Daniel81
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Hallo an alle Spinner :doh:
ich fühle mich mal in die Pflicht genommen, über die Haltung von Vogelspinnen im Bundeland Berlin zu berichten.
Ich tue das nicht weil ich gerade nichts zu tun habe, sondern aus dem Grund weil viele Menschen diesbezüglich unwissend sind.
Ich arbeite in Berlin in einen Reptilienfachgeschäft, und wir bemerken das sehr viele Kunden überhaupt garnichts von der Verordnung für wildlebender gefährlicher Tiere wissen oder wissen wollen.
Um eventuellen Ärger vorzubeugen, werde ich hierzu einiges schreiben.
Verzeichnis wildlebender gefährlicher Tiere: (Achtung ich zähle hier nur Spinnen auf)
[FONT="]Phoneutria sp. (Kammspinne)
[/FONT][FONT="]Loxosceles sp. (Einsiedlerspinne)
[/FONT][FONT="]Atrax sp.
[/FONT][FONT="]Trichter(netz)spinne, Funnel Web Spider
[/FONT][FONT="]
Vogelspinnen: Poeciletheria spec (alle Arten), Haplopelma lividum
[/FONT][FONT="]
Schwarze Witwen (Latrodectus mactans)
[/FONT][FONT="]Red Back Spider (Latrodectus hasselti)[/FONT]
Um noch einige Vorgänge verständlicher zu machen, werde ich die theorische vorgehenweise mal genauer erläutern.
ich fühle mich mal in die Pflicht genommen, über die Haltung von Vogelspinnen im Bundeland Berlin zu berichten.
Ich tue das nicht weil ich gerade nichts zu tun habe, sondern aus dem Grund weil viele Menschen diesbezüglich unwissend sind.
Ich arbeite in Berlin in einen Reptilienfachgeschäft, und wir bemerken das sehr viele Kunden überhaupt garnichts von der Verordnung für wildlebender gefährlicher Tiere wissen oder wissen wollen.
Um eventuellen Ärger vorzubeugen, werde ich hierzu einiges schreiben.
Verzeichnis wildlebender gefährlicher Tiere: (Achtung ich zähle hier nur Spinnen auf)
[FONT="]Phoneutria sp. (Kammspinne)
[/FONT][FONT="]Loxosceles sp. (Einsiedlerspinne)
[/FONT][FONT="]Atrax sp.
[/FONT][FONT="]Trichter(netz)spinne, Funnel Web Spider
[/FONT][FONT="]
Vogelspinnen: Poeciletheria spec (alle Arten), Haplopelma lividum
[/FONT][FONT="]
Schwarze Witwen (Latrodectus mactans)
[/FONT][FONT="]Red Back Spider (Latrodectus hasselti)[/FONT]
Um noch einige Vorgänge verständlicher zu machen, werde ich die theorische vorgehenweise mal genauer erläutern.
Sollten Leute sich vorgenommen haben einer der Tiere auf der obigen Liste halten zu wollen, sehe der Werdegang folgendermaßen aus:
Amtstierarzt des jeweiligen Bezirkes kontaktieren. Jeder Bezirk Berlins regelt seine Vorgehensweise diesbezürlich anders! Normalerweise ist es üblich das der jeweile Amtstierarzt ihnen einen Besuch abstattet. Jedoch haben wir auch schon gehört das gerade bei Vogelspinnen auch auf einen persönlichen Besuch verzichtet wird. Jedoch sollte man immer davon ausgehen, das der Amtstierarzt sich selber ein Bild machen möchte.
Um eine Ausnahmegenehmigung vom Amtstierarzt zu bekommen ist weiterhin erforderlich:
Sachkundenachweis für die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
Achtung: Der normaler SKN-Terraristik, reicht nicht aus.
Desweiteren muss ein Führungszeugnis vorliegen.
Die Ärzte achten beim Besuch sehr darauf ob die Terrarien gut gesichert sowie beschriftet sind. Ein Notfallplan muss ebenfalls vorhanden sein.
Die Gebühren variieren leider auch von Bezirk zu Bezirk. Leute aus Berlin Mitte zahlten um die 60 Euro, aus anderen Bezirken bis zu 95 Euro andere wiedrum nur 25 Euro. Das liegt also im Ermessen des jeweiligen Amtstierarztes.
Die Ausnahmegenehmigung läuft für 3 Jahre.
Solten sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten wird ihnen diese postalisch zugestellt. Mit dieser Genehmigung gehen sie denn zum jeweiligen Zoofachgeschäft und dürfen denn die Tiere erst kaufen.
Da kommen wir auch gleich zum nächsten Problemchen. Wir hören immer wieder das Tiere die auf der Liste stehen, in anderen Zoofachgeschäften ohne vorhandener Ausnahmegenehmigung verkauft wurden/werden.
Dies führt meist dazu das nicht nur dem Zoofachgeschäft sondern auch dem Käufer eine saftige Strafe in Rechnung gestellt wird. In der Verordnung kann eine Geldbuße bis zu 50000 Euro verhängt werden.
Übrigens dies gilt auch für private Verkäufer und Käufer. Letztes hatte ich mich auf eine Anzeige gemeldet wonach eine Lividum angeboten wurde.
Der Verkäufer wollte von mir weder Sachkundenachweis noch Ausnahmegenehmigung sehen, nachdem ich den Käufer darauf hingewiesen habe, stellte sich heraus das er selber keine Genehmigung hatte dieses Tier überhaupt zu halten. Dies kann sehr böse enden! Ich gehe davon aus das dieser Käufer überhaupt nichts von der Verordnung wußte, und dies leichtsinnig in Netz stellte.
Ich möchte diesbezüglich nicht zu viel sagen, jedoch wird sich jetzt vom Amtswegen her auf die kommenden Börsen konzentriert. Es wurde den Börsenverkäufern laut Amt genügend Zeit eingeräumt sich umzustellen und darauf vorzubereiten. Es werden demnächst Kontrollen erwartet und auch kommen. Verkäufer und Käufer sollten sich besser an Richtlinien halten, sonst kann das geliebte Hobby schnell zu Alptraum werden.
P.S. Sollte das allgemeine Interesse bestehen, die ganze Verordnung hier abzudrucken (mit allen gefährlichen Tieren) denn einfach bescheid sagen, ich poste das denn!
Gruß Daniel
Amtstierarzt des jeweiligen Bezirkes kontaktieren. Jeder Bezirk Berlins regelt seine Vorgehensweise diesbezürlich anders! Normalerweise ist es üblich das der jeweile Amtstierarzt ihnen einen Besuch abstattet. Jedoch haben wir auch schon gehört das gerade bei Vogelspinnen auch auf einen persönlichen Besuch verzichtet wird. Jedoch sollte man immer davon ausgehen, das der Amtstierarzt sich selber ein Bild machen möchte.
Um eine Ausnahmegenehmigung vom Amtstierarzt zu bekommen ist weiterhin erforderlich:
Sachkundenachweis für die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
Achtung: Der normaler SKN-Terraristik, reicht nicht aus.
Desweiteren muss ein Führungszeugnis vorliegen.
Die Ärzte achten beim Besuch sehr darauf ob die Terrarien gut gesichert sowie beschriftet sind. Ein Notfallplan muss ebenfalls vorhanden sein.
Die Gebühren variieren leider auch von Bezirk zu Bezirk. Leute aus Berlin Mitte zahlten um die 60 Euro, aus anderen Bezirken bis zu 95 Euro andere wiedrum nur 25 Euro. Das liegt also im Ermessen des jeweiligen Amtstierarztes.
Die Ausnahmegenehmigung läuft für 3 Jahre.
Solten sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten wird ihnen diese postalisch zugestellt. Mit dieser Genehmigung gehen sie denn zum jeweiligen Zoofachgeschäft und dürfen denn die Tiere erst kaufen.
Da kommen wir auch gleich zum nächsten Problemchen. Wir hören immer wieder das Tiere die auf der Liste stehen, in anderen Zoofachgeschäften ohne vorhandener Ausnahmegenehmigung verkauft wurden/werden.
Dies führt meist dazu das nicht nur dem Zoofachgeschäft sondern auch dem Käufer eine saftige Strafe in Rechnung gestellt wird. In der Verordnung kann eine Geldbuße bis zu 50000 Euro verhängt werden.
Übrigens dies gilt auch für private Verkäufer und Käufer. Letztes hatte ich mich auf eine Anzeige gemeldet wonach eine Lividum angeboten wurde.
Der Verkäufer wollte von mir weder Sachkundenachweis noch Ausnahmegenehmigung sehen, nachdem ich den Käufer darauf hingewiesen habe, stellte sich heraus das er selber keine Genehmigung hatte dieses Tier überhaupt zu halten. Dies kann sehr böse enden! Ich gehe davon aus das dieser Käufer überhaupt nichts von der Verordnung wußte, und dies leichtsinnig in Netz stellte.
Ich möchte diesbezüglich nicht zu viel sagen, jedoch wird sich jetzt vom Amtswegen her auf die kommenden Börsen konzentriert. Es wurde den Börsenverkäufern laut Amt genügend Zeit eingeräumt sich umzustellen und darauf vorzubereiten. Es werden demnächst Kontrollen erwartet und auch kommen. Verkäufer und Käufer sollten sich besser an Richtlinien halten, sonst kann das geliebte Hobby schnell zu Alptraum werden.
P.S. Sollte das allgemeine Interesse bestehen, die ganze Verordnung hier abzudrucken (mit allen gefährlichen Tieren) denn einfach bescheid sagen, ich poste das denn!
Gruß Daniel
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