...wollte ich gerne wissen,ob ich vorab eine Zuchtgenehmigung brauche (wie z.B. bei der Zucht von Wellensittichen)?
Laut §11 Tierschutzgesetz ist eine Erlaubnis vorgeschrieben für diejenigen,
* die gewerbsmäßig Wirbeltiere halten oder züchten,
* mit Wirbeltieren handeln,
* Tiere zur Schau stellen oder
* Tiere für Schauzwecke zur Verfügung stellen
Da es sich bei Vogelspinnen (im Gegensatz zu Wellensittichen) nicht um Wirbeltiere handelt wird für deren Zucht keine Erlaubnis benötigt. Anders würde es aussehen, wenn Du eine Börse veranstalten wolltest. Da müsstest Du einen Antrag mit Sachkundenachweis stellen. Interessant wird es wenn Du z.B. Terrarien günstig als Wiederverkäufer einkaufen willst. Die meisten Großhändler wollen dann nicht nur einen Gewerbeschein (den ja jeder für ein paar EUR bekommt) sehen, sondern auch eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz (auch wenn Du gar keine Wirbeltiere züchtest).
...aber zum Glück ist die Grenze erst 2000€ und ich denke nicht mal vinmann verdient so viel mit der Spinnenzucht, oder?
2000 EUR ???? Wo steht etwas von 2000 EUR? Und überhaupt? 2000 EUR Umsatz, oder Gewinn? 2000 EUR am Tag, in der Woche, oder im Jahr? Also falls es sich bei den 2000 EUR um Jahresumsatz handelt würde ich gerne ein Spendenkonto für Herrn Vinmann einrichten :lol:
Bei den Piepmätzen ist das allerdings anders, weil die "Papageienkrankheit" wie sie immer genannt wird auf den Menschen übertragbar ist - und da das bei Vogelspinnen nicht der Fall ist liegt deiner Zucht nix im Wege.
Das klingt ja wirklich logisch, aber wo steht das? Meiner Meinung nach wird für Piepmätze nur eine Erlaubnis benötigt weil diese Wirbeltiere sind (siehe oben).
Hat vielleicht noch jemand Buchtipps mit guten Infos zur Zucht?
Keeping and Breeding Tarantulas, von Ronald N. Baxter
Gruß, Matthias