Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Diskutiere Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS im Allgemeines Forum im Bereich Spinnen; Hallo Zusammen, da ich vor kurzem eine ausgibige Unterhaltung mit einem (etwas zweifelhaften) Zoofachgeschäftbetreiber geführt habe, würde ich...
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #1
H3ctor

H3ctor

Beiträge
5
Punkte Reaktionen
0
Hallo Zusammen,

da ich vor kurzem eine ausgibige Unterhaltung mit einem (etwas zweifelhaften) Zoofachgeschäftbetreiber geführt habe, würde ich gerne eineige Aussagen von dem Herrn noch von anderen Quellen bestätigt haben.
Nun zu meinen Fragen:
Welche Rechtlichen/Gesetzlichen (wo sind diese zu finden) Auflagen muss ein gewerblicher VS-Züchter oder jemand der gewerblich Spiderlinge "großzieht" um sie dann gewinnbringend zu verkaufen, einhalten und beachten? Wir (der Zooladenbetreiber & ich) leben in Bayern/ Schwaben. Da hier alles irgendwie Gesetzlich geregelt ist, fällt es mir sehr schwer, der Aussage des o. g. Herren glauben zu schenken, der da meinte, dass es solche Auflagen in Bayern bzw. Deutschland nicht gibt und er sich lediglich an die allgemein gültigen Naturschutzbestimmungen zu halten hat.

Also, bitte belehrt mich doch eines Besseren. Ich möchte nicht dumm sterben ;)

Schöne Grüße aus dem Süden.

Michi
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #3
S

Stephan84

Gast

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Hallo,

ich glaube,dass ein Zoogeschäft Besitzer, der gewerblich züchtet, einen Sachkundenachweis benötigt.

Ausserdem sollte er mal in die Bayrischen Gesetze schauen,welche VS Arten erlaubt sind und welche "verboten" Sind.

Da stehen bestimmt Pterinochilus und Poecilotheria auf der Liste. Eventuell auch Haplopelma und Stromatopelma, aber da bin ich nicht so im Bilde. Dann benötigt er für diese Arten auch noch eine Ausnahmegenehmigung, die man bei entsprechenende Ämtern beantragt. Wo das in Bayern genau ist, weiss ich nicht. Das müssen die dann deine Landsleute erzählen.

MfG Stephan
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #5
gonzo6

gonzo6

Beiträge
201
Punkte Reaktionen
6

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

hiho ,

wieso steht auf der liste den tegenaria drin ist das nicht unsere ordinäre hauswinkelspinne ?


mfg gonzo
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #6
spinnenfan96

spinnenfan96

Beiträge
736
Punkte Reaktionen
6

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Hi,
@Gonzo: Ja unsere Hausspinne gehört meines Wissens nach zur Gattung Tegenaria. Ich weiß nicht ob es vllt. auch giftigere Vertreter dieser Gattung gibt. Allerdings darf man einige von Bundesländer erstellte Listen nicht unbedingt von der fachlichkeit her ernst nehmen. (ich denke dort vorallem an Hessen)

Gruß Julian
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #7
K

Kahless

Gast

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Mahlzeit!

Mir fielen da andere Aspekte ein:

1. Die üblichen Dinge, die jeder Gewerbetreibende beachten muss. Hier gabs mal ne ausführliche Darstellung von Duke, der immerhin vom Fach (Finanzamt) ist.

2. Die tierschutzrechtlichen Aspekte. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass bei Wirbellosen gar keine gesetzliche Grundlage besteht.

3. Die "Gefahrenabwehr". Das kann alles beinhalten. Von "gefährlichen" Vogelspinnen bis hin zur Vermeidung von Schäden durch entkommene Futtertiere. Wobei zb in Hessen die private Haltung "gefährlicher" Vogelspinnen verboten ist (wobei die Liste stark gekürzt wurde), die gewerbliche Haltung und Zucht allerdings nicht!

Alles (bis auf die Unterscheidung privater und gewerblicher Haltung in Hessen) sind nur Gedanken, die mir bei dem Thema gerademal durch den Kopf gingen.

Schönen Abend
Andreas
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #8
H

Hubi

Gast

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Hallo,

wenn schon ein Thread dazu eröffnet wurde, will ich auch mal ne Frage in den Raum werfen, die mir vor einer Weile mal durch den Kopf ging. Wurde vielleicht auch schon einmal ausführlich beantwortet.

Wie läuft es denn ab, wenn ein Privathalter eine Brachypelma Art verpaart?
Er muss bei der Abgabe der NZ ja einen Herkunftsnachweis vorlegen können.
Dazu hat man sicher dann die Ehre, den kompletten Bestand begutachten zu lassen. Kann mir zumindest vorstellen, dass die zuständigen Ämter und Beamten sehen wollen, was da noch so alles herumkrabbelt.

ciao
Hubi
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #9
S

Stephan84

Gast

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Also ich kenne es von einem befreundeten Chamäleonzüchter so :

Alle Elterntiere werden beim Veterinäramt des entsprechenden Bundesland angemeldet. In Berlin ist es das Amt des entsrpechenden Stadteils, in Brandenburg ist es in Potsdam,.....

Jedes Jungtier muss er ebenfalls dort vorstellen und anmelden. jegliche Bestandsveränderung muss er melden.

Jedes Tier hat einen eigenen Herkunftsnachweis, was vom Veterinäramt abgesegnet ist.

Die Veterinäre freuen sich immer, wenn er so auf einen Schlag über 100 Tiere anmelden will :)

Müsste für die Brachys auch so sein, denn das Chamäleon steht auch im Anhang B

MfG Stephan
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #10
K

Kahless

Gast

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Mahlzeit!

Müsste für die Brachys auch so sein, denn das Chamäleon steht auch im Anhang B

Aber gibt es da noch eine Unterscheidung zwischen Wirbellosen und Wirbeltieren?

Frohes Schaffen
Andreas
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #11
x-ecutioner1

x-ecutioner1

Beiträge
645
Punkte Reaktionen
19

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Hi,

bei dem Regierugspräsidium bei dem ich versuch(t)e meine Brachypelmas zu melden haben für beides offensichtlich, wirbel und wibellos, ein Standard MS Excel-Formular mit der Überschrift "Meldeformular für Wirbeltiere" o.s.ä., hab's nicht mehr im Kopf... :sleepy:. Die machen zumindest da keinen Unterschied :confused:

Gruss

X.
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #12
A

Atelerix

Gast

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

hallo,

soweit ich weiß, benötigen zoogeschäfte(inhaber) einen sachkundenachweis nach §11 des Tierschutzgesetzes.
bei "privaten" händlern bin ich momentan überfragt, aber dazu sollte jemand hier aus dem forum sicherlich stellung nehmen können. ich kenne züchter /händler, die haben diesen nachweis freiwillig gemacht, weil es ein hobby, der zum beruf wurde, ist: deshalb bin ich unsicher.

herkunftsnachweis bei brachypelmen: man hat den nachweis der zuchttiere und stellt dann für jeden selbst gezogenen spiderling einen nachweis aus, den man dem käufer mitgibt. es gibt KEINE meldepflicht, sondern lediglich die nachweispflicht, woher die spinne ist(artname/züchter/verkäufer/käufer/nz-monat,jahr, übereignungsdatum). dies gilt innerhalb deutschlands.
ach ja, den blanko herkunftsnachweis kann man vielerorts runterladen.

lg
sabine:coffee:
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #13
x-ecutioner1

x-ecutioner1

Beiträge
645
Punkte Reaktionen
19

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Hi Sabine,

muss ich Dir leider widersprechen... Herkunftsnachweis und Meldepflicht sind rechtlich gesehen zwei paar Schuhe. Der Herkunftsnachweis unterliegt aber der Meldepflicht und das auch für NZ bei Tieren mit Schutzstatus (Bsp. B. boehmei, WA II, Schutzstatus B, Baden-Würtemberg). Die Nachweispflicht bleibt hierbei unabhängig von der Meldepflicht bei allen anderen bestehen.

Gruss

X.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #14
A

Atelerix

Gast

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

hi,

oops, wo habe ich geschrieben, dass es ein paar schuhe sind?
brachypelmen sind nur herkunftsnachweispflichtig bei nachfrage durchs amt. warum wolltest du die spinnen melden? verstehe ich jetzt nicht. es steht in einigen lektüren-nicht meldepflichtig. allerdings gibt es bestimmt einige andere wirbellose, die vielleicht gemeldet werden müssen. aber damit habe ich mich nicht beschäftigt, da ich explizite informationen über brachys eingeholt habe. mit meldepflicht würde ich auf die haltung dieser arten generell verzichten, es gibt in d, auch ohne hobby, zuviel bürokratie.

lg
sabine
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #15
x-ecutioner1

x-ecutioner1

Beiträge
645
Punkte Reaktionen
19

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Stimmt Sabine, Bürokratie is' ätzend und nichts für ungut.

Lt. meinem letzen Kenntnisstand ist Brachypelma boehmei, nicht nur nachweis-, sondern auch für Nachzuchten, meldepflichtig und unterliegen dem Bundesartenschutzgesetz (vgl. § 7 Abs. 2 BArtSchV vom 16.02.2008, Zu- und Abgangsanzeige und/oder Washingthoner Artenschutzabkommen, WA II).

Warum ich meine Nachzüchtungen wohl melde, überlasse ich Deiner geistigen Flexibilität...

Gruss

X.
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #16
Frank70

Frank70

Beiträge
139
Punkte Reaktionen
7

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Hallo,

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV)


§ 7 Haltung von Wirbeltieren


(1) Wirbeltiere der besonders geschützten und der in § 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Arten dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter

1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und

2. über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

Satz 1 gilt nicht für Greifvögel der in Anlage 4 der Bundeswildschutzverordnung vom 25. Oktober 1985 (BGBl. I S. 2040), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 14. Oktober 1999 (BGBl. I. S. 1955) geändert worden ist, aufgeführten Arten. Das Vorliegen der Anforderungen nach Satz 1 ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.

(2) Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.

(3) Für Absatz 2 gilt § 3 Abs. 3 entsprechend. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann für andere Tierhaltungen unter zoologisch fachkundiger Leitung Ausnahmen von Absatz 2 zulassen, sofern Belange des Artenschutzes nicht entgegenstehen.
nach obigem gelten alle Bestimmungen zur Nachweispflicht nur für Wirbeltiere, also nicht für unsere Lieblinge ...

Regelungen zu einer Meldepflicht von Wirbellosen habe ich nicht finden können.

Gruß

Frank
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #17
Quiuu

Quiuu

Beiträge
453
Punkte Reaktionen
5

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Guten Abend,

@spinnenfan96: Teganaria agrestis habe ich mal gelesen, soll angebliche ein etwas giftigerer Vetreter dieser Gattung sein.

schönen Abend noch
Andy
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #19
C

Commander M

Gast

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Morgens.


Stand Juni 2001? Ob sich da nicht der Planet schon ein paar mal um die Sonne bewegt hat?

Ich hatte letztens beim Amt in Baden-Baden nachgefragt, die meinten nur, man brauche einen Sachkundenachweis, eine Bescheinigung vom Veterinäramt (getreu dem Motto "ich habe Platz für die Spinnen, kann mich ausreichend um sie kümmern" etc) und eine Gewerbeschein für ein paar Euronen. That was it...Und dann soll man (laut deren Aussage) züchten und verkaufen könne, was die Spinnen "hergeben". Hier in Ba-Wü fällt zum Glück keine VS unter die Gifttier-Regelung bzw. verbotene Liste, das würde schon einiges erleichtern. Schützt aber leider nicht vor rachsüchtigen Vermietern :giggle:

Habe mal Micha S. angeschrieben, evtl. gibt er ja dazu ein Statement ab.


Grüße


Grüße
 
  • Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS Beitrag #20
M

Micha S.

Beiträge
650
Punkte Reaktionen
47

AW: Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Habe mal Micha S. angeschrieben, evtl. gibt er ja dazu ein Statement ab.

Hi Martin,

bleibt mir ja kaum was anderes übrig...^^

Den Sachkundenachweis braucht man nicht,wenn auschließlich Wirbellose verkauft werden.
Bietet jemand jemand zusätzlich zu seinem Angebot an Wirbellosen zb. noch Mäuse als Futtertiere an,dann ist man verpflichtet einen Sachkundenachweis auf Verlangen vorzulegen.

Der Herkunftsnachweis bei Brachypelma Arten dürfte ja mittlerweile klar sein.
Es besteht keine Meldepflicht,der Herkunftsnachweis muß auf Verlangen vorgezeigt werden...es ist mir auch nicht bekannt,wie Werner (x-ecutioner) schrieb,daß B.boehmei meldepflichtig sei.

Ansonsten gibt es noch viele von Bundesland zu Bundesland von einander abweichende Regelungen,siehe Bayern oder Hessen mit der Verbotsliste für als "Gefährlich" eingestufte Arten/Gattungen.

Ich kann daher nur für Rheinland-Pfalz sprechen,hier ist außer einer Gewerbe Anmeldung nichts weiteres erforderlich,solange nur Wirbellose angeboten werde.
Eine Bescheinigung vom Veterinärmat (bzw.der Unteren Naturschutz Behörde) ist in RLP jedenfalls nicht erforderlich.

Wie es in anderen Bundesländern auschaut kann ich daher nicht beruteilen,sorry...

Gruß Micha
 
Thema:

Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS

Gesetzliche Auflagen bei (Auf)zucht & Verkauf von VS - Ähnliche Themen

Die Industrie und Ihr „Futter“: 1.Vorwort 2.Einleitung 3.Das Industriefutter ( Übersicht ) 4.Die Sache mit den 4 % 5.Mein Hund bekommt Premiumtrockenfutter a.) Die Gehirnwäsche...
Oben