbesichtigungen seitens des Vermieters und unangekündigt darf er sowieso nicht kommen.

Interessant wird es dann, wenn er es irgendwann mal rausfinden sollte (wie auch immer) und sich an den Vertrag erinnert. Aber dann kann ich ja immer noch sehen, was ich darf und was nicht (Mieterschutzbund etc.). Und bis dahin bleibt es mein Geheimnis :lol: .

Danke nochmal und Gruß

Lieber.Gott
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #14
xmetalmeyerx

xmetalmeyerx

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Moin,

Also, ich habe definitiv nicht vor, meinen Vermieter etwas zu sagen.

Finde ich persönlich nicht korrekt. Ich würde auf den Vermieter zugehen und ihn über Dein Vorhaben aufklären und gleichzeitig Fach- und Sachkenntnis beweisen, indem ich ihm erkläre, wie ungefährlich, geruchsneutral, lärmmeidend etc. VS sind.

Nehmen wir mal den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall an, dass es nicht bei einer Spinne bleibt, sondern im laufe de Zeit mehrer dazu kommen, so dass Du die Tiere in mehreren Zimmern verteilen musst. Und nehmen wir mal weiter an, Dein Mieter über Dir hat einen Wasserschaden und Dein Vermieter will in Deine Wohnung, um event. Schädigungen bei Dir zu begutachten. Und nehmen wir mal an, Dein Vermieter ist ein "Fuchs" in Sachen Vermietrecht und die Spinnen zählen in diesem Fall zu dem im Mietvertarg angegebenen Insekten (ich meine, die meisten Insekten sidnd nicht wesentlich anders zu halten als Spinnen).

Malen wir das Szenario weiter: Dein Vermieter findet, dass er im Recht ist und fordert Dich auf, die Spinnen abzuschaffen. Das willst Du natürlich nicht, somit reicht Dein Vermieter Klage ein....

Is' jetzt hier der "Worst Case", aber verstehst Du, worauf ich hinaus will? M.M. nach kann man mit Schummeleien durch's Leben kommen, aber wenn diese rauskommen, brennt dir Hütte... :|

Also, überleg Dir gut, was Du tust, bevor Du Dir 'ne Menge Ärger einhandelst...

Moralischen Gruß,
Christian
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #15
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Fenriswolf

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Die Meisten hier wissen doch recht gut, wie süchtig die Spinnenhaltung macht. Jetzt würd mich mal wundernehmen wie du sagen wir mal: 50-10 Spinnenterrarien verstecken willst. Auch deren Transport in deine Wohnung. Da muss dir nur mal ein neugieriger Nachbar begegnen und schon hast den scheiss.
Mir wär es das ganze trara nicht wert. Bleibe auch bei meiner Meinung wie weiter oben erwähnt.
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #16
B

Bobo5

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

Hätte ich die Spinnen erwähnt hätte ich nie ne Wohnung gekriegt
...habe ich anders erlebt! Werde demnächst auch umziehen und habe mir gedacht, ich probiers mal mit der ehrlichen Tour, wenn die dann nicht klappt kann ich immer noch nichts sagen. Und bei der ersten Wohnung hatts geklappt! :D
Ich habe gleich nachgefragt ob Haustiere erlaubt seien, worauf die Frage kam welche es dann seien, für Exoten brauche es eine extra Bewilligung, wie übrigens für grössere Tiere wie Katzen, Hunde etc. auch. Nur Kleintiere wie Kanarienvögel oder Hamster dürfen "im normalen Mass" ohne Bewilligung gehalten werden. Ich habe dann auf das Anmeldefromular geschrieben, dass ich Vogelspinnen halte, die Verwaltung hat einmal angerufen und gefragt wieviele und als ich sagte fünf war das schon geritzt (ok, es sind im Moment sechs, vielleicht mal mehr, vielleicht mal weniger). Jetzt habe ich einen extra Vertrag für die Vogelspinnen und eine offizielle Erlaubnis und muss mir nicht immer Sorgen machen, ob das wohl jemand bemerkt.
War selber überrascht dass es so wenig Probleme gab. Ich habe zumindest gute Erfahrungen mit der ehrlichen Variante gemacht. Ich glaube, man kann die Tiere wirklich auch gut "verkaufen" (nix Lärm, nix Dreck, nix Duft, nicht frei in Wohnung rumspazier, nicht lebensgefährlich giftig) und deutlich machen, dass man einen Verantwortungsvollen Umgang mit ihnen pflegt.
Gut, es ist immer noch ein Unterschied ob man ein paar wenige Exemplare hält oder ob man züchtet und ob man hunderte Spinnen und Terrarientiere hält und ob auch wirklich giftige dabei sind denke ich.

Gruss

Ingrid
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #18
C

celtic2

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

@xiang:
Aber bei ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange bedarf es der Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Tierhaltung generell im Mietvertrag erlaubt ist.

vielleicht solltest du texte die du verlinkst auch durchlesen. demnach sind aussergewöhnliche tiere zustimmungspflichtig.
und ich bin mir relativ sicher, dass spinnen dazu auch zählen.....
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #19
T

t-blondi

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

re

Hallo Ihr,

Ich hatte ne Katze und 2 Ratten und meine 41 Vogelspinnen, obwohl im Mietvertrag auch stand keine Tierhaltung habe ich doch welche :)
Ich lebe nun fast 10j da und mein Vermieter kam auch mal vorbei (wegen resturierungsarbeiten am ganzen Haus) sah meine Tiere und hat nichts gesagt! ist auch bis heute nichts nach gekommen.

Ich hatte die Tiere übriegends auch nicht angemeldet.

lg blondi
 
  • Spinnen in der Mietwohnung Beitrag #20
X

xiang

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AW: Spinnen in der Mietwohnung

@xiang:
Aber bei ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange bedarf es der Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Tierhaltung generell im Mietvertrag erlaubt ist.

vielleicht solltest du texte die du verlinkst auch durchlesen. demnach sind aussergewöhnliche tiere zustimmungspflichtig.
und ich bin mir relativ sicher, dass spinnen dazu auch zählen.....


SCHLANGE -> grosses Tier !
SPINNEN laufen als Kleintiere !!!

dann gilt wenn im Mietvertrag steht """"kleintiere durch deren Haltung keine Beschädigung, Belästigung* oder Gefährdung enstehen""" brauch KEINE Zustimmung des Vermieters. So ist es bei mir.

*: z.B. durch: Papagei, Hundgebelle, gestank durch Affen usw usw.

g. xiang
 
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