Ich habe mal direkt beim Regierungspräsidium angerufen...immerhin fehlt bei den Giftschlangen ja auch einiges. Und bekam zwei widersprüchliche Aussagen: Einerseits sollen nur die Arten erfasst sein, die tatsächlich in der Liste stehen. Das betrifft zunächst mal die wenigsten Vogelspinnen. Andererseits sind auch grundsätzlich "gefährliche" Tiere erfasst, die nicht in der Liste stehen. Wer dann auf welche Art diese Gefährlichkeit definiert, konnte mir der gute Mann nicht beantworten.
Am Beispiel der Riesenschlangen lässt sich gut absehen, wie seltsam diese Definitionen sind. Da sind einige große Arten aufgeführt. Aber es fehlt Python molurus. Obwohl das mit Sicherheit allein aufgrund der Größe eine potentielle Gefahr darstellt. Begründung: Nach Expertenansicht sei das ein friedliches und deshalb harmloses Tier...
Wenigstens gibt es den Bestandsschutz...aber jeder hessische Halter von Vogelspinnen sollte sich regelmäßig informieren, ob nicht irgendein zoologischer Dilletant da ausgerechnet seine Pfleglinge zu gefährlichen Tieren erklärt hat, die er dann plötzlich doch anmelden muss.