Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Diskutiere Vogelspinnen Haltung in Berlin ! im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Hallo an alle Spinner :doh: ich fühle mich mal in die Pflicht genommen, über die Haltung von Vogelspinnen im Bundeland Berlin zu berichten. Ich...
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #1
Daniel81

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Hallo an alle Spinner :doh:

ich fühle mich mal in die Pflicht genommen, über die Haltung von Vogelspinnen im Bundeland Berlin zu berichten.

Ich tue das nicht weil ich gerade nichts zu tun habe, sondern aus dem Grund weil viele Menschen diesbezüglich unwissend sind.

Ich arbeite in Berlin in einen Reptilienfachgeschäft, und wir bemerken das sehr viele Kunden überhaupt garnichts von der Verordnung für wildlebender gefährlicher Tiere wissen oder wissen wollen.

Um eventuellen Ärger vorzubeugen, werde ich hierzu einiges schreiben.

Verzeichnis wildlebender gefährlicher Tiere: (Achtung ich zähle hier nur Spinnen auf)

[FONT=&quot]Phoneutria sp. (Kammspinne)

[/FONT][FONT=&quot]Loxosceles sp. (Einsiedlerspinne)

[/FONT][FONT=&quot]Atrax sp.

[/FONT][FONT=&quot]Trichter(netz)spinne, Funnel Web Spider
[/FONT][FONT=&quot]
Vogelspinnen: Poeciletheria spec (alle Arten), Haplopelma lividum
[/FONT][FONT=&quot]
Schwarze Witwen (Latrodectus mactans)

[/FONT][FONT=&quot]Red Back Spider (Latrodectus hasselti)[/FONT]

Um noch einige Vorgänge verständlicher zu machen, werde ich die theorische vorgehenweise mal genauer erläutern.

Sollten Leute sich vorgenommen haben einer der Tiere auf der obigen Liste halten zu wollen, sehe der Werdegang folgendermaßen aus:

Amtstierarzt des jeweiligen Bezirkes kontaktieren. Jeder Bezirk Berlins regelt seine Vorgehensweise diesbezürlich anders! Normalerweise ist es üblich das der jeweile Amtstierarzt ihnen einen Besuch abstattet. Jedoch haben wir auch schon gehört das gerade bei Vogelspinnen auch auf einen persönlichen Besuch verzichtet wird. Jedoch sollte man immer davon ausgehen, das der Amtstierarzt sich selber ein Bild machen möchte.

Um eine Ausnahmegenehmigung vom Amtstierarzt zu bekommen ist weiterhin erforderlich:

Sachkundenachweis für die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
Achtung: Der normaler SKN-Terraristik, reicht nicht aus.

Desweiteren muss ein Führungszeugnis vorliegen.

Die Ärzte achten beim Besuch sehr darauf ob die Terrarien gut gesichert sowie beschriftet sind. Ein Notfallplan muss ebenfalls vorhanden sein.
Die Gebühren variieren leider auch von Bezirk zu Bezirk. Leute aus Berlin Mitte zahlten um die 60 Euro, aus anderen Bezirken bis zu 95 Euro andere wiedrum nur 25 Euro. Das liegt also im Ermessen des jeweiligen Amtstierarztes.

Die Ausnahmegenehmigung läuft für 3 Jahre.

Solten sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten wird ihnen diese postalisch zugestellt. Mit dieser Genehmigung gehen sie denn zum jeweiligen Zoofachgeschäft und dürfen denn die Tiere erst kaufen.

Da kommen wir auch gleich zum nächsten Problemchen. Wir hören immer wieder das Tiere die auf der Liste stehen, in anderen Zoofachgeschäften ohne vorhandener Ausnahmegenehmigung verkauft wurden/werden.

Dies führt meist dazu das nicht nur dem Zoofachgeschäft sondern auch dem Käufer eine saftige Strafe in Rechnung gestellt wird. In der Verordnung kann eine Geldbuße bis zu 50000 Euro verhängt werden.

Übrigens dies gilt auch für private Verkäufer und Käufer. Letztes hatte ich mich auf eine Anzeige gemeldet wonach eine Lividum angeboten wurde.

Der Verkäufer wollte von mir weder Sachkundenachweis noch Ausnahmegenehmigung sehen, nachdem ich den Käufer darauf hingewiesen habe, stellte sich heraus das er selber keine Genehmigung hatte dieses Tier überhaupt zu halten. Dies kann sehr böse enden! Ich gehe davon aus das dieser Käufer überhaupt nichts von der Verordnung wußte, und dies leichtsinnig in Netz stellte.

Ich möchte diesbezüglich nicht zu viel sagen, jedoch wird sich jetzt vom Amtswegen her auf die kommenden Börsen konzentriert. Es wurde den Börsenverkäufern laut Amt genügend Zeit eingeräumt sich umzustellen und darauf vorzubereiten. Es werden demnächst Kontrollen erwartet und auch kommen. Verkäufer und Käufer sollten sich besser an Richtlinien halten, sonst kann das geliebte Hobby schnell zu Alptraum werden.

P.S. Sollte das allgemeine Interesse bestehen, die ganze Verordnung hier abzudrucken (mit allen gefährlichen Tieren) denn einfach bescheid sagen, ich poste das denn!

Gruß Daniel



 
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  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #2
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S4m

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

hallo daniel

das gilt jetzt auch in berlin?
bisher war das nur in bayern so...
sicher, dass du da nichts missverstanden hast?

mfg Sam
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #3
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Kali

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Ich für meinen Teil, werde keine Tiere mehr nach Berlin verkaufen.
Ein Kunde von mir hatte schon richtig ärger deswegen, nur weil er eine Python nach Berlin verkauft hat :confused:
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #4
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Aaron K.

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Moin,

hallo daniel

das gilt jetzt auch in berlin?
bisher war das nur in bayern so...
sicher, dass du da nichts missverstanden hast?

mfg Sam

ich denke mal dass er, da er anfangs schrieb, dass er in einem Reptilienfachgeschäft arbeitet, Ahnung davon hat..
Und nur weil etwas so und so in Bayern ist/nicht ist, heisst es ja nicht, dass es nicht auch in Berlin so sein kann ;)

Grüße,

Aaron
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #5
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S4m

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

ich habe ja auch nicht unterstellt, dass es nicht stimmt. wollte nur nochmal nachfragen, tut mir leid wenn das falsch rübergekommen ist...

mfg Sam
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #6
Daniel81

Daniel81

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Hallo,

Lol und schon ist der erste da :doh:

Nee ich mach nur Spass. So wie du jetzt reagiert hast stehen unsere Kunden auch im Laden. Die Verordnung ist vom

Vom 9. Januar 2007
(GVBl. Nr. 1 vom 18.01.2007 S. 4)
Gl.-Nr.: 2011-1-6

Das Problem ist, das Leute die sich nicht selber auf dem laufenden Halten es garnicht wissen können. Diese Verordnung ist vom Lande Berlin nicht gerade groß publik gemacht worden.

Da jetzt schon die erste Frage gekommen ist werde ich die ganze Verordnung posten:


Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten
Vom 9. Januar 2007
(GVBl. Nr. 1 vom 18.01.2007 S. 4)
Gl.-Nr.: 2011-1-6

Auf Grund der §§ 55 und 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das durch § 10 des Gesetzes vom 14. November 2006 (GVBl. S. 1045) geändert worden ist, wird verordnet:
§ 1 Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
(1) Die nichtgewerbliche Haltung von Tieren der in der Anlage aufgeführten Arten ist verboten.
(2) Vom Verbot des Absatzes 1 darf die zuständige Behörde auf Antrag eine Ausnahme zulassen, wenn
1. gegen die Zuverlässigkeit der Tierhalterin oder des Tierhalters keine Bedenken bestehen,
2. die Tierhalterin oder der Tierhalter über die für die Haltung der jeweiligen Tierart erforderliche Sachkunde verfügt,
3. eine artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie eine angemessene Ernährung und Pflege des Tieres sichergestellt sind,
4. gewährleistet ist, dass das Tier ausbruchsicher gehalten wird und sich andere Personen als die Tierhalterin oder der Tierhalter keinen Zugang zu dem Tier verschaffen können,
5. bei der Haltung eines Tieres einer giftigen Art die Tierhalterin oder der Tierhalter geeignete Gegenmittel (Seren) in gebrauchsfähigem Zustand und Behandlungsempfehlungen bereithält,
6. auch sonst keine Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, durch die Haltung des gefährlichen Tieres werde die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet.
(3) Die Ausnahme nach Absatz 2 ist unter Bedingungen zuzulassen oder mit Auflagen zu verbinden, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Auflagen können auch nachträglich angeordnet werden. Die Ausnahme ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen.
(4) Die Ausnahme nach Absatz 2 wird unbeschadet tierschutzrechtlicher, tierseuchenrechtlicher, natur- und artenschutzrechtlicher sowie anderer Rechtsvorschriften, die das Halten von Tieren regeln, erteilt.
§ 2 Abgabe gefährlicher Tiere wildlebender Arten
Tiere der in der Anlage aufgeführten Arten dürfen zur nichtgewerblichen Haltung nur an Personen abgeben werden, die eine Ausnahme nach § 1 Abs. 2 besitzen. Die abgebende Person hat das abgegebene Tier, das Abgabedatum, den Namen und die Wohnanschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters zu dokumentieren. Die entsprechenden Unterlagen sind drei Jahre lang aufzubewahren.
§ 3 Übergangsbestimmungen
(1) Wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ein Tier der in der Anlage aufgeführten Arten gehalten, gilt eine Ausnahme nach § 1 Abs. 2 vorbehaltlich des Satzes 2 für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung als vorläufig erteilt. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine Ausnahme beantragt, erlischt die vorläufige Ausnahme nach Satz 1 mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Antrag. Die Ausnahme nach Satz 1 kann durch die zuständige Behörde jederzeit widerrufen werden, sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
(2) Ausnahmen, die nach der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 28. Februar 1996 (GVBl. S. 102), außer Kraft getreten mit Ablauf des 31. Dezember 2005, ohne Befristung zugelassen wurden, gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiter. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 4 Ordnungswidrigkeiten, Einziehung
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 1 und 2 ein Tier der in der Anlage aufgeführten Arten ohne die erforderliche Ausnahme hält,
2. gegen eine vollziehbare Auflage nach § 1 Abs. 3 verstößt,
3. entgegen § 2 Satz 1 ein Tier der in der Anlage aufgeführten Arten an eine Person abgibt, die nicht die erforderliche Ausnahme besitzt,
4. entgegen § 2 Satz 2 die Abgabe eines Tieres nicht dokumentiert,
5. entgegen § 2 Satz 3 die Unterlagen nicht drei Jahre lang aufbewahrt oder
6. entgegen einem vollziehbaren Widerruf nach § 3 Abs. 1 Satz 3 oder nach § 3 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3 ein Tier hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
(3) Tiere, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen und, wenn ihre Haltung nicht ohne fortgesetzte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung möglich ist, eingeschläfert werden.
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 18. Januar 2017 außer Kraft.

.

Verzeichnis gefährlicher Tiere wildlebender Arten Anlage

Affen (Simiae) alle Arten ausgenommen Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithricidae)
Wildhunde (Canidae): alle Arten
Bären (Ursidae): alle Arten
Hyänen (Hyaenidae): alle Arten
Wildkatzen (Felidae): alle Arten
Schildkröten: - Schnappschildkröte (Chelydra serpentina)
Geierschildkröte (Macrolemys temnickii)
Panzerechsen (Crocodylia): - Krokodile (Crocodylidae)
} alle Arten
- Alligatoren und Kaimane (Alligatoridae)
Schlangen: Gavial (Gavialis gangeticus)
- Riesenschlangen (Boidae); - Pythons (Pythoninae)
- Boas (Boinae)
- Sandboas (Erycinae), die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 1,80 m erreichen können
Giftnattern (Elapidae): alle Arten
Vipern (Ottern) (Viperidae): alle Arten, inkl. der Grubenottern (Crotalidae)
Seeschlangen (Hydrophiidae): alle Arten
Trugnattern (Boigniae): alle Arten
Echsen: - giftige Arten: Krustenechsen (Helodermatidae): alle Arten
Warane (Varanidae): alle Arten, die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge (Körper-Rumpflänge ohne Schwanz) von mindestens 50 cm erreichen können
Leguane: - Kubaleguan (Cyclura nubila)
- Nashornleguan (Cyclura cornuta)
- Grüner Leguan (Inguana inguana)
Giftige Frösche: - Pfeilgiftfrösche (Dendrobatidae): alle Arten, nur Wildfänge
Giftige Spinnen: - Phoneutria sp. (Kammspinne)
- Loxosceles sp. (Einsiedlerspinne)
- Atrax sp. (Trichter(netz)spinne, Funnel Web Spider)
- Vogelspinnen: nur Poecilotheria spec., Haplopelma lividum
- Schwarze Witwen (Latrodectus mactans)
- Red Back Spider (Latrodectus hasselti)
Skorpione: alle Arten
Hundertfüßer: Skolopender (Scolopendromorpha): alle Arten


Da ürsprünglich alles in Tabellenform verfasst war,kam beim kopieren dieses etwas blöde Format raus, bitte dies zu entschuldigen.
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #7
S

S4m

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

tja...ein glück, dass ich nicht in berlin wohne :)
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #8
SvenG

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Hi!

Würde das bedeuten, dass ich Strafe zahlen müsste, wenn ich als Österreicher einem Berliner eine Pözzi verkaufen würde und derjenige hat keine solche Erlaubnis?

Gruß,
Sven
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #9
Daniel81

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Hallo,

nun bloss kein Ärger Leute. ich habe doch garnichts falsch aufgenommen ;)
Alles im grünen Bereich.

Python genau das gleiche Problem. Vorallem ist es auch so, das Pythen auch wenn es Jungtiere sind anzumelden sind, und als gefährliche Tiere eingestuft werden. Denn in der Verordnung steht: Tiere die bis zu 1,80m werden "können".

Können ist hier das Zauberwort, sie muss also nicht mal so groß sein aber könnte es werden also "gefährliches Tier".

Als ich mit einen Amtsveterinär sprach und ihn fragte wieso ausgerechnet alle Poecis und Haploplema Lividum, kam eine Antwort die nicht jeden Vogelspinnen Halter erfreuen wird, zumindestens wer in berlin wohnt.

"Eigentlich ist es egal was wir auf die Liste setzen, denn die kommenden Jahre wird eh etliches mehr drauf stehen".

Das lässt also erahnen wo die ganze Sache noch hinlaufen wird.Diese Verordnungen sind Ländersache, aus diesen Grund ist es auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Gruß Daniel

P.S. Alle Berliner die Tiere zuhause haben, die auf der Liste stehen, und von dieser Verodnung zum ersten mal hören, den sei leider gesagt, dass die Frist zur Anmeldung vorbei ist. Das Land Berlin hat Haltern ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verodnung d.h. 9.Januar 2007 ein halbes Jahr Zeit gegeben die Auflagen zu erfüllen. Alles was jetzt kommt ist eigentlich schon zu spät.
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #10
Daniel81

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Hallo Sven,

das Posting hat sich überschnitten.

Die Antwort ist Ja. Du darfst einen Halter der seinen Wohnsitz im Lande Berlin hat, keine Tiere die auf der Liste stehen verkaufen, ohne das du von ihm eine Ausnahmegenehmigung gesehen hast. Die Ausnahmegenehmigung muss der Halter selbst einholen welche Schritte und Unterlagen eingereicht werden müssen, habe ich oben beschrieben.

1. Kontakt zum Amtsveterinär herstellen, entweder er kommt nach Hause (in der Regel) oder du sollst zu ihm kommen.
2. Sachkundenachweis für wildlebende gefährliche Tiere muss vorhanden sein, polizeiliches Führungszeugnis mitbringen.
3. Eventuell Begutachtung der Terrarien mit Sicherheitsvorschriften und Artgerechte Unterbringung, man sollte mit Fragen rechnen
4. Denn entscheidet der Arzt ob die Genehmigung bekommst.
5. Und erst jetzt darfst du mit dieser Genehmigung dein Tier kaufen.

Und wie gesagt wenn ich als Verkäufer alle diese genehmigungen zwar habe um die Tiere zu halten, ist es meine Pflicht wenn ich welche Verkaufe diese Genehmigung des Käufers zu sehen, ansonsten mache ich mich strafbar.

Gruß Daniel
 
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  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #11
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Kali

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Also zu meinem Kunden, es war eine Königspython... die anscheinend auch in Berlin, trotz ihrer Geringen Größe zu den Riesenschlangen gehören. Zumindest lese ich es so raus.

Eigentlich wollte ich nach Berlin ziehen, aber haben uns jetzt dazu entschlossen, kurz hinter den Grenzen von Berlin zu ziehen, dann muss ich nix mehr abgeben :p
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #12
Daniel81

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Hallo Kali,

ja genau richtig wie du schon sagst, sie zählen zu den Riesenschlangen, die auch über 1,80 m werden "können".

Und damit gehören sie zu den potentiell gefährlichen Tieren.

Naja einige Umstellungen werden auch die Halter des Grünen Leguans werden, denn dies war die größte Überraschung in der Verordnung.

Einige Leute konnten diese Entscheidung nicht wirklich aktzeptieren bzw. verstehen. Man sollte aber nicht vergessen, das der grüne Leguan auch sehr ungemütlich werden kann. Klar gibt es sehr handzahme Leguane, aber wiederrum gibt es auch Tiere die genau das Gegenteil sind. Und diese können schon ganz schöne Verletzungen anrichten.

Aber ich denke diese Entscheidung wurde auch geprägt von den Problem das viele dieser Tiere die denn doch etwas zu gross werden, wieder abgegeben wurden. Verkauft als Jungtiere in jeden Baumarkt für teilweise 20 Euro an unerfahrende Halter die denn schnell merkten, das das Tier doch das Terrarium sprengt.:worried:

Also mehr zum Schutze des Tieres und des unerfahrenden Halters.
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #13
K

Kali

Gast

AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

jap, der Grüne Leguan wundert mich auch. Aber der musste ja mal überall engemeldet werden... hatte wegen meinen auch des öfteren Besuch gehabt ;)

Einer war die Ruhe selbst und absolut "zahm" und der andere konnte keine Kerle ab und deswegen hat eine gewisse Person heute noch Narben :p

Trotzdem finde ich das doch sehr extrem. Ich meine ich mag ja solche Verordnungen, aber das gewisse Tiere komplett verboten werden is der Hammer... Außerdem finde ich es eine Frechheit auch die Verkäufer zu bestrafen. Ich mein, woher sollen die kleinen Privatleute, die nicht aus B kommen wissen, dass sie dort hin dies und das nicht verkaufen dürfen? Sowas wird viel zu wenig offen kundig gemacht :envy:


@Daniel....
Weißt du auch was über die Verordnungen in Brandenburg? Bitte PN, wenn ja ;)
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #14
Daniel81

Daniel81

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Es sei noch gesagt, das ich noch in anderen Foren unterwegs bin, und mich dort schon in mehr oder weniger Wortduellen stellen mußte was den Sachkundenachweis angeht.

Viele der älteren Terrarianern haben sehr aggressiv auf dieses Thema reagiert.
Viele meinten bis vor einen Jahr das schon etliche Jahre darüber diskutiert wird, ob der Sachkundenachweis Pflicht werden solle.

Viele meinten "Der wird nie kommen, und vorallem wird er kein Pflicht".
Ich vertrat die Meinung das er kommen wird, früher oder später, und dümmer wird man dadurch auch nicht. Ich legte als den doch "erfahrenen alten Hasen" im Geschäft, doch ans Herz diesen Sachkundenachweis einfach mal zu machen. Dürfte doch mit ihren gebalten fachwissen kein problem darstellen diese paar Fragen zu beantworten. Jedoch stoss dies auf breite Ablehnung.

Heute wo der SKN in manchen Bundeländern pflicht geworden ist, meckern genau diese Leute rum, wieso das nun Pflicht ist.

Es ist jedem selber überlassen, was er macht. ich bin ein befürworter schon immer gewesen und bleibe es auch.

Es wird in den kommenden Jahre auf jeden Fall nicht einfacher werden, und man wird auf lange Zeit nicht um Auflagen in der Haltung exotischer Tiere vorbei kommen. Wie vielleicht schon gehört, versucht Hessen ein generelles Haltungsverbot für gefährliche Tiere. Das wäre ein enormer Eingriff in die Terraristik allgemein. Dort soll es also noch nicht mal eine Ausnahmegenehmigung geben.

Es wurde sogar angekündigt dies Bundesweit auszuweiten. Das sehe ich persönlich als erstmal nicht machbar, da dies Ländersache ist und erstmal bleibt.

Gruß Daniel
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #15
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Kali

Gast

AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Na das Bundesweite Gesetz sollte eigentlich schon dieses Jahr in Kraft gesetzt werden, aber einige Bundesländer sträuben sich wohl noch dagegen. Und diese Diskusionen gibt es seit Jahren.
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #16
Daniel81

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Hallo,

ich bitte allen die mir jetzt eine PN geschrieben habe, sich etwas zu gedulden, da mein Postfach gerade explodiert.

Da viele Fragen das gleiche beinhalten möchte ich kurz darauf eingehen.

Es gibt den Sachkundenachweis in drei verschiedenen Varianten:

1. Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes
2. Sachkundenachweis der Terraristik (Grundstufe)
3. Sachkundenachweis für potienziell gefährlicher Tiere


Leute die Tiere halten wollen die auf der liste stehen, brauchen den Sachkundenachweis für potenziell gefährliche Tiere.

Dieser kann bei der DGHT gemacht werden. www.dght.de / Sachkundenachweis.

Bevor ihr diesen jedoch machen dürft, müsst ihr zuvor den Sachkundenachweis der Terraristik (Grundstufe machen), eine einzelne Prüfung der gefährlichen Tiere ist nicht möglich.

Wenn ihr keine Mitglieder der DGHT seit, belaufen sich die Prüfungskosten
auf 100,00 Euro (für beide)

Ihr solltet um zu lernen den ordner bestellen der liegt meines Wissen bei ca 68 Euro.

Es ist wirklich eine bisslchen zu lernen.

folgende Themen werden behandelt:

Tierschutz (8 Fragen)
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (2 Fragen)
EU-Artenschutzverordnung (3 Fragen)
Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung (3 Fragen)

Haltungsvoraussetzungen (4 Fragen)
Standort, kauf und Einrichtung des Terrariums (2)
Transport von Terrarientieren (2)
Umgang mit Terrarientieren (2)
Hygiene in der Terraristik (2)

Klima und Beleuchtung (4)
Sicherheit (2)
Allghemeines und Körperbau (1)
Ernährung (3)
Krankheiten (2)
Soziale Zusammensetzung und Vergesellschaftung (1)
Jahreszeitliche Ruhephasen (2)
Fortpflanzung und zucht (1)

Insgesamt werden aus etlichen Fragen 48 aus dem Zufallsprinzip ausgesucht, von denen nicht mehr wie 5 falsch beantwortet werden dürfen.

Solltet ihr diese Grundstufe geschafft haben, könnt ihr die gefährlichen Tiere machen.

Rechtsvorschrifte der Bundesländer (1)
Ungiftige Tiere (13)
giftige Tiere (32)

das gleiche Prinzip wie oben, 48 Fragen es dürfen nicht mehr wie 5 falsch sein.

Und denn habt ihr die Sachkunde für die gefährlichen Tiere.
Der Prüfer für Berlin ist Heiko Werning. Die nächsten Termine könnt ihr bei ihn erfragen. Die DGHT hat eigens eine eigene Internetseite eröffnet.
www.sachkundenachweis.de. dort findet ihr alle möglichen
Informationen und die jweiligen Prüfer.

Die Prüfungen finden denn bei uns im Laden statt. Weiter geht es im August.

MFG Daniel
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #17
Andreas751

Andreas751

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Naja, zur Hauptsache wiehert da der Amtschimmel kräftig, und die Bezirkskasse klingelt... Zum Schutz der Bevölkerung geschieht das sicherlich nicht, ich wüßte von keinem Krankenhaus, das von lividum- Gebissenen, Leguan- Zerkratzten oder Waran- Schwanzgepeitschten überquölle...

Der Arten-, bzw. Tierschutz ist ein wichtiger Aspekt, da sich "bisher" ja irgendwie jeder Napf nen beliebigen Python bspw. holen konnte, der aber schnell zu groß und/ oder lästig wird...

Da du aber so gut Bescheid weißt, Daniel, wüßte ich doch gerne folgendes:
Aus welchem Grund ist es eh egal, was an Spinnen auf die Liste kommt, da in Zukunft ja noch viel mehr drauf kommt?
Sitzen in den Ämtern Hellseher, die schon jetzt wissen, das andere VS zukünftig zu einem signifikanten Sicherheitsrisiko gedeihen? Aus welchem logischen, nachvollziehbaren Grund sollen denn "noch viel mehr" Arten auf die Liste?

Wittert man dahinter nicht viel mehr die große Kohle, weil sehr viele Leute Spinnen halten, die man dann alle, wollen sie ihre Tiere behalten, abziehen kann?
So ein einzelner Sachkundenachweis kostet ja um die 120 Euro, doch braucht man mindestens deren zwei... Dann der Amtstierarzt, der auch noch mal kassiert... Würde pro Spinnenhalter einen Etwa- Gewinn von sagen wir mal bis zu 340 Euro machen (2 Sachkundenachweise, ca. 100 Euro Amtstierarzt).
Das mal, sagen wir, Schlangen-, Skorpions-, Skolopenderhalter eingeschlossen, 10000, macht locker 3.400.000 Euro mehr in der Kasse. Nenn ich nen feinen Reibach!
Kommen dann noch alle Nicht- Pözzi- oder lividum- Halter hinzu, fängt es sich erst richtig an zu lohnen...

Für mich steht hier weit weniger das Interesse am Wohlergehen des Tieres im Vordergrund, als vielmehr der aussichtsreiche finanzielle Aspekt...
Wäre man so um das Tierwohl besorgt, würde der Amtstierarzt sich nicht winden und rausreden, einem Quartalssäufer seinen vernachlässigten Hund wegzunehmen. Der Hund muß zerschunden, dreckig, halb tot, halb verhungert sein, bevor der Amtstierarzt, dem soviel an artgerechter Haltung von Spinnen liegt, eingreift...
Es kann mir keiner weismachen, daß das Wohlergehen von Wirbellosen, von denen kaum wirkliche Gefahr ausgeht, den Ämtern so am Herzen läge, gäbe es dafür keine Kohle... Warum kommen sie denn erst jetzt auf den Trichter, nachdem mehr und mehr Leute Spinnen halten?
Die ganzen letzten, sagen wir, 50 Jahre, war das völlig egal. Warum? Weil es da noch nicht so viele Spinnenhalter gab... Und damals wäre es bitterer nötig gewesen als heute, im Interesse der zigtausenden an Wildfängen, welches Problem sich heute durch relativ leichte und zahlreiche Nachzuchten negiert hat.

Ich mag das völlig falsch sehen, aber das ist nur eine weitere Möglichkeit, das Säckel zu füllen, in meinen Augen.
Alleine schon die Ankündigung: "In Zukunft wird sowieso noch viel mehr draufstehen"...
Ist die Frage erlaubt, ob du oder dein Geschäft auch davon profitieren, Daniel, wo du hier so engagiert die Werbetrommel für Sachkundenachweise rührst, oder ist das Selbstlosigkeit?

Grüße, Andreas
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #18
steinie76

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Moin,



ich denke mal dass er, da er anfangs schrieb, dass er in einem Reptilienfachgeschäft arbeitet, Ahnung davon hat..

Hallo!
Ist das unbedingt ein indiez dafür,das man Ahnung hat?Was ich bisher in und über Reptilien"fach"geschäfte gehört habe,nicht unbedingt...
...womit ich nicht sagen will,das er keine Ahnung hat oder Unsinn schreibt...

Gruss!
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #19
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Aaron K.

Gast

AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Moin,

Hallo!
Ist das unbedingt ein indiez dafür,das man Ahnung hat?Was ich bisher in und über Reptilien"fach"geschäfte gehört habe,nicht unbedingt...
...womit ich nicht sagen will,das er keine Ahnung hat oder Unsinn schreibt...

Gruss!

nein, ist es natürlich nicht...
Ich wollte nur damit sagen, dass er sich aufgrund seines Berufes anscheinend damit auseinandergesetzt hat und deshalb die aktuelle Sachlage kennt...

Das es genug Deppen in solchen Läden gibt, weiß ich selbst..

Grüße,

Aaron
 
  • Vogelspinnen Haltung in Berlin ! Beitrag #20
M

MrPink

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AW: Vogelspinnen Haltung in Berlin !

Hi,

das ist schon ziemlich krass was die vorhaben -falls es so kommt-. Man gut das ich nicht in Berlin wohne...aber wir werden ja sehen was kommt. Ich glaube auch nicht das den Ämtern das Wohl der Tiere so am Herzen liegt sondern das es mehr einen finanziellen Hintergrund hat.
Aber wenn es soweit ist wird man wohl kaum um die Prüfungen herumkommen oder?

mfg
thomas
 
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