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Diskutiere Rechtliches! im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hallo, ich habe einen Freund von mir eine Nhandu carapoensis geschenkt. Da er starke Probleme mit seiner Mutter hat, hat diese die Polizei...
  • Rechtliches! Beitrag #1
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batu

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Hallo,

ich habe einen Freund von mir eine Nhandu carapoensis geschenkt.
Da er starke Probleme mit seiner Mutter hat,
hat diese die Polizei gerufen,
welche ihm das Tier wegnahm mit der Begründung:
"Er habe keine Haltungserlaubnis und es sei eine sehr giftige, aggressive Art.."
Wir wohnen zwar in Bayern,
jedoch ist die Nhandu ja nicht auf der Liste gefährlicher Tiere wildlebender Art,
also bedarf es keine Haltungsgenehmigung!
Und sehr giftig, bzw. aggressiv ist sie ja auch nicht!!!
Er hat nun eine Anzeige wegen illegalen haltens eines gefährlichen Tieres unter 18 Jahren am laufen!!!
Deshalb wüsste ich gerne, wie ich gegen
dieses Vorgehen kann!

Bitte um schnelle Antwort!!
 
  • Rechtliches!

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  • Rechtliches! Beitrag #2
C

Chromilatus

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AW: Rechtliches!

hi,

ihr (oder du) kannst dich auf das Ansbacher Urteil vom: 30.04.1998 berufen. vogelspinnen gehören zu den tieren, von denen keine gefahr für den menschen ausgeht und sind daher nicht genehmigungspflichtig.

Ansbacher Urteil: Az: AN 5 K 97.00682

notier dir das aktenzeichen des urteils und gebe dies einfach bei der polizei ab in deinem wiederspruch gegen die anzeige.

allerdings, da der junge unter 18 jahren ist, brauch er die erlaubnis seiner eltern (des erziehungsberechtigten) der ihm erlaubt die vogelspinne zu halten. sollte er diese erlaubnis nicht bekommen haben, oder bekommen, darf er mit unter 18 jahren auch die vogelspinne nicht halten. da sind die behörden in bayern etwas streng, jedenfalls soweit ich das bisher mitbekommen habe.

Grüße Chromi
 
  • Rechtliches! Beitrag #3
Spinnifex1

Spinnifex1

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AW: Rechtliches!

Hallo Bene,


bist du sicher, dass es sich hier um ein rein juristisches Probelm handelt? Ich nicht. Frühere "Strassenbekanntschaften" meines jüngeren Bruders hatten z.B. mit ca. 13 - 14 Jahren Pattex geschnüffelt, Pornos gelesen und Schnaps gesoffen. Deren Eltern waren wenig begeistert. Trotzdem kam keiner auf die absurde Idee, seine eigenen Kinder anzuzeigen.

Für die rein rechtliche Schiene empfehle ich einen Verweis auf das berühmte Ansbacher Urteil. Wegen des familiären Ärgers rate ich deinem Kumpel, sich an eine Jugendberatungstelle zu wenden. Die Adressen und Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Telefonnummern gibt einem die Telefonseelsorge der betreffenden Stadt. Das ist deren Job.

Jugendberatungsstellen stehen für über 16-jährige Jugendliche unter Schweigepflicht den Eltern gegenüber, sofern der Jugendliche "die entsprechende" Reife erkennen lässt, so das Gesetz. Dein Kumpel kann den Sozialarbeiter / Sozialpädagogen dort fragen, ob er einen entsprechenden Eindruck macht. Dann kann man als Jugendlicher die Anonymität aufgeben, seinen Namen nennen und die Beratungsstelle bitten, einem bei der Polizei zu helfen. Der Staatsanwalt wird im Zweifel froh sein, diesen - pardon - Dünnpfiff vom Tisch zu haben.


Cheers, Claudia
 
  • Rechtliches! Beitrag #4
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batu

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AW: Rechtliches!

Hallo,
VIEEEEELEN DANK!!!

Das Problem ist folgendes:
sein Vater erlaubt die Haltung, seine Mutter nicht!
Er wohnt bei seiner Mutter, eltern sind getrennt, und beide haben gleiches Erziehungsrecht!


Achja: er war bei der Beschlagnahmung nicht einmal zugegen, und bei nem Sling kann kein noch so guter Veterinär sagen, welche Art es ist!


Vom familiären her:
er zieht baldmöglichstin eine eigene Wohnung, die sein Vater zahlt,
da er mit seiner Mutter absolut nicht zurecht kommt!
Morgen pennt er erstmal bei mir und kontaktiert Jugendamt und Polizei!


Grüße,
Bene
 
  • Rechtliches! Beitrag #5
Spinnifex1

Spinnifex1

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AW: Rechtliches!

Hallo Bene,

wenn ich das jetzt so lese, sollte er Ganze pragmatisch angehen und nicht zu viel Wind um die rechtliche Seite der Sache machen. Soll die Spinne halt beim Vater untergebracht werden und gut! Der Vater kann ja der Polizei erklären, dass es sich um ein Missverstädnnis handelt und die Spinne sein Eigentum sei. Behörden darf man ankohlen, wenn man ihnen damit die Arbeit erleichtert und sich selbst aus der Bedrängnis zieht. Glaub mir, die Bullen werden dankbar sein.

Cheers, Claudia
 
  • Rechtliches! Beitrag #6
B

batu

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AW: Rechtliches!

Hallo,
also ich schreibe jetz mal ne mail,
und dann klären wir morgen des mit der Polizei und holen das Teir ab!
Rechnung vom Händler hab ich noch,
und wenn sie aufgrund mangelnder Unterbringung stirbt verklag ich den Staat Bayern um 9€ :cool:
 
  • Rechtliches! Beitrag #7
B

batu

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AW: Rechtliches!

So, hat sich erledigt,
das Tier wurde mitgenommen, da es nicht identifiziert werden konnte,
und ist immo noch im Tierheim,
wir holen es dann nacher ab!

Er wohnt jetzt erstmal zeitweise bei uns und kommt dann ins betreute wohnen,
wenn ein platz frei wird.
 
  • Rechtliches! Beitrag #8
stardust29

stardust29

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AW: Rechtliches!

Hallo,

hab das ganze mal gelesen...
Mein lieber man was ein Stress wegen der kleine spinne, jetzt ist die arme auch noch im Tierheim gelandet, hammerhart. Wünsche deinem Freund alles gute und das er bald ein bisschen platz für sich hat, dann kann er ja zu ruhe kommen und eventuell sein Tierchen auch mit zu sich nehmen.

Schöne Grüsse. Anne
 
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