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Faun
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Hallo,
Da die Erfahrungen mit der Anmeldung von Vogelspinnen, zum einen nach dem WAA und zum anderen nach den Bestimmungen über "gefährliche Tiere", hier im Forum doch sehr individuell sind, möchte auch ich meinen Senf dazu geben.
Die Spinne um die es geht ist eine Brachypelma emilia. Anmeldungsort ist die Stadt MÜNCHEN.
02.12.04:
Telefonat mit der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Anmeldung nach WAA:
Ergebnis: KEINE Anmeldung erforderlich. Kaufnachweis ausreichend.
02.12.04:
Telefonat mit dem Ordnungsamt wegen der Anmeldung nach Art. 37 Abs. 1 LStVG (Antrag auf Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten):
Ergebnis: Erlaubnis NUR für Poecilotheria und Selenocosmia erforderlich.
Meine Spinne ist also legal und frei und muss sich nicht dauernd vor der Polizei in ihrer Höhle verstecken.''
Gruß,
Andreas
Da die Erfahrungen mit der Anmeldung von Vogelspinnen, zum einen nach dem WAA und zum anderen nach den Bestimmungen über "gefährliche Tiere", hier im Forum doch sehr individuell sind, möchte auch ich meinen Senf dazu geben.
Die Spinne um die es geht ist eine Brachypelma emilia. Anmeldungsort ist die Stadt MÜNCHEN.
02.12.04:
Telefonat mit der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Anmeldung nach WAA:
Ergebnis: KEINE Anmeldung erforderlich. Kaufnachweis ausreichend.
02.12.04:
Telefonat mit dem Ordnungsamt wegen der Anmeldung nach Art. 37 Abs. 1 LStVG (Antrag auf Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten):
Ergebnis: Erlaubnis NUR für Poecilotheria und Selenocosmia erforderlich.
Meine Spinne ist also legal und frei und muss sich nicht dauernd vor der Polizei in ihrer Höhle verstecken.''
Gruß,
Andreas