Hi Cromagnon,
so verallgemeinern darfst du das Urteil nicht. Es gibt Behörden in Bayern, die übernehmen dieses Urteil nicht. Es gab da mal einen Beitrag dazu im VISC.
Da war eine VS Halterin aus dem Ebersberger Bereich, die durfte trotz des Urteils ihre VS anmelden und mußte sie versichern.
Nur weil das AG Ansbach sagt, dass VS nicht gefährlich sind, muß dass eine Behörde bei München nicht auch so sehen. Da, laut LStVG die VS in Bayern immer noch zu den Gefährlichen Tieren gehören.
Aber du hast sicherlich gute Chancen mit dem Urteil, dass die Behörde von gerichtlichen Schritten absieht.
Mfg Sebastian.
Ansonsten finde ich dieses Urteil Klasse, Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und ich habe Respekt vor dem VS Halter, der den Terz mitmachen musste.