Adlerauge8
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Hi, habe mich ma ans Veterinäramt meines Kreises gewand mit der Frage nach meldepflicht von Vogelspinnen in Deutschland! Wer es noch net weis kanns hier lesen. In meine mail hatte mich nach Brachypelma Smithi und Poecilotheria Regalis gefragt, antwort ist aber allgemein!!
> Von: "Carmen Reinders" <***********@*************.de>
> Gesendet: 25.07.07 08:36:48
> An: <[email protected]>
> Betreff: Antw: Mitteilung ueber Ihre Kontaktseite von Rouven Esser
> Hallo, Herr Esser,
>
> alle Brachypelma-Vogelspinnen sind in EG-Anhang B aufgeführt und gelten als besonders geschützt. Für die zweite Art ist kein Schutzstatus vorhanden.
> Eine Meldepflicht gem. § 7 Abs. 2 BArtSchV existiert nur für lebende Wirbeltiere. Da Spinnen nicht hierzu gehören, gibt es keine Meldepflicht für die Haltung.
> Wegen der allg. Nachweispflicht für die legale Besitzberechtigung bei besonders geschützten Arten gem. § 49 BNatSchG ist beim Erwerb auf einen ordnungsgemäßen Herkunftsnachweis mit Angaben zu z.B. DNZ (Deutsche Nachzucht), Alter, vollständige Anschrift des Vorbesitzers etc. zu achten. Gleiches gilt beim Verkauf.
> Schließlich ist eine artgerechte Terrarienhaltung sicherzustellen.
>
> Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Carmen Reinders
Auf die frage ob dies auf Landes oder Bundesebene gilt und ob ich die mail veröffentlich darf schrieb sie:
>Hallo, Herr Esser,
>bin mit Veröffentlichung einverstanden.
>Die artenschutzrechtliche Meldepflicht ist eine bundesgesetzliche Regelung >(Bundesartenschutzverordnung) und gilt somit nicht nur in NRW sondern in ganz Deutschland.
>
>MfG
>Carmen Reinders
Allerding ist die nur eine Antwort auf die Frage der meldepflicht wegen Artenschutz, Meldepflicht auf grund irgendeiner Gefahr-, oder Gifttierverordnung wird von der Stadt oder Gemeinde geregelt. Heißt das es sein kann das man in Stadt A bestimmte Arten melden muss und in der 5 km entfernten Nachbarstadt B nix melden muss. Dafür ist dann das stättische ordnungsamt zuständig!! Hoffe ich konnte irgendeinem Helfen
MfG Rouven
PS: Selbstverständlich übernehme ich für die Richtigkeit der Aussagen von Frau Reinders kein gewähr!!!!:rock:
> Von: "Carmen Reinders" <***********@*************.de>
> Gesendet: 25.07.07 08:36:48
> An: <[email protected]>
> Betreff: Antw: Mitteilung ueber Ihre Kontaktseite von Rouven Esser
> Hallo, Herr Esser,
>
> alle Brachypelma-Vogelspinnen sind in EG-Anhang B aufgeführt und gelten als besonders geschützt. Für die zweite Art ist kein Schutzstatus vorhanden.
> Eine Meldepflicht gem. § 7 Abs. 2 BArtSchV existiert nur für lebende Wirbeltiere. Da Spinnen nicht hierzu gehören, gibt es keine Meldepflicht für die Haltung.
> Wegen der allg. Nachweispflicht für die legale Besitzberechtigung bei besonders geschützten Arten gem. § 49 BNatSchG ist beim Erwerb auf einen ordnungsgemäßen Herkunftsnachweis mit Angaben zu z.B. DNZ (Deutsche Nachzucht), Alter, vollständige Anschrift des Vorbesitzers etc. zu achten. Gleiches gilt beim Verkauf.
> Schließlich ist eine artgerechte Terrarienhaltung sicherzustellen.
>
> Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Carmen Reinders
Auf die frage ob dies auf Landes oder Bundesebene gilt und ob ich die mail veröffentlich darf schrieb sie:
>Hallo, Herr Esser,
>bin mit Veröffentlichung einverstanden.
>Die artenschutzrechtliche Meldepflicht ist eine bundesgesetzliche Regelung >(Bundesartenschutzverordnung) und gilt somit nicht nur in NRW sondern in ganz Deutschland.
>
>MfG
>Carmen Reinders
Allerding ist die nur eine Antwort auf die Frage der meldepflicht wegen Artenschutz, Meldepflicht auf grund irgendeiner Gefahr-, oder Gifttierverordnung wird von der Stadt oder Gemeinde geregelt. Heißt das es sein kann das man in Stadt A bestimmte Arten melden muss und in der 5 km entfernten Nachbarstadt B nix melden muss. Dafür ist dann das stättische ordnungsamt zuständig!! Hoffe ich konnte irgendeinem Helfen
MfG Rouven
PS: Selbstverständlich übernehme ich für die Richtigkeit der Aussagen von Frau Reinders kein gewähr!!!!:rock: