Mahlzeit!
Hätten diese Klauseln keinerlei Bestand, wäre ein gewerblicher Tierhandel ja praktisch tot. Erklär mir doch bitte, wie beispielsweise ein Vogelspinnenhändler alle Slings soweit untersuchen soll, dass er wirklich jede (!) Erkrankung ausschließen kann? Wie viele Streitfälle gäbe es, weil die als gesund verkaufte A.versicolor aus dem Gespinst fiel? Wie weist du als Käufer nach, dass das Tier wirklich krank war? Wie lang muss ein Tier durchhalten, damit der Verkäufer aus dem Schneider ist? Wie unterscheidet man, ob das Tier aufgrund der Haltung beim Händler, der Haltung beim Käufer oder tatsächlich aufgrund einer versteckten Krankheit verstorben ist? Wie ist das bei adulten Wildfängen, deren Alter (und damit Lebenserwartung) nicht feststellbar sind?
Tiere sind nunmal keine Geräte, bei denen man das so eindeutig festlegen kann. Und selbt bei domestizierten Tieren dürften viele Erkrankungen nur mit größerem Aufwand feststellbar sein. Wenn die gängige Praxis sein sollte, bei allem den Verkäufer haftbar machen zu können, dürfte der (weil er sich absichern muss) ganz andere Kosten haben. Ergo auch ganz andere Preise nehmen.
edit: Falsches Geschlecht mag ja zu reklamieren sein. Falsche Beratung? Wie soll das gehen? Muss ich mir einen Zeugen mitnehmen, wenn ich ein Tier kaufe? Muss sich der Verkäufer einen Zeugen an seinen Börsenstand stellen, damit er nachweisen kann, dass er nicht empfohlen hat, die blondi trocken zu halten?
Schönen Abend
Andreas