G
Gandalf
Gast
moin gemeinde
ich hab hier was interessantes für euch.....
Anhang:
In letzter Zeit häufen sich Fälle bei denen Betrüger persönliche Daten von Bürgern erschleichen und ihnen dann Rechnungen für HandyFlat Dienste in Rechnung stellen, die nie in Anspruch genommen wurden. Im letzten Fall erhielt der Geschädigte eine SMS auf sein Handy. Im Text stand sinngemäß: „.... ich wollte mich mal wieder melden, lass mal was von Dir hören....“ usw. Der Geschädigte antwortete per SMS und fragte darin lediglich wer der Absender war. Minuten später bekam der Geschädigte einen Anruf von einer unbekannten Person und wurde gefragt, ob er wirklich ein Abo für einen Flat-Dienst haben wolle. Der Geschädigte verneinte , worauf ihm der Anrufer sagte, dass er zum Stornieren des Auftrages die persönlichen Daten brauche, die ihm der Geschädigte leichtsinniger Weise gab. Zwei Tage später erhielt der Geschädigte eine Rechnung über 79 Euro, weil er angeblich einen sogenannten „Adult Handy Flat-Dienst“ in Anspruch genommen haben soll.
Die Polizei Germering warnt eindringlich davor, SMS zu beantworten, aus denen der Absender nicht zu erkennen ist oder die persönlichen Daten am Telefon zu nennen. Es empfiehlt es sich, in Internet-Suchmaschinen Auszüge aus dem SMS-Text einzugeben. Oft bekommt man dabei heraus, dass andere auf diese oder ähnliche Maschen schon hereingefallen sind. Sollten Sie auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, können Sie gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Entsprechende Musterschreiben finden Sie einfach über Ihre Suchmaschine im Internet. Lassen Sie sich insbesondere nicht durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Suchen Sie ggf. Rat bei einem Rechtsbeistand. Im Internet finden Sie Tipps zu diesen und anderen Themen auf der Seite:
www.polizei-beratung.de
Polizei Germering - Bei uns veröffentlicht am 26.02.2009
und genau so ein scheiss ist mir passiert
zum glück habe ich eine rechtsschutz versicherung
hier meine antwort auf die rechnung:
Sehr geehrte Damen und Herren, Laatzen 4.3.2009
bezüglich Ihrer Rechnung vom 02.03.09 mit der Rechnungsnummer MGP2-100768
im Auftrage der Firma MGP / PL 47-400 teile ich Ihnen mit, dass die
gegenüber mir gestellte Forderung in Höhe von 79,-€ nicht gerechtfertigt ist.
Gemäß § 535 BGB in Bezug auf das allgemeine Nutzungsrecht habe ich eine
gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen, die Sie mir unter anderem
nicht eingeräumt haben.
Die Kündigungsfrist sind auch Bestandteil der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese AGB 's sind mir ebenfalls nicht bekannt, da Sie diese mir auch nicht
mitgeteilt haben.
Somit liegt auch kein Vertrag gem. § 535 BGB vor. Folglich ist
Ihre Forderung als rechtswidrig anzusehen.
Zudem ist auch kein Vertrag zustande gekommen weil gemäß § 145 ff BGB
ein Vertrag nur mit einer Willenserklärung zustande kommt.
Eine Willenserklärung besteht gemäß § 157 BGB aus Angebot und Annahme.
Das Angebot Ihrerseits mit Eingang Ihrer SMS zum "Bildergalerie aktivieren"
lag zwar vor, jedoch haben Sie von mir keine Annahmeerklärung, weder in
schriftlicher noch fernmündlicher Bestätigung bzw. Zusage.
Somit ist ebenfalls diese Forderung nicht gerechtfertigt.
Ein weitert Aspekt zur Nichterfüllung Ihrer ungrechtfertigten Forderung ist,
dass es sich hier wahrscheinlich um eine Verwechslung handelt.
Sie adressierten diese Rechnung an Herrn B***** ******, der hier
nicht bekannt ist. Wenn Sie vielleicht die Schreibweise in der Bennung
meines tatsächlich geschriebenen Vor/ Nachnamens ändern würden, könnte
ich mich eventuell angesprochen fühlen.
Da Sie noch nicht mal Ihre "angeblichen" Vertragspartner kennen, kann man,
bei normaler Denkweise, davon ausgehen, dass in keinster Weise ein Vertrag
eingegangen wurde und wo dann kein Vertrag vorliegt, kann man auch nicht,
wie mit Ihrer Forderung vom 02.03.09 mit der Rechnungsnummer :
MGP2-100768 im Auftrage der Fa. MGP mit Sitz in Staszica 22, PL 47-400
Racibötz- eine Zahlungsaufforderung schicken, die ich begleichen soll.
Schicken Sie diese Rechnung bitte an Ihren Vertragspartner und nicht an mich.
Zudem, wenn Sie meine Telefonnummer eingespeichert haben, bitte ich Sie,
aufgrund des Auskunfts- und Löschungsanspruchs gemäß § 34,35 BDSG
(Bundesdatenschutzgesetz) um die Löschung sämtliche Daten, aus der
Zugehörigkeit dieser Telefonnummer.
Sollten Sie, aufgrund der oben angeführten Aspekte immer noch der Meinung
sein, diese Forderung aufrecht zu erhalten, sehe ich mich gezwungen, mir
anwaltschaftlichen Beistand zu nehmen.
Im Anhang übermittel ich Ihnen noch ein Auszug aus einer zeitnahen
Internetseite mit dem gleichen Sachverhalt.
Über eventuelle Folgen habe ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung
schon informiert, die auch die Kosten eines eventuellen Verfahrens
übernehmen.
Somit verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
sorry für den langen text
MfG
Bernhard
ich hab hier was interessantes für euch.....
Anhang:
In letzter Zeit häufen sich Fälle bei denen Betrüger persönliche Daten von Bürgern erschleichen und ihnen dann Rechnungen für HandyFlat Dienste in Rechnung stellen, die nie in Anspruch genommen wurden. Im letzten Fall erhielt der Geschädigte eine SMS auf sein Handy. Im Text stand sinngemäß: „.... ich wollte mich mal wieder melden, lass mal was von Dir hören....“ usw. Der Geschädigte antwortete per SMS und fragte darin lediglich wer der Absender war. Minuten später bekam der Geschädigte einen Anruf von einer unbekannten Person und wurde gefragt, ob er wirklich ein Abo für einen Flat-Dienst haben wolle. Der Geschädigte verneinte , worauf ihm der Anrufer sagte, dass er zum Stornieren des Auftrages die persönlichen Daten brauche, die ihm der Geschädigte leichtsinniger Weise gab. Zwei Tage später erhielt der Geschädigte eine Rechnung über 79 Euro, weil er angeblich einen sogenannten „Adult Handy Flat-Dienst“ in Anspruch genommen haben soll.
Die Polizei Germering warnt eindringlich davor, SMS zu beantworten, aus denen der Absender nicht zu erkennen ist oder die persönlichen Daten am Telefon zu nennen. Es empfiehlt es sich, in Internet-Suchmaschinen Auszüge aus dem SMS-Text einzugeben. Oft bekommt man dabei heraus, dass andere auf diese oder ähnliche Maschen schon hereingefallen sind. Sollten Sie auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, können Sie gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Entsprechende Musterschreiben finden Sie einfach über Ihre Suchmaschine im Internet. Lassen Sie sich insbesondere nicht durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Suchen Sie ggf. Rat bei einem Rechtsbeistand. Im Internet finden Sie Tipps zu diesen und anderen Themen auf der Seite:
www.polizei-beratung.de
Polizei Germering - Bei uns veröffentlicht am 26.02.2009
und genau so ein scheiss ist mir passiert
zum glück habe ich eine rechtsschutz versicherung
hier meine antwort auf die rechnung:
Sehr geehrte Damen und Herren, Laatzen 4.3.2009
bezüglich Ihrer Rechnung vom 02.03.09 mit der Rechnungsnummer MGP2-100768
im Auftrage der Firma MGP / PL 47-400 teile ich Ihnen mit, dass die
gegenüber mir gestellte Forderung in Höhe von 79,-€ nicht gerechtfertigt ist.
Gemäß § 535 BGB in Bezug auf das allgemeine Nutzungsrecht habe ich eine
gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen, die Sie mir unter anderem
nicht eingeräumt haben.
Die Kündigungsfrist sind auch Bestandteil der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese AGB 's sind mir ebenfalls nicht bekannt, da Sie diese mir auch nicht
mitgeteilt haben.
Somit liegt auch kein Vertrag gem. § 535 BGB vor. Folglich ist
Ihre Forderung als rechtswidrig anzusehen.
Zudem ist auch kein Vertrag zustande gekommen weil gemäß § 145 ff BGB
ein Vertrag nur mit einer Willenserklärung zustande kommt.
Eine Willenserklärung besteht gemäß § 157 BGB aus Angebot und Annahme.
Das Angebot Ihrerseits mit Eingang Ihrer SMS zum "Bildergalerie aktivieren"
lag zwar vor, jedoch haben Sie von mir keine Annahmeerklärung, weder in
schriftlicher noch fernmündlicher Bestätigung bzw. Zusage.
Somit ist ebenfalls diese Forderung nicht gerechtfertigt.
Ein weitert Aspekt zur Nichterfüllung Ihrer ungrechtfertigten Forderung ist,
dass es sich hier wahrscheinlich um eine Verwechslung handelt.
Sie adressierten diese Rechnung an Herrn B***** ******, der hier
nicht bekannt ist. Wenn Sie vielleicht die Schreibweise in der Bennung
meines tatsächlich geschriebenen Vor/ Nachnamens ändern würden, könnte
ich mich eventuell angesprochen fühlen.
Da Sie noch nicht mal Ihre "angeblichen" Vertragspartner kennen, kann man,
bei normaler Denkweise, davon ausgehen, dass in keinster Weise ein Vertrag
eingegangen wurde und wo dann kein Vertrag vorliegt, kann man auch nicht,
wie mit Ihrer Forderung vom 02.03.09 mit der Rechnungsnummer :
MGP2-100768 im Auftrage der Fa. MGP mit Sitz in Staszica 22, PL 47-400
Racibötz- eine Zahlungsaufforderung schicken, die ich begleichen soll.
Schicken Sie diese Rechnung bitte an Ihren Vertragspartner und nicht an mich.
Zudem, wenn Sie meine Telefonnummer eingespeichert haben, bitte ich Sie,
aufgrund des Auskunfts- und Löschungsanspruchs gemäß § 34,35 BDSG
(Bundesdatenschutzgesetz) um die Löschung sämtliche Daten, aus der
Zugehörigkeit dieser Telefonnummer.
Sollten Sie, aufgrund der oben angeführten Aspekte immer noch der Meinung
sein, diese Forderung aufrecht zu erhalten, sehe ich mich gezwungen, mir
anwaltschaftlichen Beistand zu nehmen.
Im Anhang übermittel ich Ihnen noch ein Auszug aus einer zeitnahen
Internetseite mit dem gleichen Sachverhalt.
Über eventuelle Folgen habe ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung
schon informiert, die auch die Kosten eines eventuellen Verfahrens
übernehmen.
Somit verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
sorry für den langen text
MfG
Bernhard