Ich habe dieses Thema Vorgestern schon durch gelesen und finde den Umgang mit Kunden von dem besagten Verkäufer echt ******* !
Schade das es jetzt schon über 1 Jahr her ist...
Ich würde allen raten sich in so einem Fall einen Anwalt zu nehmen.
Erst eine Fristsetzung und dann zum Anwalt geben.
Das Gesetz sagt:
Gewerblich: der VK ist bis zur Übergabe des Postboten für die Ware haftbar, also muss beim Schaden durch den Versand eine Neulieferung gewähren.
Privat: Ab dem Zeitpunkt wo das Paket abgegeben wurde, ist der Käufer für evtl. Schäden verantwortlich. Also auch auf dem Transportweg.
Hab dazu extra mal einen Link von Ebay rausgesucht:
eBay Deutschland : Rechtsportal
Lasst euch in Zukunft nicht so einfach abspeisen !