Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

Diskutiere Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis im Poecilotheria Forum im Bereich Haltung; Hey Leute, ich plane mir in den nächsten Monaten eine Poeci Art zu besorgen. Nun habe ich mich bereits beim Veterinäramt über die Haltung...
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Methabolica84

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Hey Leute,

ich plane mir in den nächsten Monaten eine Poeci Art zu besorgen. Nun habe ich mich bereits beim Veterinäramt über die Haltung "gefährlicher" Tiere informiert.

Im Gesetzestext steht, dass ein Gegengift gebrauchsfertig in der Nähe sein soll. Ist das in der Praxis überhaupt realisierbar? Ich habe noch nie von einem entsprechenden Serum gegen VS-Gift gehört.

Der Sachkundenachweis ist auch sone Sache. Ist es so, dass ich auf dem ganzen Gebiet der Terraristik abgefragt werde, müsste ich auch etwas über Echsen und Schlangen wissen?

Vielen Dank und schönen Gruß!
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #2
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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #3
kalleoi

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

Moin.
Ich weiß zwar nicht ob oder was es in Berlin für Bestimmungen gibt...
Aber warum holst du dir nicht einfach die Tiere, die du haben willst?
Es gibt soweit ich weiß kein Antiserum für VS-Gifte, weil es eigentlich eher unnötig ist, sowas anzuwenden.
Selbst bei einer Poecilotheria reicht im Normalfall ein Arzt/Krankenhausbesuch.
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #4
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Methabolica84

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

Hier noch der Gesetzestext:

§ 1
Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
(1) Die nichtgewerbliche Haltung von Tieren der in der Anlage aufgeführten Arten ist verboten.
(2) Vom Verbot des Absatzes 1 darf die zuständige Behörde auf Antrag eine Ausnahme zulassen, wenn
1. gegen die Zuverlässigkeit der Tierhalterin oder des Tierhalters keine Bedenken bestehen, (Polizeiliches Führungszeugnis)
2. die Tierhalterin oder der Tierhalter über die für die Haltung der jeweiligen Tierart erforderliche Sachkunde verfügt, (Sachkundenachweis oder Prüfung im Amt)
3. eine artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie eine angemessene Ernährung und Pflege des Tieres sichergestellt sind,
4. gewährleistet ist, dass das Tier ausbruchsicher gehalten wird und sich andere Personen als die Tierhalterin oder der Tierhalter keinen Zugang zu dem Tier verschaffen können,
5. bei der Haltung eines Tieres einer giftigen Art die Tierhalterin oder der Tierhalter geeignete Gegenmittel (Seren) in gebrauchsfähigem Zustand und Behandlungsempfehlungen bereithält,
6. auch sonst keine Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, durch die Haltung des gefährlichen Tieres werde die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet.

(3) Die Ausnahme nach Absatz 2 ist unter Bedingungen zuzulassen oder mit Auflagen zu verbinden, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Auflagen können auch nachträglich angeordnet werden. Die Ausnahme ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen.
(4) Die Ausnahme nach Absatz 2 wird unbeschadet tierschutzrechtlicher, tierseuchenrechtlicher, natur– und artenschutzrechtlicher sowie anderer Rechtsvorschriften, die das Halten von Tieren regeln, erteilt.


Und meine Fragen an die Amtstierärztin:

Kann der Antrag auf Genehmigung formlos erfolgen?

Ja

Was kostet die Genehmigung?

Je nach Zeitaufwand (ca. 25 Euro pro halbe Std), der sich danach richtet, ob Sie eine Sachkundebescheinigung vorlegen oder im Amt eine Prüfung ablegen wollen.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind für das Terrarium erforderlich?

Schloss mit Schlüssel (siehe 4.)

Wird eine Begutachtung der Haltung vor und/oder nach dem Erwerb des Tieres durchgeführt?

Im günstigsten Fall vor dem Erwerb. Viele Käufer werden jedoch erst beim Kauf auf ihre Pflichten hingewiesen und melden dann gleich hiernach.

Muss für jedes einzelne Individuum ein neuer Antrag gestellt werden?

Ja, bzw, Änderungen der Ausnahmegenehmigungen, wie die Aufnahme einer anderen Tierart oder eines weiteren Individuums sind möglich.

Darf mein Wohnort vom Ort der Haltung abweichen?

Wenn die Versorgung der Tiere durch Sie sichergestellt ist und keine anderen Personen Zugang zu den Terrarien erhalten können grundsätzlich schon.


Ich versuche erstmal politisch korrekt zu sein...
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #5
Edobe

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

§ 1
Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten (...)

Zählen VS in Berlin überhaupt zu "gefährlichen" Arten? Da tut ja bald jeder Hamsterbiss / Bienenstich mehr weh. Ausgenommen bei der o.g. Gattung, da kommen noch nen paar Krämpfe hinzu, wo man gut mit Magnesium gegensteuern kann.

Da würde ich erstmal nachschauen, wenn du das nicht schon hast. Wenn die Gattung bei dir als gefährlich eingestuft wird, dann musst du wohl oder übel den Behördenweg wählen, WENN du nicht nach dem Motto leben magst: Was die Behörde nicht weiß, macht sie nicht heiß ;)

Mfg,

Flo.
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #6
Kyra861

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

Sehr löblich das du das so machst,also ich muss ganz ehrlich sagen ich würde da gar nichts melden :D aber das soll jetzt kein Anstoß sein das so zu machen.
Also von Anti Serum hab ich gegen vs auch noch nie was gehört, glaub man muss nicht mal unbedingt zum Arzt weil der auch net wirklich viel machen kann es sei denn du bist Allergisch oder so aber das sind nur Vermutungen meinerseits. So und hier ein evtl. nützlicher Link für dich,habe es mir jetzt nicht durchgelesen musst mal schauen.SachKundeNachweis

LG Kyra
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #7
Blacksaidwhite

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

Tach!

Ich habe auch beim Vet.amt nachgefragt, weil der Passus mit dem Gegengift jegliche Haltung von genehmigungspflichtigen VS unmöglich machen würde. Aber mir wurde gesagt, dass sei kein Problem.

Der SKN besteht in erster Linie aus einen Vortrag, wenn ich die bisherigen Berichte zusammenfasse. Nicht selten hat der Halter mehr Ahnung von den Tieren als der Prüfer. Bei einer Freundin von mir kam der mit Buch und hat anhand diesem Fragen gestellt und teilweise völlig falsche Empfehlungen gegeben.
Was mich an der Genehmigung stört, ist die Beschränktheit auf höchstens 3 Jahre. D.h. die Spinne kann dadurch im Unterhalt deutlich teurer als die übrigen, freien Tiere sein.

Grundsätzlich finde ich Genehmigung und SKN eigentlich ne gute Sache. Allerdings würde ich mir einen SKN für jedes Tier in Deutschland wünschen. Wenn ich das pseudo-moralische Gejammer über irgendwelche Tierquälereien im Ausland hören, wird mir immer ganz schlecht. Da darf ich nicht an die ganzen Tiermisshandlungen in unseren eigenen Wohnzimmern denken, weil jeder Depp einen Border-Collie in die Stadt holt, ohne ihn artgerecht zu beschäftigen, und ebenso jeder Honk sich ein Karnickel anschaffen kann, ohne zu wissen, wie man so was hält. Juckt auch niemanden, wenn so ein Langohr nur 4 Jahre wird.

Was mich an dem Umgang mit VS in Berlin stört, ist die Willkürlichkeit der Liste: Poecilotheria spp. und H. lividum. Was ist mit den anderen Haplopelmen zum Beispiel?
In Hessen haben sie es wohl besser begründet: da stehen, wie man mir sagte, S. calceatum und P. murinus auf der Liste, weil diese schnell, potenziell aggressiv und im Vergleich giftiger als andere VS seien. Man kann sicherlich fragen, ob überhaupt eine VS auf die Liste soll, aber immerhin haben sie es schlüssig begründet, wie ich finde.

Jedenfalls ist das kein Wunder, dass nicht wenige Leute ihre Poecis so halten, und dieses niemanden interessiert. Als ich nachfragte, mussten die sich erst mal selbst gründlich informieren. *.*
Gruß

Christopher
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #8
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Methabolica84

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

Der SKN wäre nicht so das Problem. Ich habe mit einem Kumpel gesprochen, er hat die Urkunde in einem Terraristikladen bekommen. Es war mehr ein freundliches Gespräch als eine Prüfung. Aber mein Kumpel hat auch schon 10 Jahre VS Erfahrung, das hat der Prüfer schnell gescheckt.

Übrigens hat er einen SKN für Wirbellose, von Schlangen und Echsen musste er nichts wissen.
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #9
FrauMustermann1

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

So weit ich weiß, darf der SKN nur von dafür befähigten Leuten abgenommen werden und nur der SKN eines Sachverständigen des Landes Berlin ist auch berlinübergreifend gültig.
Davon gibts aber imo nur wenige und die Meisten, die den SKN im Laden abnehmen dürfen das nur für ihren Bezirk. Also sagen wir der Laden liegt im Prenzlauer Berg dann gilt der auch nur für Pankow.
Meine Erinnerung sagt nämlich, dass damals nach der Einführung der Liste gefährlicher Tiere wildlebender Arten zu wenige speziell ausgebildete Sachverständige in direkter Anstellung des Landes zu bekommen waren und daher auch anderweitig befähigte Personen eingesetzt wurden, die aber nicht den gleichen Kompetenzumfang bekommen haben.
(Man korrigiere mich, wenn ich mich da irre)

Bei Schlangen/Echsen kommt es auf die Art an. Wenn du Riesenschlangen in Berlin halten willst, wirst du um den SKN nicht rumkommen, gleiches gilt für giftige Echsen wie Krustenechsen.
Aber da du ja einen Artspezifischen SKN haben möchtest, sind diese Tiere ja für dich und den SKN ohne Belang.

Generell würde ich dir empfehlen: Wenn SKN, dann auch bei einem Sachverständigen des Landes Berlin. Sicher ist sicher.
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #10
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Methabolica84

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

Ich fragte beim Amt, wie die Bedingung mit dem Gegengift zu handeln ist, wenn es für VS doch garkeins gibt.

"Das gilt für giftige Tiere. Für Vogelspinnen ist das nicht erforderlich."

Das ist eine vernünftige Antwort, wenn auch es sich sich so anhört als hätten VS kein Gift. Meine nächste Frage wäre, warum man diese Gattung mit Auflagen verbietet, wenn man keine Sorge um die Giftwirkung hat. Aber das ist unnütz er Protest.
 
  • Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis Beitrag #11
FrauMustermann1

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AW: Haltung in Berlin, Antiserum, Sachkundenachweis

Naja, wenn es ein Antiserum gäbe, würden sie es wohl auch vorschreiben ;)
Das heisst aber nicht, dass sie nicht giftig sind. Wenn du Imker bist hast du auch kein Antiserum zuhause rumstehen (gibts imo da genausowenig), trotzdem sind Bienen giftig.
Und einige Vogelspinnenarten sind durchaus mit einem potenteren Gift versehen als Andere.
Jetzt mal ganz optimistisch davon ausgehend, dass ich keine Allergie gegen Spinnegifte habe (sonst landet man ziemlich sicher nach einem Biss im KH), möchte ich trotzdem weder von einer Stromatopelma, Haplopelma, noch einer Pterinochilus oder einer Poecilotheria gebissen werden, schlicht weil deren Gifte recht unangenehme Folgen selbst bei gesunden Menschen haben können (tagelang anhaltende Krämpfe, Erbrechen, Schwindel, teilweise auch Gewebeschäden/Nekrosen).
Dass die Liste in Berlin rein Gattungsmäßig für den Allerwertesten ist, darüber brauchen wir nicht reden, aber es hat schon Gründe, warum einige Vogelspinnen, in manchen Bundesländern sogar sinnvoll, gelistet werden.
Ergo: Es gibt Sorgen aufgrund der Giftwirkung, die Umsetzung war nur wenig durchdacht.
 
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