Bin zwar kein Rechtsexperte, aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist laut Gesetz eine Waffe ein Gegenstand der von seiner Beschaffenheit her hauptsächlich dafür geeignet ist jemanden zu verletzen. Er muss also schon mit der Absicht so gebaut sein.
Beispiel:
Ich kann sowohl mit einem Springmesser, als auch mit einem Schraubenzieher, sowohl eine Schraube festziehen, als auch jemanden verletzen. Das Messer wurde (Nach Auffassung der Rechtssprechung) gebaut mit der Absicht damit Personen zu verletzen und nicht um damit Schrauben festzudrehen. Deswegen ist das Messer eine Waffe.
Der Schraubenzieher wurde gebaut um damit Schrauben festzudrehen und nicht, um damit jemanden zu verletzen. Deswegen ist es, wenn jemand damit verletzt wird, "nur" ein gefährlicher Gegenstand.
Bei Messern ist es eigentlich noch komplizierter. Es gibt noch Unterschiede zwischen Springmessern, Klappmessern, Butterflys, Messer mit starrer Klinge unter x cm und über x cm. Ich wollte es nur nicht so kompliziert machen, da es ja nur als Beispiel dient.
Falls was falsch sein sollte, sollen sich die Juristen oder Polizisten hier mal melden.
Garagatt