Hey,
ja, grundsätzlich gilt das für komplett Bayern. Allerdings kann das alles auch Regional entschieden werden. Das heisst wenn der zuständige Büroheini deiner Gemeinde (oder was auch immer) den ganzen Kram für unnötig hält brauchst du es auch nicht machen.
Wenn sie aber keine Ahnung haben (was meistens der Fall ist) fragen sie in der Landeshauptstadt München nach, um sicher zu gehen. Dann läuft es eigentlich auch immer darauf raus, dass man einen förmlichen Antrag stellen und "berechtiges Interesse" nachweisen muss. Mit reiner Liebhaberei kommt man da nicht weit. Man muss die Sesselpupser also davon überzeugen dass man ein wissenschaftliches Interesse daran hegt, was dann für die meisten Leute etwas schwer wird.
Aber selbst wenn man die Haltegenehmigung bekommt, gibt es immernoch soooo viel Spielraum bei den Vorschriften die sie einem geben können:
Nur in geschlossenen Räumen mit Fenstern die man nicht öffnen kann, welche Arten von Terrarien, wie groß Terrarien sein müssen, welche Art von Schloss, wichtige Telefonnummern neben dem Telefon...
Wenn man die Tiere dann züchtet und einen gewissen jährl. Reinerlös hat, muss die Zucht selbst nochmal genehmigt werden.
Bei Nichtbeachten der Vorschriften wird man dann meistens auch noch mit sehr empfindlichen Bußgeldern bestraft.
Wenn man die Genehmigung hat hörts also noch lang nicht auf.. Ist sehr umständlich der ganze Kram. Deshalb sollte man es sich vielleicht 2x überlegen ob man das Ganze so offiziell in angriff nimmt.
Falls man es dann tatsächlich will, sollte man auf jeden Fall engen Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter pflegen um ihn davon überzeugen dass man Ahnung von der Materie hat, um sich vielleicht die ein oder andere Auflage zu sparen. Mit Sympathie und Höflichkeit kann man manchmal sehr weit kommen.
Grüße aus Down Under