Kommt drauf an....
@Morbid
Kommt drauf an, warum es in Verwahrung, beschlagnahmt oder eingezogen wurde! Hier ein paar Beispiele:
1.) Wenn von dem Tier eine Fremdgefährdung ausgeht und das Ordnungsamt (Ortspolizeibehörde) das Tier deswegen einzieht, steht in den allermeisten Fällen eine Einschläferung an (trifft oft auf Hunde mit psychischem Schaden zu). Ist natürlich, so finde ich eine traurige Sache, weil die Tiere von Menschenhand so erzogen werden.
2.) Sollte es in einem Strafverfahren beschlagnahmt werden, dient es so lange als Beweismittel, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Das klingt jetzt sehr bürokratisch, ist es aber nicht, das Tier kommt trotzdem gut unter. Nur kann es so lange wie das Verfahren nicht abgeschlossen ist, nicht weitergegeben bzw. zugesprochen werden. Beispiel hierfür wären Tötungsdelikte unter Zuhilfenahme von Gifttieren.
3.) Sollte das Tier behördlich oder gerichtlich bzgl. Ungeeignetheit des Besitzers eingezogen werden, so wird je nach Tierart die Unterbringung in einem Tierheim, bei einer fachlich qualifizierte Privatperson oder ähnlicher Institution angestrebt. Meist bekommt dies der Normalbürger aber nicht mit. Sprich je nach Verwaltung wird dies nicht öffentlich bekanntgegeben. Anderst ist es mit Sachen, welche versteigert werden können. Bei Tieren ist man da sehr vorsichtig, weil man nicht will, das es von dem Regen in die Traufe kommt.
Solltest Du jedoch Interesse an einem solchen Tier haben, dann rufe einfach mal bei Deinem Bürgermeisteramt, Stadtverwaltung oder Landratsamt an und erkundige Dich, wie das bei euch gehandhabt wird.
Du mußt wissen das dies eine Behördenangelegenheit ist und somit
diesbezügliche Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländer, sogar einzelnen Landkreisen verschieden sind. Vielleicht kannst Du Dich ja auf eine Liste setzen lassen. Probiers einfach mal, mehr als ein "Nein" kannst Du nicht "ernten".
Nun in meinem Landkreis wird dies nicht öffentlich bekanntgegeben, die Tiere werden meist Institutionen oder fachlich qualifizierten Privatpersonen zugesprochen. Wobei hier der Begriff fachlich qualifiziert nicht allzu eng gesehen werden darf. Eben Personen die ne Ahnung und Interesse an dem Tier haben. Ich kenne genügend Kollegen, denen ein Tier aus behördlicher Sicht zugesprochen wurde (Gecko, Hunde, Schlangen).
MfG
Nhandu