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Meribre
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AW: Stern, 17.06.05
@Terrandi
OK, die Botschaft ist rübergekommen. Ich hab's verstanden 8)
Beste Grüße
Mario
HiDer Bund hat seine Befugnis nach § 18 ChemG, eine Rechtsverordnung zur Haltung giftiger Tiere, nicht genutzt, so daß das Regulierungsrecht bei den Ländern liegt. Von der Normgebungsbefugnis haben Gebrauch gemacht: Bayern, Berlin, Bremen, Nieders.,Meck-Pom, Saarland, Sachsen-A., Schleswig-H.
OK, die Botschaft ist rübergekommen. Ich hab's verstanden 8)
da kann man zum Ausklang des Abends wenigstens nochmal herzhaft lachen Um beim Saarland zu bleiben: laut besagtem Stern-Artikel hat man in der Gefahrtierverordnung zwar (wie Du richtig sagst) die Giftschlangen vergessen, nicht aber den Grizzly-Bär 8O Ist auch ganz wichtig :wink: Niedersachsen wiederum weist seine Beamten an, Krokodile im Zuge einer Erlaubnispflicht für die Haltung von Krokodilen als Haustiere zuzulassen . Ich erspare mir weitere Beispiele aus Berlin und anderen Bundesländern.Mein Lieblingsgesetz ist dabei immer noch im Saarland zu finden, wo man Keinen Königspyton halten darf, aber gegn eine Mamba nichs einzuwenden ist, weil man die Giftschlangen schlichtweg vergessen hat...
Beste Grüße
Mario