Hallo Julian!
Nach der Bundesartenschutzverordnung , in diesem Fall die Fassung vom 16.02.05, sind nur die Gattungen
1. Hylocomium (Etagenmoose), in Deutschland 2 Arten
2. Leucobryum in Deutschland 4 Arten
3. Sphagnum (Torf-/Bleichmoose) in Deutschland 35 Arten
geschützt.
Diese Moose dürfen grundsätzlich nicht der Natur entnommen werden.
Alle anderen Moose unterliegen nicht dem Artenschutz.
Insgesamt gibt es in Deutschland 1121 Moosarten.
In Habitatschutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete/Naturschutzgebiete usw.) ist selbstverständlich eine Entnahme aller Moose grundsätzlich verboten. Dass Du Torfmoose im Garten hast, kann man wohl ausschließen, es denn, euer Grundstück ist Teil eines Hoch- oder Niedermoores.
Es bleiben also nur noch 6 geschützte Arten von über 1000 übrig. Und dass ausgerechnet die bei dir wachsen, ist unwahrscheinlich.
Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, kannst Du die beden Gattungen ja mal googlen.
@Sven, du darfst auch bei dir im Garten keine geschützten Pfanzen rausrupfen. Geschützt ist geschützt, es spielt keine Rolle, wo die sich befinden.
Gruß
Thomas