H3ctor
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Hallo Zusammen,
da ich vor kurzem eine ausgibige Unterhaltung mit einem (etwas zweifelhaften) Zoofachgeschäftbetreiber geführt habe, würde ich gerne eineige Aussagen von dem Herrn noch von anderen Quellen bestätigt haben.
Nun zu meinen Fragen:
Welche Rechtlichen/Gesetzlichen (wo sind diese zu finden) Auflagen muss ein gewerblicher VS-Züchter oder jemand der gewerblich Spiderlinge "großzieht" um sie dann gewinnbringend zu verkaufen, einhalten und beachten? Wir (der Zooladenbetreiber & ich) leben in Bayern/ Schwaben. Da hier alles irgendwie Gesetzlich geregelt ist, fällt es mir sehr schwer, der Aussage des o. g. Herren glauben zu schenken, der da meinte, dass es solche Auflagen in Bayern bzw. Deutschland nicht gibt und er sich lediglich an die allgemein gültigen Naturschutzbestimmungen zu halten hat.
Also, bitte belehrt mich doch eines Besseren. Ich möchte nicht dumm sterben
Schöne Grüße aus dem Süden.
Michi
da ich vor kurzem eine ausgibige Unterhaltung mit einem (etwas zweifelhaften) Zoofachgeschäftbetreiber geführt habe, würde ich gerne eineige Aussagen von dem Herrn noch von anderen Quellen bestätigt haben.
Nun zu meinen Fragen:
Welche Rechtlichen/Gesetzlichen (wo sind diese zu finden) Auflagen muss ein gewerblicher VS-Züchter oder jemand der gewerblich Spiderlinge "großzieht" um sie dann gewinnbringend zu verkaufen, einhalten und beachten? Wir (der Zooladenbetreiber & ich) leben in Bayern/ Schwaben. Da hier alles irgendwie Gesetzlich geregelt ist, fällt es mir sehr schwer, der Aussage des o. g. Herren glauben zu schenken, der da meinte, dass es solche Auflagen in Bayern bzw. Deutschland nicht gibt und er sich lediglich an die allgemein gültigen Naturschutzbestimmungen zu halten hat.
Also, bitte belehrt mich doch eines Besseren. Ich möchte nicht dumm sterben
Schöne Grüße aus dem Süden.
Michi