... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

Diskutiere ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr im Geschichten, Fotos und Videos Forum im Bereich Community; Frag sie doch selbst. Das mit den Mäusen wurde hier schon oft diskutiert, und gehört auch nicht hier rein. Gruß
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #101
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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

Wieso ist das alles bei Frau Keller noch nicht angekommen. Nach so langer Zeit VS-Haltung müsste gerade sie wissen, dass Mäuse nicht verfüttert werden dürfen und die Art Boden, den sie verwendet, nicht wirklich grabfähig ist.

Frag sie doch selbst.
Das mit den Mäusen wurde hier schon oft diskutiert,
und gehört auch nicht hier rein.

Gruß
 
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #102
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BenM

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

moin..

zum thema wirbeltierverfütterung gibts unter gewissenhaften haltern/züchtern so einiges, was dagegen spricht..
zumindest in puncto vogelspinnen..

klar, für schlangen ist es teilweise unabdingbar, und in solchen fällen eben erlaubt..
aber NUR, wenn es zwingend für das wohlergehen bzw. die artgerechte/artnahe haltung erforderlich ist..

ist es bei vs aber definitiv NICHT..
sicher würden sich vs auch in freier wildbahn mal ´ne maus kassieren, wenn´s grade passt..
aber in der regel haben vs instinktmäßig soviel grips, dass sie an mäuse nicht unbedingt rangehen, solange ausreichend insekten zur verfügung stehen..
stichwort verletzungsgefahr.. vs sind nicht doof..

in der vs terrarienhaltung ist wirbeltierverfütterung einfach nicht notwendig.. punkt..

bei einigen schlangenarten aber halt schon, gibt tiere, die nehmen gefrostete (also extra zu diesem zweck gezüchtete und unter kontrollierten bedingungen getötete..) mäuse/ratten etc., aber es gibt auch tiere, die eben nur an lebendfutter gehen..
für die ist es dann leider unerlässlich..

mäuse an vs zu verfüttern ist schlichtweg unnötig, und meistens nur dem "ego" des halters geschuldet..

in meinen augen hat die alte im gezeigten beitrag alles falsch gemacht, wofür man hier im forum sprichwörtlich gesteinigt würde..
aber das nur am rande..
 
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #103
Bärbel80

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

moin..

in meinen augen hat die alte im gezeigten beitrag alles falsch gemacht, wofür man hier im forum sprichwörtlich gesteinigt würde..
aber das nur am rande..

Eben, deshalb versteh ich ja nicht, wieso von all dem was hier seit Jahren propagiert wird, noch nichts bei Frau Keller angekommen sein soll. Okay, lassen wir das, wird wohl nicht zu ergründen sein.
 
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #104
Aki1

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

Moin,

ich würde gerne den Passus sehen, wo steht, das Wirbeltierfütterung verboten ist.
Bisher habe ich den so explizit nicht im Tierschutzgesetz gefunden.

Das soll jetzt aber nicht heißen, das ich das Verfüttern von lebenden Wirbeltieren gut heiße. Ganz im Gegenteil.
Der Großteil der Schlangen- oder Großechsenhalter füttern ihre Tiere bevorzugt mit toten Tieren (Frostmäuse, -ratten, etc.).
Wobei es aber auch immer wieder Tiere geben soll, die nicht an dieses Futter gehen, da muß man dann leider doch auf lebendes Futter zurück greifen.

Vogelspinnen fressen in ihrem natürlichen Lebensraum so ziemlich alles, was in die Größe ihres Beutespektrums fällt, als da z.B. wären: Schaben, Grillen, Heuschrecken, Käfer etc. Zudem gehören auch Wirbeltiere wie Echsen, Frösche, Mäuse und auch Schlangen zu ihren Opfern.
Nun sollte man sich allerdings vor Augen führen, das die letztgenannten auch durchaus extrem wehrhaft sind (einige Insekten auch, ich weiß) und die Spinne doch ernsthaft verletzen können.
Schon alleine deshalb sollte man von der Verfütterung lebender Wirbeltiere absehen, von ethischen Gründen mal abgesehen. Denn die Maus erleidet Qualen. Natürlich auch bei der Fütterung einer Schlange. Nur, da ist es in der Regel weniger Zeit, als bei der Verfütterung an eine Vogelspinne. In diesem Fall kann sich das auch über Stunden hinziehen und das möchte man als Tierliebhaber doch eigentlich keinem Tier zumuten, oder?

Jetzt mal zu der Halterin an sich. Es gibt Leute, die sind wirklich in jedem Fall beratungsresistent und werden sich auch von noch so guten Ratschlägen nicht überzeugen lassen.
Das die Tiere nicht graben können, war offensichtlich und wird sicher nicht viel zum Wohlbefinden der Tiere beitragen. Der Rest der Einrichtung, naja, dazu sag ich mal nichts.
Einige Tiere brauchen auch eine Abdeckung für ihre oft selbst gegrabenen Unterschlüpfe oder halt Blätter, um "Kamine" anzulegen.
 
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #105
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BenM

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

es gibt einfach immer wieder leute, die der meinung sind, "regeln" gelten nur für andere..
zum teil vielleicht profilierungssucht, oder aber einfach ´ne "mir doch egal" einstellung..

dass die tussi im gezeigten beitrag sich wohl damit bissl "groß tun" wollte, steht für mich außer frage..

manche lernen es nie.. oder wollen es nicht lernen.. wie auch immer..
beispiele für sowas gibts mehr als genug, siehe youtube.. (man denke da nur an gewisse "gladiatorenkämpfe", bei denen es mir regelmäßig den magen umdreht.. vs gegen scolo oder so in der art..)

- - - Aktualisiert - - -

ich würde gerne den Passus sehen, wo steht, das Wirbeltierfütterung verboten ist.
Bisher habe ich den so explizit nicht im Tierschutzgesetz gefunden.

soweit ich weiß, ist es zwar nicht explizit verboten, aber solange keine unbedingte notwendigkeit besteht, wie eben bei einigen schlangenarten, die halt effektiv NUR lebendfutter annehmen, sollte drauf verzichtet werden..
steht glaube auch in irgend ´nem gesetzestext, bin mir allerdings grade nicht 100% sicher..

tötung von wirbeltieren, irgendwas in der art..

grade mal gegoogelt, steht aber irgendwo noch genauer..

Dritter Abschnitt
Töten von Tieren




§ 4


(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.


in bezug auf terrarientierfütterung gibts irgendwo noch genaue angaben, was als "vertretbar" angesehen wird, meines wissens zählt dazu aber NICHT die verfütterung von wirbel/säugetieren an wirbellose, die sich in der hauptsache insektivor ernähren..
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #106
Aki1

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

Da sind wir dann beim Knackpunkt.

sollte drauf verzichtet werden..

Das heißt aber noch lange nicht, das es verboten ist.

Ich sollte auch auf Schokolade verzichten, da ich ein wenig Übergewicht habe, aber es ist mir nicht verboten, diese zu essen.;)
 
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #107
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BenM

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

stimmt schon.. aber in gewissen dingen sollte eigentlich jeder normal/vernünftig denkende mensch, der sich mit der materie auseinander setzt, genug grips haben, um eben solche dinge zu WISSEN..

aber wie gesagt, bei vielen ist es entweder unwissenheit, die lassen sich dann mit vernünftigen argumenten durchaus eines besseren belehren, oder aber vollkommene ignoranz.. profilierungssucht, whatever..
 
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #108
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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

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Ruthless

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

Hier nochmal ein Gesetzestext dazu.

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Ist natürlich etwas Auslegungssache, aber die Tötungsweise einer Spinne ist mit Sicherheit schmerzhaft für die Maus und nicht erforderlich für die Spinne wie schon so oft erwähnt.
 
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #110
blackcrow

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

Keine Ahnung warum so ein altes Thema wieder hochgeholt wird. Als ob die Diskussion noch irgendetwas ändert. Genauso verhält es sich mit dem Thema "Mäuse verfüttern". Was glaubt ihr eigentlich wie viele Leute ( selbst namhafte Züchter) sich einen Scheissdreck darum kümmern ob es verboten ist oder nicht und weiterhin regelmäßig Wirbeltiere verfüttern.
 
  • ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr Beitrag #111
Achidna

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AW: ... und nochmal...VOX "Wildes Wohnzimmer" 22.11.2008, 19:15-20:15 Uhr

Och Leute, das Wirbeltier Thema wieder :(

Zitat von Tierschutzgesetz
§ 4

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.



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Brauchen VS Mäuse zum Überleben? Nein! Klarar fakt für mich. Tierschutzgesetzt verbietet das verfüttern von Mäuse an VS
 
Thema:

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