Verbot vom Vermieter ! ! !

Diskutiere Verbot vom Vermieter ! ! ! im Haltung Forum im Bereich Spinnen; Halli Hallo, aus beruflichen Gründen muss ich demnächst Umziehen. Ich hab sehr schnell eine Wohnung gefunden die vor allem sehr günstig ist. Aber...
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #1
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dexxtro

Gast
Halli Hallo,
aus beruflichen Gründen muss ich demnächst Umziehen. Ich hab sehr schnell eine Wohnung gefunden die vor allem sehr günstig ist. Aber mein Vermieter verbietet mir Tiere ... und hat mich drauf aufmerksam gemacht bitte auch keine Tiere im Terrarium zu halten. Da ich es mir nicht von Anfang an verscherzen möchte verkaufe ich mein Terri nun :(((

ABER nun meine Frage : Darf ein Vermieter Terri´s verbieten ? Schließlich hat er gegen ein Aquarium nix einzuwenden... Komisch, oder ?

MFG
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #2
Neophyte1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

hallo...

hab zwar nicht die ultimative ahnung was mietrecht angeht, aber
ich denke das dir der vermieter alles verbieten kann was er will.
ist ja schließlich seine wohnung und denkt sich: wenns dir nicht passt, du musst ja nicht da wohnen, oder so...

also mein vermieter hat sich über das terrarium gefreut.
der vormieter hatte katzen und karnickel und er hat gsagt, dass ihm tiere die aus ihrem glaskasten eh nicht rauskommen allemal lieber sind als so teppich-pisser...

meinst du nicht, dass er sich überreden lässt...?


grzzz... phil...
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #4
I

Inkognito

Gast

AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Hy!
Also ich meine (bin mir aber nicht ganz sicher)
das wenn dir ein Vermieter einen Mietvertrag aufsetzt und dort drin steht das du Käfig tiere halten darfts er nichts dagegen sagen "kann" bzw. machen kann wenn du spinnen oder ähnliches hälts! :wink:
Bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher!Ich würde mich mal mit jemandem kurz schliessn der sich mit mietrechten befasst!! :)
Also unser vermieter hat da überhaupt kein problem mit!! :D
Ich hoffe ich habe dir wenigstens etwas helfen können!!
MfG Sven
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #5
Ferdinand1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

@dexxtro

ich bin da auch Phil's Meinung - wenn Dein Vermieter schon ausdrücklich darauf hinweist, dass auch Terrarientiere verboten sind dann musst Du Dich zwangsläufig daran halten wenn Du dort wohnen möchtest....

Ich versteh's zwar auch nicht ganz aber es wird Dir wohl nix anderes übrig bleiben als das zu akzeptieren oder Dir eben eine andere Wohnung zu suchen.

LG, Ferdinand
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #6
Spinnifex1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

hi dexxtro,

an hand deines profils erkenne ich, dass du in oldenburg wohnst. nun gut, ich wohne in nrw und habe hier ganz gute karten,zumal das olg in düsseldorf eine klare tendenz hat, mieterfreundlich zu urteilen.

es müsste in deinem einzugsgebiet allerdings auch einen mieterverein geben, an den du dich wenden kannst. ich rate dir, dort mitglied zu werden, eine entsprechende rechtberatung in anspruch zu nehmen und dich an neutraler stelle oder den zuständigen behörden (ggf. unter falschem namen) weiter zu erkundigen.

ein vermieter hat NIE das recht, einfach willkürlich zu entscheiden. er ist genau so an recht und gesetz gebunden wie jeder andere auch!! allein die tatsache, dass er mehr macht hat, berechtigt ihn nicht dazu, seinen mietern einfach irgend welche aus der luft gegriffene vorschriften zu machen.

ich schätze, es kommt auf die gifttierverordnung deines bundeslandes an. rechtsdogmatisch ist es durchaus möglich, dass die auslegung eines verbotes im mietvertrag davon abhängt, welche tiere in dem bundesland als genehmigungspflichtige gifttiere gelten. sollte nämlich keine genehmigungspflicht vorliegen, kann der mieter sich darauf berufen, ein ungefährliches kleintier zu halten, seine terrarien abzuschliessen und somit keinen verstoss gegen den vertragsgemässen gebrauch der mietsache zu begehen.

nebenbei bemerkt: katzen gelten inzwischen auch als kleintiere, die nicht verboten werden dürfen. eingesperrte tiere sind hier in nrw zumindest - soweit ich weiss - von den tierhaltungsverboten in mietverträgen ausgeschlossen. der vermieter hat also keine handhabe gegen meine katze und die spinnen, selbst wenn er tierhaltung im haus grundsätzlich untersagt. dergleichen könnte entsprechend in anderen bundesländern gelten.

viele grüsse,

claudia ;)
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #7
Ferdinand1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

ein vermieter hat NIE das recht, einfach willkürlich zu entscheiden. er ist genau so an recht und gesetz gebunden wie jeder andere auch!! allein die tatsache, dass er mehr macht hat, berechtigt ihn nicht dazu, seinen mietern einfach irgend welche aus der luft gegriffene vorschriften zu machen.
Grundsätzlich gebe ich Dir da schon recht was eine eventuelle "Beschneidung" jener Mieter angeht die da schon wohnen. Wenn aber ein Vermieter vor Mietvertragsunterzeichnung schon ausdrücklich (!) darauf aufmerksam macht, dass jegliche Tierhaltung egal ob jetzt ein Tier im gesetzlichen Sinn als solches gilt oder nicht wird der Mieter sich bei zuwiderhandeln m. E. nach "brausen" können !

Für mein Rechtsempfinden hat der Vermieter in so (und nur in dann) einem Fall das Recht das Mietverhältnis aufzukündigen - natürlich kann man versuchen sein Recht einzuklagen etc. aber sei ehrlich, macht das dann noch Sinn da wohnen zu wollen wenn man zwangsläufig schon spinnefeind mit dem Vermieter ist ?!?

Versteh' mich nicht falsch, ich bin jederzeit bereit für eine Ungerechtigkeit, klarerweise besonders wenn's mich selbst bzw. meine Tiere betrifft, auf die Barrikaden zu steigen aber ich würde in dexxtro's Fall eben auf die Wohnung verzichten und mir eine andere suchen wo ich meine Tiere mitnehmen kann !

LG, Ferdinand
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #8
Spinnifex1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Wenn aber ein Vermieter vor Mietvertragsunterzeichnung schon ausdrücklich (!) darauf aufmerksam macht, dass jegliche Tierhaltung egal ob jetzt ein Tier im gesetzlichen Sinn als solches gilt oder nicht wird der Mieter sich bei zuwiderhandeln m. E. nach "brausen" können !
[...]
Für mein Rechtsempfinden hat der Vermieter in so (und nur in dann) einem Fall das Recht das Mietverhältnis aufzukündigen

... der zeitpunkt einer aussage seitens des vermieters ist rechtlich irrelevant, insofern es sich nicht um einen verstoss gegen das sog. gewohnheitsrecht handelt (siehe hierzu die o.a. links). ob der vermieter eine willkürliche anordnung vor unterschrift des meitvertrages oder nach zustandekommen des selbigen trifft, spielt keine rolle. er kann sich nur weigern, jemandem eine wohnung zu vermieten, wenn derjenige ihm von vorn herein nicht passt, denn das mietrecht greift erst nach abschluss des vertrages.

alles andere sind sog. "mündliche nebenabreden" welche zur gültigkeit der schriftform bedürfen. dergleichen nebenabreden können auch vertragsänderungen beinhalten, die grundsätzlich von beiden vertragsparteien unterschrieben werden müssen - mit ausnahme einer mieterhöhung im gesetzlichen rahmen, versteht sich. in der konsequenz gilt: nur was im vertrag steht, hat gültigkeit. darüber hinaus gelten die regionalen rechtsverordnungen, gerichtsurteile und mietspiegel.

viele grüsse,

claudia ;)
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #9
Ferdinand1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Liebe Claudia,

Du hast sicher recht wenn man vom rein rechtlichen Standpunkt ausgeht - ich nehme aber doch an dass nach dexxtro's Angaben der Vermieter diesen Punkt im Mietvertrag festhalten wird und davon bin ich auch ausgegangen.
Es mag ja sein, dass man dennoch diesen Vertragspunkt aus erwähnten Gründen anfechten kann doch leider es doch so, dass Recht haben und Recht bekommen in unserem Rechtssystem (und das österr. ist da nicht viel anders als das deutsche) zwei verschiedene paar Schuhe sind....
Und wie erwähnt ist es sicherlich nicht ratsam es sich gleich von Anfang an mit seinem Vermieter zu verscherzen denn die können einem das Leben doch recht schwer machen wenn sie wollen !
Drum sollte man da doch versuchen eine gemeinsame Lösung anzustreben und nicht gleich mit der "rechtlichen Keule" ans Werk zu gehen bzw. sich halt dann doch zu überlegen was einem seine Tiere wert sind !?

LG, Ferdinand
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #10
MoRBiD

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

jaja, das ist sone sache.

ich schliesse mich grundsätzlich dem ferdinand an.
und zwar in dem punkt, dass man die prioritäten für sich selbst halt setzen muss.
wohnung und/oder spinne..........

ich habe beim einzug damals beim vermieter angefragt, da lt. mietvertrag die tierhaltung genehmigungspflichtig ist.
auskunft des vermieters war "alles was innen käfig oder aquarium/terrarium passt, ist ok....."
nur bei hunden oder katzen im 14. stock müsste man sich anschauen, ob die tiere genug auslauf hätten....blablabla

allerdings ist das alles fernmündlich gesagt worden, so dass ich mir immernoch nicht ganz sicher bin, dass nicht irgendjemand doch irgendwann der meinung ist, das würde den hausfrieden stören......

aus diesem grund habe ich 'hausintern' mein hobby bis heute auch nicht weiter bekanntgemacht. Neuanschaffungen werden 'reingeschmuggelt', ebenso futtertiere.....
(manchmal, vor allem im vollbesetzten aufzug ist das manchmal etwas schwierig... *raschel*raschel....*zirp 8O :oops: 8O )

ich werde mich zumindest beim nächsten umzug beim vermieter absichern (schriftlich).
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #11
Spinnifex1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Drum sollte man da doch versuchen eine gemeinsame Lösung anzustreben und nicht gleich mit der "rechtlichen Keule" ans Werk zu gehen bzw. sich halt dann doch zu überlegen was einem seine Tiere wert sind !?

... in meinen beiträgen war nicht mit einem wort die rede davon, die rechtliche keule zu schwingen. ich versuche lediglich, über geltendes recht aufzuklären, sofern es mir möglich ist. wenn das jemand so versteht, dass er deshalb gleich vor gericht ziehen muss, ist das seine eigene entscheidung.

mir stösst öfter auf, dass die meisten leute sich einfach fügen, wenn mächtigere, wohlhabendere oder gesellschftlich anerkanntere personen anordnungen treffen. meist liegt das nicht nur daran, dass die deutschen sich herum schubsen lassen weil sie autoritätshörig sind, sondern hat eben auch einen handfesten sachlichen grund: die meisten menschen kennen ihre rechte nicht und vertreten ihre interessen daher gar nicht oder nur unzureichend.

fazit:

rechtliche aufklärung als aufforderung zu verstehen, der betreffende möge unverzüglich ein gericht anrufen, ist nicht richtig. er sollte nur bei entsprechender rechtslage die möglichkeit haben, selbst zu erwägen in welcher form er am geschicktesten seine interessen wahrt. informationen wirken gut gegen angst, und die kann man nicht gebrauchen, wenn man sich eine strategie zurecht legen möchte ;)

viele grüsse,

claudia
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #12
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dexxtro

Gast

AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

@ferdinand : es steht nicht im Vertrag aber er hat es mir mündlich mitgeteilt. Das kann unter umständen auch bindend sein.
Naja, ich bleibe sowieso maximal ein Jahr in der Wohnung und dann guck ich mich weiter um :(

Also was darf man denn so nehmen für ein komplettes 40x30x30 Terri mit Licht und Einrichtung samt VS ? in Einzelteilen hat das ganze einen Wert von knapp 120 Euro
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #13
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LittleBlueSpiderling

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Hmmmm..........

Gebraucht wird da wohl niemand mehr als 80,- für zahlen, eher weniger.
Aber versuch dein Glück :wink:

Ich drück dir die Daumen :wink:
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #14
MoRBiD

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

ich würd versuchen, das tier für die zeit bei nem kumpel etc. unterzubringen.
verkaufen nur, wenns nicht anders geht und du das tier nicht mehr haben willst..., denn du wirst wohl kaum ein gutes geschäft machen können, ohne jemanden übers ohr zu hauen.
ich hab zb. mal 6 adulte vs aus sammlungsauflösung gekauft.
smithi,vagans,parahybana, rosea, ornata und eine avicularia spec. (peru?met?).... alle weiblich, mit becken, beleuchtung und glaub 4 oder 5 heizmatten.
das ganze hat mich sage und schreibe 150 euro gekostet.......

andererseits sollte man durchaus den gedanken 'weiterspinnen', wie ein vermieter dahinterkommen soll, wenn du das tier doch behältst.
ein kleines becken mal im schrank verstecken ist ja durchaus drin.....
und massen an zirpenden grillen wirste wohl auch kaum haben......
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #16
T.Raab

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

morbid, dein vorschlag ist ja mal echt für die füsse...

dir ist schon klar, dass es zu einer fristlosen kündigung kommen kann wenn er das deinen "rat" befolgt ?
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #17
T.Raab

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

also morbid, erst nachdenken, dann schreiben...

dass wir es in deutschland oft nicht so genau nehmen ob man etwas darf oder nicht, gibt noch lange nicht jemanden das recht, sich über einen mietvertrag bzw. eine mietbedingung zu setzen.

stell dir mal vor DU wärst vermieter und dein mieter hätte gerne 5 hunde, du verbietest es, und bekommst mit er hält 4 kleine welpen ? .. es geht eben um das prinzip und man sollte respekt vor den entscheidungen des vermieters haben. wenn er nunmal dagegen ist, ist das sein gutes recht.
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #18
MoRBiD

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

ich meine das genau so, wie ich das geschrieben hab.
ich habe es ihm ja nicht nahegelegt, es war nur ein denkanstoss.

und ich persönlich hätte kaum probleme mit diesem risiko zu leben.
wie man evtl. ansatzweise meinem vorhergehenden posting entnehmen kann, wohne ich fast seit 3 jahren in einer solchen situation.

ich hatte zwar nach tierhaltung gefragt, aber ich glaube keine der hausverwaltungsangestellten hat eine vorstellung davon, was bei mir im wohnzimmer wirklich so krabbelt.
und sie werden es auch mit sicherheit (von mir) nicht erfahren.

und wenn doch, kann ich immernoch umziehen.
who cares?
wohnraum ist nicht so knapp hier, oder????

und wenn es eine reine mündliche aussage des vermieters ist, und nichts im vertrag steht (wie er ja angegeben hat), ist das mit der fristlosen kündigung sowieso sone sache.....
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #19
Spinnifex1

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

es steht nicht im Vertrag aber er hat es mir mündlich mitgeteilt

... allgemeines vertragsrecht:
wenn ein schriftlicher vertrag zustande kommt, bedürfen mündliche nebenabreden der schriftform. anderenfalls haben sie keine gültigkeit.

mal ein extremes beispiel:

einem bekannten von mir wollte der vermieter einmal untersagen, abends nach 22h zu duschen, weil sich ein nachbar dadurch gestört fühlte. mein bekannter informierte sich, anstatt einfach zu glauben, dass der vermieter anordnungen erteilen kann wie es ihm gerade in den kram passt. ergebnis: mein bekannter darf insbesondere dann abends duschen, wenn er spät von der arbeit nach hause kommt. im prinzip ist duschen ein vertragsgemässer gebrauch der mietsache und kann nicht untersagt werden. die vereinbarung, dies am späten abend nur zu tun, wenn er lange arbeiten muss, gehörte zu einer gütlichen einigung mit dem nachbarn. des weiteren muss er sein duschbad um diese uhrzeit auf 20 minuten begrenzen, um eine lärmbelästigung auszuschliessen.

Naja, ich bleibe sowieso maximal ein Jahr in der Wohnung und dann guck ich mich weiter um :(

... der vermieter hat das recht, einmal im jahr die mietsache zu inspizieren. seinen besuch hat er 2 wochen vorher schriftlich anzukündigen. du hast das recht, ihn am unangekündigten betreten deiner wohnung zu hindern. 2 wochen genügen, um ein einzelnes terrarium im schrank zu verstecken oder bei freunden unter zu bringen. der vermieter darf das innere deiner möbel nicht inspizieren. sei recht beschränkt sich auf eine inaugenscheinnahme der mietsache. deine möbel sind nicht teil der mietsache, sondern dein privateigentum, daher darf der vermieter weder in den schrank noch unter die bettdecke gucken!

@corvus:
der vergleich mit einem hund ist nicht gut gewählt, da ein hund strikt untersagt werden kann. er fällt in jedem fall (ausser es ist ein blindenhund) unter das allgemeine tierhaltungsverbot, das ein mietvertrag enthalten darf.

viele grüsse,

claudia ;)
 
  • Verbot vom Vermieter ! ! ! Beitrag #20
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Lindis

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AW: Verbot vom Vermieter ! ! !

Hallo ihr Lieben,
etwas fehlt mir hier .............
Ihr denkt mir da etwas zu einseitig, sorry.
Wenn der Vermieter grundsätzlich und mündlich eine Tierhaltung im Terrarium verbietet, ein Aquarium allerdings erlaubt (von dem bei Glasschaden eine weit höhere Gefahr ausgeht), sollte man dann nicht den Vermieter erstmal aufklären, das es sich um kleine Terrarien und noch kleinere Insassen handelt.
Vielleicht schließt er ja die Haltung einer 3m Boa, oder eines 2m Iguana aus, hätte aber nichts gegen 3-4 kleine Terries einzuwenden (die er vielleicht vorher sogar noch in Augenschein nehmen darf).
Es leben nicht nur VS im Terrie ;).

@Dexxtro: Was hast du zu Verlieren, wenn du mit deinem neuen Vermieter da nochmal drüber reden würdest ??
Bzw. Er vielleicht die möglichkeit hätte, deine Tiere zu sehen etc.
Bei einem 300l Aquarium kann wohl nachweislich mehr passieren, als bei einem kleinen Spider in seinem vielleicht 30/30/30cm Terrie .....
Einen Versuch wäre es doch Wert, oder ??
Frag ihn doch einfach, auf welche Tiere sich das Verbot bezieht, und im Zweifelsfall bohre einfach nach ..........
Mein Rat an dich.

Liebe Grüße Aline
 
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