Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Diskutiere Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! im Poecilotheria Forum im Bereich Haltung; Mahlzeit! Wie du das vorher wissen sollst, ist nach Gesetzeslage dein Problem. Das interessiert den Gesetzgeber nämlich nicht. Aber...
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #21
K

Kahless

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Mahlzeit!

wie soll man sowas vorher wissen wenn man von den tollen zooläden was anderes gesagt bekommt. ich habe schon vor 8 jahren mit der haltung von VS angefangen und erst vor ein paar tagen dieses forum hier entdeckt und bin um einiges schlauer geworden ;) ich bin ja gelehrig und will meine unwissenheit beseitigen :p

Wie du das vorher wissen sollst, ist nach Gesetzeslage dein Problem. Das interessiert den Gesetzgeber nämlich nicht. Aber grundsätzlich werden solche Verbote genauso wie Gesetzestexte veröffentlicht. Es ist dann deine Aufgabe, dich zu informieren.

Schönes Wochenende
Andreas
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #22
Frechdachs3

Frechdachs3

Beiträge
147
Punkte Reaktionen
3

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

wie ich vorhin schon schrieb hab ich mich ja vorher bei mehrern zoohändlern informiert. und niemand wies mich auf solche gesetzeslagen hin. ausserdem hilft mir das auch nicht gerade weiter wenn du mich auf meine fehler aufmerksam machst die man als junger mensch mal gemacht hat, deshalb sind ja wohl die meisten hier um sich eines besseren belehren zu lassen oder?
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #23
K

Kahless

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Mahlzeit!

Ich wiederhole mich nochmal: Du hast dich zu informieren, dass ein Zoohändler da nicht die beste Quelle ist, ist logisch.

Also fragt man eben bei Ordnungsamt usw. an, wenn man sich nicht sicher ist. Notfalls mal beim Regierungspräsidium (das ist hier in Hessen zuständig).

Nebenbei: Ich habe nur die Lage geschildert wie sie ist. Das ist nichts persönliches. Du musst dich eben als Halter vorher informieren, den Gesetzgeber interessiert nicht wie du das machst. Ist ein Grundsatz der Rechtssprechung - sonst würde vor Gericht jeder Anwalt mit dem Unwissen des Angeklagten argumentieren.

Im übrigen gibt es wie gesagt in NRW noch keine Haltungsverbote, da kann dir also nichts passieren. Wobei irgendein Kreisverband der CDU wohl schon eins forderte - das könnte im nächsten Landtagswahlkampf also ganz schnell zum Thema werden.

Schönes Wochenende
Andreas
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #24
P

Patrick-Raptile

Beiträge
12
Punkte Reaktionen
0

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

so ich habe auch eine frage.
weiß einer ob man scolopendra subspinipes in köln ohne irgend eine erlaubnis halten darf???????????????
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #25
C

Commander M

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Mahlzeit!

Du musst dich eben als Halter vorher informieren, den Gesetzgeber interessiert nicht wie du das machst. Ist ein Grundsatz der Rechtssprechung - sonst würde vor Gericht jeder Anwalt mit dem Unwissen des Angeklagten argumentieren.

Andreas



Nabends.


Also in sehr vielen Fällen kann Unwissenheit vor Strafe schützen ;) ich sage nur § 16 und 17 StGB ("Irrtum über Tatumstände" und "Verbotsirrtum")


Grüße
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #26
K

Kahless

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Mahlzeit!

$16 StGB
Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


(Quelle: www.juraforum.de)

->Das bedeutet, dass man bei Unwissen nicht für den Vorsatz bestraft werden kann, die eigentliche Tat wird dadurch nicht straffrei. Genauso Absatz (2): Da ist nicht von Straffreiheit die Rede.

$17 StGB

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


(Quelle: www.juraforum.de)

->Er handelt ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Da aber Gesetzestexte, Verbote usw. veröffentlicht werden, ist der Irrtum vermeidbar.

Ich möchte bitte sehen, wie da ein Vogelspinnenhalter argumentiert, wenn Haltungsverbote usw. ja veröffentlicht sind. Denn das bedeutet wieder, dass der Halter sich vorher informieren muss. Im Klartext: Wer sich in Bayern oder Hessen eine Pötzi zulegt und auffliegt, wird dennoch sein Bußgeld zahlen müssen.

Schönen Abend
Andreas

 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #27
C

Commander M

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Nabends.


Klar, nur kann man das nicht verallgemeinern, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wenn ein langjähriger Händler, der in einem dieser Bundesländer ansässig ist, dem Neuling versichert, dass er mit dem Erwerb einer bestimmten Art nicht widerrechtlich handelt, dann gilt "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.". Denn der Händler hätte ihm mit absoluter Gewissheit sagen müssen, dass es verboten ist. Und in diesem Falle wird er evtl. mit einem blauen Auge davon kommen. Aber da würde ich mich nicht darauf einlassen, denn JETZT hat er ja die Information :p und kann somit den Irrtum vermeiden.


Grüße
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #28
K

Kahless

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Mahlzeit!

@Commander M: Aber ich finde nirgendwo einen Satz, der eine Möglichkeit beinhaltet, das Ganze nicht zu bestrafen. Lediglich die Möglichkeit von Strafmilderung bzw. die Unterscheidung in fahrlässig und vorsätzlich.

Schönen Abend
Andreas
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #29
V

Varg76

Beiträge
144
Punkte Reaktionen
5

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Moin!
Würde mich hier ja normalerweise nicht einmischen, aber bei dem, was hier zu lesen ist, sträuben sich mir als Jurist die Haare.

Zunächst einmal:
§ 16 StGB spricht von der Kenntnis des Tatbestands. Der Tatbestand sind eben die "tatsächlichen Umstände", hier z.B. das Wissen, eine VS/Poeci zu halten. Von Gesetzeskenntnis ist dabei keinerlei Rede, es geht nur um die jedem erkennbaren Tatsachen. Von daher: bringt hier rein gar nichts.

§ 17 StGB: Ein Verbotsirrtum ist nach völlig eindeutiger Rechtsprechung praktisch immer vermeidbar. NAch dem Motto: "Wenn Du eine Vorschrift nicht selber schnallst, ist es eben Deine Pflicht, Dir Rat zu holen. Z.B. beim Anwalt". Von daher: bringt auch gar nichts.

Vor allem aber handelt es sich hier um Tatbestände, die zu einem Bußgeld führen, also eher seitens der Verwaltung geahndet werden, nicht vom Staatsanwalt. => StGB ist überhaupt nicht anzuwenden!

Und natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Allenfalls könnte man in o.g. Fall über einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Zoohändler nachdenken - wobei das ws auch nicht seeehr aussichtsreich ist.

Es hat seinen Sinn, dass Leute Jura studieren. Man kann noch lange nicht das Gesetz verstehen und richtig anwenden, weil man es lesen kann.

Nichts für ungut,

Grüße Stefan
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #30
C

Commander M

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Nabends.


$17 StGB

Fehlt dem Täter (Neuling) bei Begehung der Tat (Erwerb einer verbotenen VS) die Einsicht, Unrecht zu tun (etwas Widerrechtliches), so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte (aufgrund z.B. der Zusicherung des ansässigen Händlers).



Grüße


P.S.: Ist aber wie immer vor deutschen Gerichten eine Fall zu Fall Unterscheidung...

Moin!
§ 17 StGB: Ein Verbotsirrtum ist nach völlig eindeutiger Rechtsprechung praktisch immer vermeidbar. NAch dem Motto: "Wenn Du eine Vorschrift nicht selber schnallst, ist es eben Deine Pflicht, Dir Rat zu holen. Z.B. beim Anwalt". Von daher: bringt auch gar nichts.
Grüße Stefan


Nabends.


Nur so aus Neugier: Wenn mir vorher mein Anwalt versichern würde (wenn er garde Zeit hat sich mit dem Thema zu beschäftigen), dass der Erwerb dieser VS rechtens ist, wie sähe es denn dann aus? Bin nur neugierig.


Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #31
V

Varg76

Beiträge
144
Punkte Reaktionen
5

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Moin!
Wie gesagt:

1. § 17 StGB nicht anwendbar

2. Rechtsrat vom Zoohändler: looool! Kannst Du Dich nicht drauf verlassen.

Grüße

Edit: Da haben sich die Postings wohl gekreuzt :)

Auch der Rat vom Anwalt wird wohl eher nichts nützen, sondern eher den Anwalt zwingen, seine Berufhaftpflicht wegen Falschberatung anzurufen. Aber im Endeffekt wird die Norm soo restriktiv ausgelegt, dass sie praktisch nur hilft, wenn man - erwiesenermaßen - dumm wie Stulle ist, auf deutsch gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #32
Ferdinand1

Ferdinand1

Beiträge
4.409
Punkte Reaktionen
31

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

einfache Lösung aller Probleme: einfach nach Ö ziehen (da ist nicht mehr viel um zu Bayern) denn da gibt's keinerlei Beschränkungen für die Haltung von Wirbellosen generell (solang' die nicht unter etwaige lokale Gifttierverordnungen fallen) :cool:

LG, Ferdinand
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #33
K

Kahless

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Mahlzeit!

einfache Lösung aller Probleme: einfach nach Ö ziehen (da ist nicht mehr viel um zu Bayern) denn da gibt's keinerlei Beschränkungen für die Haltung von Wirbellosen generell

Oder auf die andere Seite des Rheins...

Schönen Abend
Andreas
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #34
S

spiderman1911

Beiträge
8
Punkte Reaktionen
0

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Ich geb dir einen Tip!
Zieh aus Bayern weg:D!
Es gibt 15 schönere Bundesländer, in denen man nicht so Paragraphengeil ist wie in Bayern.
Kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen.
Bin auch gebürtiger Bayer und wohnte die letzten 10 Jahre in Sachsen und jetzt in Niedersachsen!
Ist von der Vorschriften- und Gesetzesflut allemal besser!
Hallo

ich würde mir gern eine
Poecilotheria regalis zulegen (ist mir auch schon günstig angeboten worden in Bayern). Aber ich darf solch eine VS gar nicht halten in Bayern, zumindest brauche ich eine besondere Erlaubnis von meiner Stadt die gar nicht so leicht zu bekommen ist!!! Jetzt frag ich mich was es für konsequenzen hätte wenn ich mir trotzdem eine zulege? Vielleicht hat ja jemand Ahnung was ich für Strafen zu befürchten hätte wenn ich dann erwischt werde?

viele Grüße
Thomas

http://www.arachnophilia.de/de/bestandsliste/5354
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #35
jonathan2

jonathan2

Beiträge
144
Punkte Reaktionen
3

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Hi

Ich wohne auch in Bayern und ich würde einfach die spinne in die Wohnung ( Haus) Schmuggeln ohne dass es irgent wer mitbekommt.
Vielleicht verstehst du dich mit deinen Nachbarn sehr gut, dann könntest du sie fragen ob sie etwas dagegen hätten.

Gruß
Jonathan
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #36
K

Kahless

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Mahlzeit!

@Spiderman1911: Bleiben nur 14, in Hessen darf man sich auch keine Poecilotheria spp. mehr anschaffen.

@jonathan: Gerade bei Tieren, die man offiziell nicht halten darf, würde ich zusehen, dass es eben keiner mitbekommt. Ich halte generell nichts vom Versteckspiel gegenüber Nachbarn usw. (mittlerweile kenne ich zwei Leute, die hier in Hessen deshalb Besuch vom Amt hatten), aber ich muss meinen Nachbarn nichts in die Hand geben, das sie bei der nächsten Meinungsverschiedenheit über Kehrwoche und Hausflurputz gegen mich verwenden können.

Generell sollte man sich überlegen, ob man sich solche Tiere dann anschafft. Auch wenns mich auf Börsen immer wieder juckt, mir ist es lieber wenn im Zweifel ein entsprechender Amtsmensch bei mir vor den Terrarien steht und feststellt, dass dort keine "gefährlichen" Tiere leben statt mir ein Bußgeld aufzudrücken.

Schönen Abend
Andreas
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #37
Z

zappa

Gast

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Hier mal ein link zu dem Thema
http://reptilien-abc.de/hjb-zoo/zoo-seiten/urteile-1htm

Habe das mal auf die schnelle gefunden.
Aber vielleicht gibt es da noch aktuellere Urteile.

Upps link funktioniert nicht.
Was hab ich falsch gemacht? Bin nicht so der Computer freak.

Oder googlet doch mal.

"Urteile Haltung Vogelspinne"

Gruß

edit jetzt haut"s hin
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #38
Hellrider

Hellrider

Beiträge
77
Punkte Reaktionen
1

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Hallo

Hi

Ich wohne auch in Bayern und ich würde einfach die spinne in die Wohnung ( Haus) Schmuggeln ohne dass es irgent wer mitbekommt.
Vielleicht verstehst du dich mit deinen Nachbarn sehr gut, dann könntest du sie fragen ob sie etwas dagegen hätten.

Gruß
Jonathan

das mit dem Schmuggeln hab ich mir ja auch schon überlegt!!
Aber was ist wenn aus irgend einen blöden Zufall, sei er auch noch so unwarscheinlich, die VS mir auskommt und vieleicht ein Gast bei mir gebissen wird.
Vieleicht noch ein Kind, dann ist die Schei.... richtig am Dampfen!
Und das noch von einer Vogelspinne die ich gar nicht halten darf, dann hab ich ein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #39
Ferdinand1

Ferdinand1

Beiträge
4.409
Punkte Reaktionen
31

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Aber was ist wenn aus irgend einen blöden Zufall, sei er auch noch so unwarscheinlich, die VS mir auskommt und vieleicht ein Gast bei mir gebissen wird.
Vieleicht noch ein Kind, dann ist die Schei.... richtig am Dampfen!
in dem Fall ist es schon wurscht ob's ein Tier ist dass Du halten darfst oder nicht - im Ar*** bist dann so oder so !
Wenn Du aber schon soweit am Überlegen bist, dann würd's ich an Deiner Stelle besser lassen; erfahrungsgem. passiert Leuten die vom schlimmsten Fall ausgehen dass dann auch irgendwann - vielleicht weil sie sich ZU viel antun und damit genau das Gegenteil vom dem bewirken was bezweckt wurde ;)

LG, Ferdinand
 
  • Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! Beitrag #40
D

Drow

Beiträge
18
Punkte Reaktionen
1

AW: Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Hallo zusammen,

jetzt muß ich mal als überzeugter Bayer auch mal meinen Senf dazu abgeben.
Wo bitte steht, das in Bayern keine Pözzis gehalten werden dürfen? Ich denke mal nirgends, da es immer noch gemeindeabhängig ist.
Zudem, wenn man einen tadellosen Leumund hat, und nicht als "Spinner" der Stadt bekannt ist, dürfte die Genehmigung durch bei uns die Naturschutzbehörde eigentlich kein Problem sein. Der Ton macht die Musik. Hab alle meine Pözzis gemeldet und es gab nicht das kleinste Problem.

Und selbst wenn man sie nicht meldet. Ich hör immer wenn mein Nachbar das rausbekommt. Geht ihr mit euren Tieren hausieren? Oder öffentlich Gassi? Kein Nichtterrarier erkennt ne Pözzi aus 5cm Entfernung, also Bälle flach halten. Auf was wäre wenn sag ich mal gar nichts, es könnte ja sein das ein Flugzeug mir ins Haus stürzt und alle VS nen Ausflug machen wollen. Ihr seit verantwortlich für die sichere Unterbringung, macht das und ihr habt keine Probleme.

MfG Herbie
 
Thema:

Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!!

Poecilotheria regalis Haltungsverbot!!!! - Ähnliche Themen

Poecilotheria=Haltungsverbot in Bayern: Abend, da mir kein Forum wirklich zu Thema Haltung von "Giftspinnen" Auskunft geben konnte, habe ich die Mühe nicht gescheut, die Vertreter von...
Die Industrie und Ihr „Futter“: 1.Vorwort 2.Einleitung 3.Das Industriefutter ( Übersicht ) 4.Die Sache mit den 4 % 5.Mein Hund bekommt Premiumtrockenfutter a.) Die Gehirnwäsche...
Oben