Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

Diskutiere Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hi Wisst ohr was davon das die Haplopelma lividum neuerdings in Bayern genähmigungspflichtig sein soll? Gruß
  • Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig Beitrag #1
T

Tobi6

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Hi

Wisst ohr was davon das die
Haplopelma lividum

neuerdings in Bayern genähmigungspflichtig sein soll?

Gruß
 
  • Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig Beitrag #2
gerdix

gerdix

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AW: Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

Hallo,

guckst Du

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ordnung/gefaehrliche_tiere/hinweise/120722/liste.html

und entscheidest dann selber :cool:

mfg, Gerd.

-----------------------------------------

<edit> Ergänzung: Da sich externe Links auch gerne mal verbrauchen bzw. verschwinden, mache ich hier mal ein kurzes "paste and copy". Man beachte das Datum dieses Threads und denke daran, dass sich Rechtslagen ständig ändern können.

Los geht's:

[...]
erheblich giftige Spinnen
Gattungen (genus) einschliesslich von Synonymen:
Trechona, Atrax, Hadronycha, Harpactirella, Latrodectus, Loxosceles, Mastrophora, Phoneutria, Cheiracanthium, Sicarius, Hogna, Macrothele, Actinopus, Badumna, Cteniza, Bothriocyrtum, Ummidia, Idiommata, Ixeuticus, Miturga, Phrynarachne, Tegenaria, Lampona, Olios, Pandercetes, Pediana, Isopeda, Heteropoda, Delena, Saotes, Typostola, Poecilotheria*, Selenocosmia*
*Hinweis zu Vogelspinnen:
Aus der Familie (familia) Vogelspinnen/Theraphosidae sind nur die Gattung (genus) Poecilotheria* Unterfamilie (subfamilia) Poecilotheriinae) und die Gattung (genus) Selenocosmia* Unterfamilie (subfamilia) Selenocosmiinae) derzeit von der Halteerlaubnispflicht des Art. 37 LStVG erfasst.

Alle Skorpione, Spinnen und Hundertfüßler, deren Art nicht eindeutig bestimmt werden kann, sind grundsätzlich als gefährlich und deshalb als erlaubnispflichtig anzusehen.

*Wichtiger Hinweis: Da die zoologische Nomenklatur ständigen Anpassungen und Veränderungen unterworfen ist, kann dies zu Art- und Gattungsnamensänderungen führen; für manche Arten und Gattungen sind auch mehrere Synonyme gebräuchlich. Im Regelfall sollten die eindeutigen wissenschaftlichen Namen der Tiere verwendet werden ( Gattung/ genus, ggf Art/species oder Unterart/subspecies).

Für Rückfragen steht das
Kreisverwaltungsreferat München,
HA I - Sicherheit und Ordnung. Gewerbe
HA I / 22,
Ruppertstr. 11,
80466 München
Tel. 089/ 233-44646
Fax: 089/ 233-44642
zur Verfügung

Hinweis:
Zur Information über Gifttiere darf auch auf das Informationsangebot der Toxikologischen Abteilung der II. Med. Klinik der Technischen Universität München, Ismaninger Str. 22, 81675 München und des Giftnotruf München - 089/19240 hingewiesen werden.

Anmerkung: Dieses Informationsblatt beinhaltet allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jede Genehmigung oder Ablehnung einer Gefahrtierhaltung setzt eine Einzelfallprüfung der zuständigen Behörde voraus. Entscheidend ist stets die aktuelle Rechtslage. Irrtum vorbehalten. Stand: 01/2006v2 linnè_lang
 
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  • Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig Beitrag #3
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AW: Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

Hi Gerdix,

ui verstehe ich das jetzt richtign, dass man für eine Poecilotheria in München eine Art "Aufenthaltsgenehmigung" braucht?

Gruß Armin
 
  • Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig Beitrag #4
C

Christian B

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AW: Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

Hallo Armin,

ja, für Poecilotheria und Selenocosmia spp. brauchst du in Bayern eine Erlaubnis zum Halten der Tiere.

Diese kannst du unter bestimmten Voraussetzungen bekommen.

Am besten ist es, wenn die Tiere in einem separaten Raum und die Terrarien abschließbar sind.

Weiterhin wäre es gut, wenn du in einem oder mehrere Vereine (z.B. Dearge) oder ähnlichem bist (z.B. Stammtisch).

Als weiteres musst du glaub ich (bin mir nicht 100% sicher) die VS in deine Haftpflicht mit aufnehmen lassen, damit du im Ernstfall abgesichert bist.

Gruß,
Christian
 
  • Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig Beitrag #5
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AW: Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

Hi Christian B.

vielen Dank für deine Antwort, hatte ich gar nicht gewußt *uff*

Ist ja ganz schön heikel, wo kann ich denn solch Bestimmungen für die einzelnen Länder nachlesen? z.B. für Baden Württemberg?

Wow ... alles gar nicht so einfach.

Gruß Armin
 
  • Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig Beitrag #6
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AW: Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

Ok, laut Zoofachhandlungsverband gibt es so etwas in Baden Württemberg nicht, soll aber bundesweit kommen und man muss dann wohl rückwirkend für bestimmte Arten die man schon in seinem Bestand hat, diesen Bescheid anforden. Eine Art Bescheinigung, dass man diese Tiere halten kann, dass man in der Lage dazu ist. Was genau man da für Bedingungen erfüllen muss konnte er mir noch nicht sagen.

EDIT wohl nur für Hessen, doch nicht BUNDESWEIT !!! (hatte gerade einen Rückruf)

Gruß Armin
 
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  • Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig Beitrag #7
D

Daishi

Gast

AW: Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

Tegenaria ... Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten ... Genehmigung oder Ablehnung einer Gefahrtierhaltung setzt eine Einzelfallprüfung der zuständigen Behörde voraus...

Hi!

Wie schwachsinnig ist das denn?

:evilgrin:

Schöne Grüße, David
 
  • Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig Beitrag #8
Parabuthus1

Parabuthus1

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AW: Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

Hi!

Wie schwachsinnig ist das denn?

:evilgrin:

Schöne Grüße, David
Bezieht sich auf Tegenaria agrestis, die ja ziemlich giftig sein soll...
Finde es auch schwachsinnig, da sie auch in Deutschland vorkommt.
 
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Haplopelma lividum in Bayern genehmigungspflichtig

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