Die Brachypelma "smithi" war die erste Vogelspinne, die gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen, als gefährdete Tierart eingestuft wurde. Wenn innerhalb der Eurpäischen Union eine "smithi" gehandelt/erworben wird, sollte man sich immer den Herkunftsnachweis dokumentieren lassen. Das kann ganz formlos erfolgen, z. B. wenn man auf der Kaufquittung 1. Brachypelma smithi (also die Art), 2. die Bezeichung "NZ" (für Nachzucht) und ggf. das Herkunftsland, 3. das Jahrsdatum der Zucht und 4. das Geschlecht angibt. Kauft man eine "smithi" kann der Herkunftsnachweis folgendermaßen aussehen: "Brachypelma smithi / NZ EU / 2013 / 0.1.0". Das ist alles. Gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen (siehe Wikipedia) wurde die "smithi" gem. "Anhang II" eingestuft und MUSS bei der, dem Wohnort zuhörigen Artenschutzbehörde, angemeldet werden. Die zuständige Behörde kann man bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt erfragen. In Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Ref. Artenschutz... zuständig. Die Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Man MUSS die Art, also Brachypelma smithi angeben sowie die Herkunft "NZ EU" angeben und falls bekannt auch das Zuchtjahr (also das Jahr in dem sie geschlüpft ist), sowie das Geschlecht (falls nicht bekannt, gibt man einfach 0.0.1 an). Die Anmeldung ist kostenfrei. Ich lasse mir immer den Eingang der Anmeldung kurz (per E-Mail) bestätigen. Hierauf sollte man hierweisen, ansonsten erhält man keine Bestätigung. Das war´s. Die Brachypelma "emilia" steht ebenfalls unter Artenschutz, ist jedoch nicht meldepflichtig. Man muss nur den Herkunftsnachweis besitzten. Artgeschützte Tiere und Pflanzen, die außerhalb der EU eingeführt/gehandelt werden, fallen unter die verschärften Regeln der "CITIS".